• Nie Znaleziono Wyników

Deutsche Bauhütte : Zeitschrift der deutschen Architektenschaft, Jg. 43, H. 22

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Share "Deutsche Bauhütte : Zeitschrift der deutschen Architektenschaft, Jg. 43, H. 22"

Copied!
8
0
0

Pełen tekst

(1)

ö c n t r d i e B a u h ü t t e

3

ß i t | c t j r t f t ö e r ö e u t r d i e n f l r d i i t e k t e n f c b a f t

Herausgeber: C urt R. Vincent}. — OeTcbäftsbaus: Hannover, Hm Scbiffgraben 41. (Alte Rechte Vorbehalten.)

W ie s i c h d i e H e e r e s v e r w a l t u n g a m W o h n u n g s b a u b e t e i l i g t .

E

inen wichtigen T eilb ed arf an neuen W ohnungen haben die Familien der H eeresangehörigen, bedingt nicht nur durch die allgemeine W ohnungslage, sondern auch durch den A ufbau des Heeres.

Diese Initiative reicht bis ins Jah r 19 29 zurück. In den Jahren 19 2 9 — 19 3 3 weist die Statistik zwar erst 19 2 9 neue W oh­

nungen für H eeresangehörige auf. A ber der dann beginnende, entschiedene A ufbau der D eutschen W ehrm acht, getragen von dem durchgreifenden W illen des neuen Reichs, brachte für die nächsten 4 Jahre 1 9 3 4 — 19 3 8 das Ergebnis von 3 1 2 0 0 neuen Wohnungen. In den folgenden Jahren liegt noch großer Bedarf vor, so daß die H eeresverw altung stets das deutsche G esam t­

wohnungsbauprogramm in m aßgeblicher Weise m it beeinflussen wird.

Dabei tritt diese V erw altung nicht etwa als „W ohnungs­

suchender“ auf, als einseitig die W ohnungsfürsorge belastende Bedarfsstelle. Vielm ehr steuert sie erhebliche G eldm ittel zur Finanzierung der neuen Bauvorhaben bei. Anders wäre die ganze Aktion überhaupt nicht fü r die spezifischen Zwecke des Heeres durchführbar. Die M ittel der H eeresverw altung — in den genannten vier letzten Jahren allein 32 8 0 0 0 0 0 R M . — sind eine sehr erw ünschte B eisteuerung an B a u k a p i t a l . Dabei kann gleich angefügt w erden, daß das H eer insofern wirklich W oh­

n u n g s fü rs o rg e m it betreibt, als es das G eld zu sehr preis­

werten Zins- u nd T ilgungssätzen hergibt u nd dam it zu seinem Teile m it dahin w irkt, daß t r a g b a r e M i e t e n für die H eeres­

angehörigen herauskom m en. D enn auch diese Fam ilien müssen mit ihrem E inkom m en sorgfältig rechnen, und es w ird m it Recht darauf hingewiesen, daß fü r ihre B erufsfreude u n d E insatz­

bereitschaft gerade die W ohnungsfrage eine entscheidende Rolle spielt, wozu natürlich auch die Sicherstellung einer ökonomischen Miete gehört, die sich vom Gehalte bezahlen läßt und die auch etwas dafür b i e t e t . In der pfleglichen Behandlung der N eubau­

wohnungen sind ja diese an Eifer u nd Sauberkeit bis zum i-T ü p fel­

chen gew öhnten M ieter schlechterdings M eister, da lacht jedem Besucher derartiger W ohnungen wirklich das H erz im Leibe.

Vor allem der B auherr u n d E igentüm er dieser W ohnanlagen kann sich darüber freuen. D enn schließlich wird ihm ja sein Geld dadurch erhalten.

Von A usnahm efällen abgesehen tritt die H eeresverw altung nicht als B auherr auf. Sie h at n u r die Rolle des Geldgebers, wobei die W ehrkreisverw altung m it der D urchführung der D a r­

leihung u nd der dabei aufzustellenden B e d i n g u n g e n betraut ist. Als B auherren kom m en, wo dies n u r im m er möglich, ge­

meinnützige W ohnungsunternehm en in Frage. Die Städte sind meist entscheidend dadurch beteiligt, daß sie ein R e i c h s - d a r le h n (unter eigener M itverhaftung) oder sonstige (städtische) Baugelder au f die H äuser leihen u nd sich dabei m it der letzten Rangstelle begnügen, um so das G eld aufzubringen, was gewöhn­

lich „noch fehlt“ .

F ür die M ieter jener W ohnungen ist es aufschlußreich, ein­

mal einen Einblick zu gew innen, wie das zustande gebracht werden konnte, tvorin sie wohnen, weil sie daran erkennen werden, welche A nstrengungen fü r ihre wohnungsfürsorgliche U nterbringung gem acht w orden sind. D azu m üssen sie sich ein­

mal die M ühe nehm en, an H and eines praktischen Beispiels die

„D urchfinanzierung“ zu studieren. Diese weicht erheblich vom allgemeinen Schem a ab, u n d daran liegt schließlich alles.

„G ew öhnlich“ m uß ein B auherr, in diesem Falle also das gemeinnützige W ohnungsunternehm en (Siedlungsgesellschaft), sich 60 Proz. des Baugeldes vom „fre ien M arkte“ holen. Dieses Geld ist zwar heute auch billiger gew orden, im m erhin kostet es noch den „m arktgängigen“ Zins u nd die entsprechende T ilgung.

Denn jene G eldgeber — auch die in der Finanzgebarung vor­

nehm sten, wie die Realkreditinstitute und die Sparkassen — m üssen ja diese G elder von ihren Kundeneinlagen nehm en und den Sparenden diese Einlagen wieder verzinsen. Die Pfand­

briefanstalten m üssen bekanntlich ihre Pfandbriefzinsen bezahlen und diese eben durch die Hypotheken hereinbringen. Billigeres, als „m arktgängiges“ Geld gibt es alo im heutigen, im allge­

m einen „subventionierten“, d. h. öffentlich unterstützten W oh­

nungsbau erst im Range nach jenen 60 Proz., u nd zwar ge­

wöhnlich m it weiteren 30 Proz. der H erstellungskosten als

„R eichsdarlehen“ , das unter 4 Proz. gegeben wird. Die letzten 10 Proz. m uß der Bauherr selbst beisteuern.

W ir wollen nun einmal ein B e is p ie l herausgreifen, wie dem gegenüber 36 Unteroffiziersw ohnungen in 4 H äusern zu je 9 W ohnungen — drei in jedem Geschoß — u n t e r M i t ­ w i r k u n g d e r W e h r k r e i s v e r w a l t u n g u n d d e r S t a d t finanziert wurden.

A ufzubringen waren 2 720 00 RM . Herstellungskosten m it G rundstück u nd Straß enaufschließung oder je W ohnung 7550 RM . Wie im allgemeinen das Geld hätte beschafft werden m üssen und wie es durch M itw irkung der H eeresverwaltung beschafft werden konnte, zeigen wir jetzt am besten m it einer G egenüberstellung:

Allgem. Fall: Mitwirkung der Heeres-

Vorbeleihung Verwaltung und d.r tadt:

(K reditinstitut). 60 % = 1 6 3 2 0 0 RM . 39,7 % = Die Heeresverwal­

tung legte z u ... 20,3 % = (60,0 % ) W eitere Beleihung

('„Reichsdarlehn“ ) 3 0% =

10 8 4 0 0 RM . 54800 RM .

8 16 0 0 RM . D ie Stadt

% = 536 0 0 RM . Heer

1 0,3% = 28000 RM . (3 0,0%)

Eigenkapital des s T 0/ _ „ nno RM

B auherrn . . . 1 0 % = 2 7 2 0 0 RM . f ^ Z (1 0,0%) Stadt G esam therstellungs­

kosten wie oben 1 0 0% = 2720 0 0 RM . 1 0 0% = 2 7 2 0 0 0 RM . Das Folgende ist für die M itw irkung der H eeresverw altung das W ichtige:

Am freien M arkte (höhere Zinsen!) brauchten nicht 60 Proz.

des Baugeldes, sondern nu r 39,7 Proz. entnom m en zu werden.

D er Rest m it 20,3 Proz. wurde von der H eeresverw altung „ a u f­

gefüllt“ . Diese gab weiter von jenen 30 Proz. noch 19,8 Proz., zusam m en die stattliche Sum m e von 54800 u nd 536 0 0 RM . = 10 8 4 0 0 RM . Auch die Stadt brachte viel G eld ein. Sie erfüllte zunächst jene 30 Proz. m it 10 ,3 Proz. (28000 R M .) u n d gab auch noch das G rundstück her. Dessen W ert sind jene 8 ,1 Proz.

(22 000 RM .). Die Bauherrin (städtische gem einnützige Bau­

gesellschaft) übernahm endlich den Rest des Eigenkapitals m it 1,8 Proz. (5200 RM .) selbst.

Das für die M i e t e n G ünstige dieser Finanzierung läßt sich n un sofort verstehen. Es sind zunächst nicht 1 6 3 2 0 0 RM . zu

„m arktgängigem “ Zins zu verzinsen, sondern n u r 10 8 0 0 0 RM . Die Posten der H eeresverw altung ferner laufen nur zu 2 ,5 Proz.

Zinsen u n d das städtische G eld danach gar nu r zu 1 Proz. N u r für das G rundstück, dessen W ert die Stadt einbringt, erw ächst eine vierprozentige V erzinsung — obige 2 20 0 0 R M . —, ebenso für das nicht sehr in Betracht fallende Resteigenkapital der städtischen Baugesellschaft (5200 RM .).

S c h i c k t d i e B a u h ü t t e i n s F e l d !

(2)

2,5 Proz. statt 4,75 Proz. (marktgängiger Zins) laufen, sie schießt j ä h r l i c h 2,25 Proz. Zinsen zu, die die M ieter also nicht auf­

zubringen haben, und das sind im m erhin nahezu 2500 RM . oder je W ohnung 70 R M .!

Diese Erkenntnis ist nützlich, weil die M ehrzahl der Heeres­

angehörigen, die in die neuen W ohnungen kommen, natürlich diese Finanzierung nicht kennt, vielleicht sogar noch keine rechte M einung darüber hat, wie schwer heute überhaupt nur einigermaßen auskömmlicher W obnraum preiswert und im rich­

tigen Verhältnis zu dem A ufbringungsverm ögen der Mieter herzustellen und zu bewirtschaften ist. Liest man diese g r o ß ­ z ü g ig e I n i t i a t i v e der Heeresverwaltung sowie der Stadt, so wird m an m it größerem Verständnis das Gebotene als H öchst­

leistung anerkennen.

bis vierräumige W ohnungen einschließlich Küche. F ür K inder­

reiche geht es m anchmal gewiß noch etwas knapp her. Es liegt dies aber zuweilen auch m it an der etwas überholten Benutzungs­

art, die von den Räum en gem acht wird. Im m er noch besteht das „gute Z im m er“ m it großen, vielleicht zu großen Möbeln als „kalte P racht“ , das zu Lasten der anderen Räume nicht oder zu selten benutzt und eigentlich nu r im m er wieder „reine­

gem acht“ wird.

Das entscheidende aber ist, V erständnis unter den Mietern dafür zu finden, daß das ihnen G ebotene schon großzügige Opfer forderte und daß es heute nicht anders geht. Auch die

„zivilen“ Volksgenossen haben diese Schwierigkeiten des Woh­

nungsbaues zu spüren. Die H eeresangehörigen können jedenfalls überzeugt sein, daß für sie das zur Zeit mögliche getan worden ist.

W erk seig en er W o h n u n g sb a u .

M ith ilfe des kleinen B au u n tern eh m e rs und die F in a n zie ru n g .

W

ir alle entsinnen uns noch jenes hetzerischen Geschreies, das alle Leute des p r i v a t e n W o h n u n g s b a u s als gemeine Bestien bezeichnete, die a l l e i n d e n W o h n u n g s b a u v e r t e u e r t e n . Die rote Bonzenschaft, die früher in Bau vereinen den T on angab, ist dann im hohen Bogen aus ihren A gitationsstützpunkten hinausgeflogen. Die P rüfung der W o h n u n g s b a u k o s t e n hat ergeben, welche unersetzlichen Aufgaben und technischen Vor­

züge der private W ohnungsbau für alle bringt. — N un hat sich auch die große Gruppe jener wertvollen M änner gemeldet, die den werkseigenen W ohnungsbau förderte, unterstützte und finanzierte.

Die H em m ungen, die im letzten Jahre den Wohnungsbau aufhielten, lagen in der w ehrwirtschaftlichen Aufgabe. Ihrer D urchführung ist es zu danken, daß wir alle brutalen Angriffe, von England ausgedacht und finanziert, Zurückschlagen konnten.

Was wird denn nun kom m en? Was wird die Privatbau­

wirtschaft für eine Aufgabe erhalten? Vom neuen deutschen Osten wissen wir schon viele Einzelheiten (vergleiche den Leiter der vorigen N um m er). Die nächste W ohnbautätigkeit wird einmal im groß*n Stile die Grenzlandaufgaben umfassen, weiter die A rbeiterw ohnstätten und drittens die Landw irtschaft.

N ach den Feststellungen der Reichsgruppe Industrie sind im vergangenen Jahr dem A rbeiterw ohnstättenbau an unter­

nehm erw irtschaftlichen U nterstützungen 85 bis 90 Mill. RM . zu­

geflossen. Das bedeutet eine finanzielle Förderung je W ohn­

einheit von rund 2700 RM . Die werkseigenen Wohnungen haben einen wesentlich höheren Aufwand erfordert. Nicht weniger als 6700 RM . sind seitens der Industrie für jede neu­

erstellte W erkwohnung aufgebracht worden, während die übrigen industriell geförderten W ohneinheiten (die in der Regel durch ein gemeinnütziges W ohnungsunternehm en durchgeführt worden sind) je 1700 RM . an industriellen Förderungsm itteln erfordert haben.

D er verhältnism äßig hohe Kapitaleinsatz der Industrie für die W erkwohnungen ist häufig kritisiert worden. D er Einwand liegt nahe, daß eine planm äßige Finanzierung der Bauvorhaben, die die Finanzierungsm öglichkeiten des K apitalm arktes aus­

schöpft, m it den von der Ü nternehm erw irtschaft zur Verfügung gestellten M itteln ein weit größeres Bauergebnis hätte fertig­

bringen können.

W enn dennoch der Anteil des voll finanzierten Werk­

wohnungsbaues an der G esam tleistung des industriell geförderten Arbeiterw ohnstättenbaues fast ein Fünftel ausm acht, so kann die Reichsgruppe In d u strie in ihrem E rfahrungsbericht darauf ver­

weisen, daß diese Verlagerung zum W erkwohnungsbau nur eine unfreiwillige Notlösung darstellt.

Die starke U eberfrem dung der W erkwohnungen m it Werks­

frem den, die Verwaltungsarbeiten, die ein größerer W ohnungs­

bestand m it sich bringt und die aus dem Rahm en der übrigen Verwaltungsarbeiten der Industriebetriebe fallen, haben im Einvernehm en m it den zuständigen Stellen der Deutschen Arbeitsfront zu einem grundsätzlichen Verzicht auf die W eiter­

führung des W erkwohnungsbaues geführt.

W enn die Praxis andere Wege geht, so ist dafür noch oft die Baubürokratie verantwortlich zu machen. Die Verfahrens­

schwierigkeiten der amtlich geförderten Bauvorhaben bringen zwangsläufig eine Verzögerung der Bauarbeiten m it sich.

Streng genommen kann m an keinen U nterschied machen zwischen einer „A rbeiterw ohnstätte“ und „W erkw ohnung“ . Die Ausmaße, A usstattung und allgemeine Bauweise der geförderten

W ohnungsbauten sind in den G rundzügen festzulegen. Dabei wird auch an den Baufachm ann gedacht w erden müssen, der doch an H and der B estim m ungen seine Baupläne fertigen soll.

Liegt auf diese Weise erst einmal der Begriff der „geförderten W ohnungsbauten“ fest, so kann die weitere G estaltung des Gesetzes nu r noch folgende P unkte betreffen:

D er P e r s o n e n k r e i s , der für geförderte W ohnungsbauten in Betracht kommt, ist zu bestim m en. Ob dabei auf das Ein­

kommen, die Fam ilienverhältnisse, den B eruf u. dgl. zurück­

gegangen wird, mag gleichgültig sein: wichtig ist nur, daß der Personenkreis für das ganze Reichsgebiet einheitlich bestimmt wird.

Die wichtigste Frage w ird schließlich die sein: I n w e lc h e r Weise wird ein W ohnungsbau gefördert? Die technischen Einzelheiten — ob Bürgschaften gew ährt, sog. verlorene Zu­

schüsse gezahlt oder W erkdarlehn usw. gegeben werden — interessieren weniger. Die am W ohnungsbau unm ittelbar be­

teiligten Kreise, die B auherren oder M ieter, die Bauunternehm er und die Architekten, wollen wissen, wieviel G e ld zu welcher Zeit zur Verfügung steht. In welcher Form es aufgebracht wird, mögen die dafür zuständigen Stellen aus D urchführungs­

und A usführungsbestim m ungen u nd M inistererlassen entnehmen.

D aher dürften zunächst im neuen W ohnungsbaugesetz die Förderungsm aßnahm en vereinheitlicht u n d weitgehendst den Steuergesetzen angeglichen w erden. F erner sind die Grundsätze ü b er die Höhe und die T erm ine der Zahlungen einheitlich fest­

zulegen.

D ann wird m an bei der N eufassung auch nicht an der eingangs erw ähnten Behandlung der fertiggestellten W ohnungs­

bauten vorübergehen dürfen. A uch hier wird wieder zwischen geförderten und nicht geförderten Bauten zu unterscheiden und besonders für die geförderten Bauten zu bestim m en sein, in welcher Weise m it ihnen später verfahren w erden darf (Vor­

kaufsrecht, U m w andlungsverbot, „A bm eierung“ u. dgl. m.).

Dam it nicht g en u g : die bisherige Z ersplitterung des materiellen Rechts hatte auch zur Folge, daß durch die Ver­

fahrensbestim m ungen n u r der ganz gewiegte Fachm ann durch­

schaute. Das bedarf einer grundlegenden Aenderung. Das Verfahren, in den G enuß der Förderungen zu kommen, m uß so vereinfacht werden, daß auch der kleinste B auunternehm er den Antrag richtig stellen kann. Sei es, daß fü r das ganze Reich einheitliche Form ulare geschaffen werden, sei es, daß die zu­

ständigen u n t e r e n Stellen genau genannt werden, dam it jeder weiß, wo er sich Rat holen kann.

A uf diese Weise wird das geltende W ohnungsbaurecht vieler kom plizierter Bestim m ungen entkleidet, das V erfahren verein­

facht und der W ohnungsbau schon durch das Gesetz an sich gefördert werden.

Da gegenwärtig die In d u strie d arau f angewiesen ist, im Zusam m enhang m it ihrer P roduktionserw eiterung u n d der da­

durch bedingt n E rhöhung des G efo’gschaftsstandes für be­

schleunigte E rrichtung von A rbeiterw ohnstätten zu sorgen, mußte sie den Weg der Selbsthilfe wählen und nach wie vor den voll finanzierten W erkw ohnungsbau fördern. D er Vorwurf, daß durch Beschränkung der M ittel auf die Spitzenfinanzierung das Bauvolumen hätte vergrößert w erden können, w ird damit ent­

kräftet.

v .^m . Gegensatz zum R eichsdurchschnitt ist die Zahl der K l e i n s i e d l u n g e n w eiter angestiegen. Sie erreicht m it 694 Ein­

heiten fast die Zahl der M ietw ohnungen, die m it 703 angegeben werden.

(3)

E in d e u tsc h e s B ä d e r sc h lo ß in W arsch a u .

Innerhalb des grauen H äuserm eeres, städtebaulich denkbar A schlecht geordnet, u nd eine zum größten Teil verlotterte Bevölkerung um schließend, finden sich die wenigen G rünplätze und Prom enaden. Da ist aus alter Zeit der große „Sächsische Garten“ m it seinem Schloß. Es ist einm al eine kunstvolle Anlage gewesen m it solchen verträum ten B ukett-Ecken und herrlichen Gartensträußen wie im Schloßgarten zu Pillnitz bei Dresden.

Pillnitz also als M eisterw erk alter G artenkunst m it seinen Rosen­

ketten über dem G rün, wo sinnvoll geometrische Arabesken Plätze naturhaft um ranken; das gab es dort einmal. Dieser Sachsengarten sank herab zum Schafauftrieb und als Promenade für die W arschauer Juden. Da laufen sie, völlig dem Polentum verwandt, in lange, dreckige „ K le id e r“ eingehüllt, und stinken in den typischen G ruppen herum . Im m er drei Generationen

an der Kirche St. Vincent de Paul in Paris, auch nicht so bürger­

lich wie in D eutschland etwa beim Rathaus in K arlsruhe und beim Schloß und M useum Fridericanum in Kassel, sondern senatorisch aufgebläht ließ Poniatowski durch den deutschen Bau­

m eister C h r i s t o p h E l t e s t e r dort zwischen Seen und Teichen eine weiße, m it schönen Figuren gekrönte Pracht entstehen.

Er hatte am Ende die größte Not, die G elder aufzubringen.

Niemals ist wieder in Polen oder W arschau etwas entstanden, das zu gleicher Zeit reich, feinsinnig und gediegen ist. Das Volk paßt nicht dazu und die T ausenden von K aftanjuden in der N ähe erst recht nicht. Das Schloß hat daher gelitten.

D er F ürst hatte die L ust, dies Schlößchen von der Grenze des proletarischen Elends, von dem Gemauschel des K aftan­

juden und dem ständigen Gezänk der Judenschicksein freizu-

L a zienkischloß in W arschau. A rc h ite k t C hrist. Eltester.

auch in der G ruppe zusam m en, der G roßvater als L ehrer, denn sie wollen ja nach T a lm u d a rt auch G eschäftem acherei beschwatzen.

Diese Einw ohnerschaft w ühlt sich zusam m en. Polen, Juden, Zigeuner, gleiche G ew ohnheiten! A uf i qkm wohnen dort 9431 M enschen!

Da ist der L a z i e n k i p a r k . D er König Poniatowski hat dies einmal als Bäderschloß von D e u t s c h e n erbauen lassen. W enn die U m gebung nich t verw ahrlost wäre, könnte es bezaubernd sein.

Der Lazienki-Park bildet m it dem Viertel um die Allee U jaz­

dowski die eigentliche P rachtstraße W arschaus. D ort waren die Gesandtschaften, die als V orbild auf ihren schönen kleinen Park hielten. U n ter alten Bäum en steht eine Landzunge zwischen zwei großen T eichen. Die Poniatowskis hatten eine Geschichte, die von M erkw ürdigkeit strotzte. Als der Neuklassizismus (17 7 5—1 8 3 0) in den europäischen L ändern seine H errschaft antrat, waren Scharen von Baum eistern von dem neuen revolu­

tionären Geiste erfaßt, die die sinnlose Spielerei des allen Ernstes entbehrenden R okoko-Zeitalters beiseite warfen. A uf einmal wollte das damalige H e rren tu m äußerlich die griechische Signatur der H um anität m im en, so wie es ihnen die deutsche L iteratur eingab. A ber das, was geschafft w urde, war ja nicht hellenistisch, sondern viel eher r ö m i s c h ! also schon ein M ißkennen der Formen. N icht so verschw enderisch, wie das an wenigen Bauten in England zutage trat, nicht geistreichelnd wie bei den Franzosen

Aufnahme: Bauhütten-Archiv.

halten. Dieses Schloß gilt als S a n s s o u s i W a r s c h a u s . Kanäle und Teiche unterbrechen die Rasenflächen. Es ist alles stille, Spaziergänger sind wenige da; nu r sich spreizende Pfauen schrien. Auch als das Schloß längst fertig war, blieb es ohne jeden geistigen Nachhall. M an baute dort zwar weiter, aber so dreckig als möglich. Z uletzt gab es eine kleine Anzahl e h r­

geiziger A rchitekten, Anhänger von C orbusier. Sie haben Z entralinstitute und Freibadeanlagen oder T elegraphenbüro­

türm e in polnischer „Sachlichkeit“ errichtet. D ann kamen die neuen L ehren der Baukunst über W erksteinbearbeitung aus Deutschland. Die polnische U eberschwänglichkeit blieb nicht aus. Die wenigen Beispiele ehemaligen Baukönnens versinken im M orast der Elendsum gebung von Judenz:geunern.

N un fallen die A berm illionen von Polengeld, die dem Volke erpreßt wurden, um durch einen W eltkrieg das D eutschtum zu vernichten, um für 50 M illionen P fund St. das D eutsche Reich den R aubgelüsten E n g l a n d s u n d F r a n k r e i c h s a u s z u ­ l i e f e r n , fort. Die Steuergelder können nach der kom m enden deutschen O rdnung dem Bauernvolke zur F örderung einer n u tz ­ baren Tätigkeit erhalten werden, u nd die unterste Stufe m ensch­

lichen Dahinvegetierens könnte überw unden werden. Eine wirkliche Europäisierung der H auptstadt ist n i c h t m öglich.

Das H äßliche dieser Stadt, als stinkiger M enschenbehälter, bleibt ebenso wie ihre Feindschaft gegen das deutsche Volk.

(4)

G r u n d r i s s e u n d K r i e g s w i r t s c h a f t .

D

er Krieg hat andere Voraussetzungen geschaffen, auch im W ohnungsbau. Es muß noch weit sparsamer gewirt- schaftet werden.

Die Grundlage des wirtschaftlichen W ohnungsbaues ist der G rundriß, daher der wichtigste Teil der Planung.

Zur Planung gehört natürlich nebenher eine gründliche W erkstoffkenntnis, nicht allein in stofflichen und statischen Dingen, sondern auch im Verhalten der Stoffe in schall- und w ärm etechnischer Beziehung; die Stoffe sind also be­

züglich ihrer Eigenschaften schon in der G rundrißplanung an richtiger Stelle einzusetzen.

W ichtiger ist jedoch die Rißgestaltung selbst. Ueber- mäßige Raum größen und W andstärken und übergroße Fensterflächen erhöhen die Baukosten und damit die Lasten und M ieten, desgleichen unzweckmäßige Decken- und holz­

fressende Dachkonstruktionen. Am zweckmäßigsten und billigsten ist das Giebelsatteldach (Kehlbalkendach ohne Stuhl m it W indrispen) bei Eigenheimen und Siedlungen, weil der geräumige D achraum den W ohnungsausbau im Sinne der Erdgeschoßraum teilung m it geringeren Dachschrägen im oberen Teil der Räume gestattet, wenn ein niedriger Drempel angeordnet wird.

Um die Belastungen und M ieten niedrig zu halten, ist es außerdem wichtig, alle Ausstattungen (Badeeinrichtungen, beson­

dere Waschgelegenheiten u. a.) und den sogenannten Komfort, der nach heutigen Anschauungen meistens zu U nrecht mit W ohnungskultur bezeichnet wird, fortzulassen, da sie ebenfalls die Baukosten wesentlich erhöhen. Es kann dem Siedler über­

lassen bleiben, später sanitäre E inrichtungen einbauen zu lassen.

Das wichtigste Ziel bleibt im m er die Herabsetzung der Mieten und Belastungen. — H ier einige Beispiele aus deutschen Bau­

fachblättern.

Eig e n h e im g ru n d riß fü r k in derreich e F a m ilie . Dieser Rechteckriß, der sich der Q uadratform nähert, hat normalen W ärmebedarf. Das Dachgeschoß kann bei Drem pel­

dach in gleicher Raum teilung ausgebaut werden, wobei der Raum über der Küche nach Bedarf später als Baderaum Verwendung finden kann. Bei einfachem neuzeitlichen H ausrat reichen die Raumabmessungen aus. Eingang, T reppenraum und Flure sind wirtschaftlich auf M indestabm essungen beschränkt worden. Ein Schornstein in der Längsachse wird bei richtigem Querschnitt vollkommen ausreichen, da für die Beheizung der beiden Wohn- räume nur ein M ehrzim m erofen m it einer Feuerung unter Aus­

nutzung der Abgase durch einen W ärmeofen im oberen K inder­

zimmer notwendig ist; der K üchenherd kann durch Asbest­

zementrohre unter der Decke in den gleichen Schornstein geleitet werden.

D urch Fortfall des K üchenschornsteins ist auch eine bessere Türenanordnung zu erreichen. Die Fenster sind im Interesse eines wirtschaftlicheren W ohnbetriebes nicht größer auszuführen;

die Fensterläden sichern dabei im Notfall größere W ärmehaltung.

Die Trennw ände können mit neuzeitlichen Werkstoffen in gering­

ster Stärke ausgeführt werden.

D e r rech teckige G ru n d riß

läßt sich technisch und in statischer Beziehung m it einfachsten M itteln durchführen. D er W ärm ebedarf liegt bei der Recht­

eckform höher gegenüber der Q uadratform . Auch hier ist bei dem Ausbau des D achraum es das Giebelsatteldach auf Drempel die zweckmäßigste K onstruktion, wobei die Dachfläche über dem freien Sitzplatz etwas tiefer heruntergezogen wird.

Im freistehenden Haus sind die Außenw ände sorgfältiger zu dämmen, um die W ärme zu halten, ohne daß die Baukosten erhöht werden. Das innere G erippe der W ände läßt sich bei diesem Riß m it neuzeitlichen W erkstoffen sparwirtschaftlich und tem peratur- und schalltechnisch ausreichend einbauen.

D er G rundriß hat in seiner einfachen Raum aufteilung seine Vorzüge, aber auch Nachteile in der Beheizung, besonders bei dem übergroßen W ohnraum m it dem gekuppelten Fensterband.

Die Anlage einer brennstoffsparenden M ehrzim m erofenheizung, deren Abzugswärme auch im Obergeschoß durch Wärmeöfen ausgenutzt werden kann, ist V oraussetzung fü r eine wohnliche Tem perierung der Räum e; die Anlage eines zweiten Schorn­

steins in m ittiger Lage ist dabei Bedingung. Die wärme­

bedürftigen Räume liegen zweckmäßig nach Süden. Am Aus­

bau und an der A usstattung kann gespart w erden, um sie in besseren Zeiten zu ergänzen.

Freisteh en d es Z w e ifa m ilie n h a u s.

Erdgeschoß und ausgebautes D achgeschoß. Die Dielen- und T reppenanordnung im In n en rau m hat ihre Vorteile, aber auch erhebliche N achteile. D er W ohnungsabschluß durch eine T ü r ist nicht möglich und dam it auch nicht die Geräusch­

däm m ung zwischen den beiden W ohnungen. D urch mehr quadratische Rißform wird sich ein sparw irtschaftlicher Wohn- betrieb ergeben. Die Räume sind in den Abmessungen nach Sparbegriffen verhältnism äßig groß, das langgestreckte Schlaf­

zimmer dadurch unw ohnlich. Die einseitige Schornsteinlage

bedingt Zentralheizung, die aber keine Genehm igung findt Zwei Schornsteine in der Längsachse sind notwendig n kom binierten Sparöfen für M ehrzim m erheizung. Die getrenn Lage der W irtschaftsräum e bedingt auch getrennte Rohrleitung!

bei unnötigem V erbrauch an kontingentierten Stoffen.

Dieser G rundriß m uß also in kriegs- und betriebswii schaftlicher H insicht erheblich verbessert werden. Der Aufb:

in statischer und tem peraturtechnischer Beziehung ist unt Heranziehung aller erdenklichen Sparm aßnahm en möglich ui gelingt dem Planer bei eingehender W erkstoffkenntnis. P r e ll

(5)

Einfamilienhaus in alpiner Bauweise.

G a r m is c h -P a r te n k irc h e n .

A rch itek t:

Dipl.-Ing. R o lf Göpfert, Freiberg i. Sa.

T“\i e im U ntergeschoß vorgesehene Küche bedingte höhere H eraushebung des Kellergeschosses. U m ein gestelztes Aus­

sehen des H auses zu verm eiden und die breit gelagerte H ausfront des boden­

beständigen G ebirgshauses zu erhalten, wurde die Bibliothek als seitlicher A nbau unter Schleppdach angeordnet.

Rückansicht. Aufnahmen: Göpfert.

Erdgeschoß. Obergeschoß. Untergeschoß.

Die seitwärts bis über einen offenen Freisitz herabgezogene G iebelfront ver­

leiht dem H aus eine behäbige G esam t­

erscheinung. D urch den vorgezogenen holzverschalten Anbau, in den der D ach­

geschoßbalkon — ruhend auf kräftigem M auerpfeiler am Hauseck — eingefügt ist, wird nicht nu r m it dem weit aus­

ladenden Pfettendach die nach der Straße gerichtete G iebelfront kräftig betont, sondern vor den H aupträum en in bevor­

zugter Aussichtslage regengeschützte Sitz­

m öglichkeiten im F reien geschaffen.

A ußenw ände: 30 cm starke Bim sbeton­

hohlblocksteine. D ach: engobierte Pfannen. Weiß gekalkter, geschläm m ter A ußenputz. Alles sichtbare Holzwerk dunkel lasiert. — Baukosten bei rd. 630 cbm 18 000 R M . im Baujahr 1935.

E. T i s c h l e r , M ünchen.

Straßenansicht.

(6)

K U R Z B E R I C H T E

W I C H T I G E

B esch le u n igter A u fb a u in W estpreußen.

M it der gleichen Schnelligkeit und Zielstrebigkeit, wie sich der militärische Vormarsch in Polen abgewickelt hat, ist nun deutscher Organisationsg“ist am Werk, um alle Schäden in diesem Gebiet möglichst bald zu beseitigen. Obgleich seit der Besetzung W estpreuß ns erst wenige Wochen vergangen sind, geht die deutsche Verwaltung in ihrer A ufbauarbeit daran, schon S traß“nverbesserungsarbeiten großen Umfanges durchzuführen.

So wurde eine Straßenbaukolonne bei Sfhwetz zur Instand­

setzung der Fernverkehrsstraße Danzig—Bromberg eingesetzt.

W eiter ist seit einer Woche verstärkter A rbeitsdienst in der Gegend von Lang°nau an dem W iederaufbau der dort von den Polen fast sämtlich bis auf die G rundm auern niedergebrannten Gehöfte u nd H äuser beschäftigt. Aehnliche A rbeiten werden in zahllosen Fällen überall dort geführt, wo es gilt, Spuren polnischer Vernichtungsw ut zu beseitigen.

B au kosten fü r den N eu b au ern ho f.

Zur Erleichterung der Ansetzung kinderreicher Landarbeiter und nachgeborener Bauernsöhne werden verlorene Reichsschüsse gegeben werden. Ein E r'aß des Reichsernährungsm inisters stellt fest, daß für jeden im Verfahren der Vergütung deutschen N eu­

bauernhofes oder für H andwerkerstellen ein R e'chszuschuß von 8000 R M . gewährt wird. A uf die R ückerstattung wird verzichtet.

D er Zuschuß dient der Finanzierung aller Bauten eines Sied­

lungsverfahrens. Die Baukosten der einzelnen Gebäude können daher unter sich ausgeglichen werden, jedoch soll der auf die einzelne Stelle entfallende Reichszuschuß 12 000 RM . nicht über­

steigen. Diese N euerung gilt auch für solche Bauten, die schon begonnen sind.

F ü h re r d u rch das öffentliche A u ftra g sw e se n . Von M inisterialrat D r. Wolfgang Holtz (Reichswirtschafts- ministerium) unter M itarbeit von H erren aus dem Preisbildungs­

kommissariat und den wichtigsten Reichsgruppen. Verlag für W irtschschaft und Verkehr, Forkel & Co., Stuttgart, I-fizer- straße 20. 144 S. Form D IN A 5. K art. 5,50 RM . Zu be­

ziehen durch jede Buchhandlung.

Das kleine Werk faßt alle in Betracht kom m enden Vor­

schriften einheitlich zusammen und erläutert sie für die Praxis systematisch gegliedert.

H inw eis a u f N o td ien st-L eistu n g en .

Die VO regelt die H eranziehung und Zuweisung von N ot­

dienstpflicht gen, Befreiung von N otdienstleistungen, Sicherung des Ltbensbedarfs der zu N otdienstleistung herang zogenen Ver­

pflichteten, Fam ilienun erstützung, Versorgung und die E n t­

schädigung bei Sachleistungen. Erste D urchfV O zur N ot- dienstVO vom 15. 9. 39 (S. 1775).

E in sch a ltu n g der P re isb eh ö rd en bei G ru n d stü ck sk äu fen der öffentlichen H and (S. 1855).

Bei G rundstückskäufen der öffentlichen H and m uß unter allen U m ständen eine U eberhöhung der G rundstückspreise ver­

mieden werden. Die öffentlichen Behörden werden deshalb ersucht, sich bei beabsichtigten Grundstückskäufen rechtzeitig vorher m it der zuständigen Preisbehörde ins Benehmen zu setzen.

RdErl. vom 4. 9. 39.

S ch le ch tw etterre gelu n g fü r die B a u vo rh a b e n . F ü r Baustellen der öffentlichen H and ist vom Reichstreuhänder der Arbeit unter dem 29. Septem ber Anordnung getroffen, die die Arbeit für den W inter 1939/40 regelt. W ährend im Jahre 1935, als der Sondertreuhänder die Schlechtw etterregelung das erste­

mal traf, nur für 32 Stunden und später für 36 Stunden in der Woche eine Lohngarantie vorgesehen war m it der gleichzeitigen Verpflichtung zur Vor- und N acharbeit, wurde bereits im V orjahr die Verpflichtung zur Vor- und N acharbeit fallengelassen und stattdessen eine reine Lohngarantie in die T arifordnung auf­

genommen. Gleichzeitig w urde nicht nur, wie bisher, der Ver­

dienst für 36 Stunden in der Woche garantiert, sondern statt dessen angeordnet, daß für den Gefolgsmann 60% des Lohnes zu zahlen sei, den das Gefolgschaftsmitglied ohne Arbeits- ausfalJ infolge schlechten W etters hätte verdienen können-

In ihrem persönlichen Geltungsbereich erstreckt sich diese neue R eichstarifordnung erstmalig auf alle Gefo'gschaftsm itglirder, also auch auf die Stam m arbeiter, und m acht keinen U nterschied mehr, cb die einzelnen G efolgschaftsmitglieder etwa von einem auswärtigen W ohnsitz auf die Baustelle verm ittelt worden sind oder ob sie in der näheren U m gebung der Baustelle ihren W ohn­

sitz haben. Die T arifordnung gilt für das ganze Reich einschl.

Ostmark u nd Sudetenland, jedoch nicht für das D anziger Gebiet.

D er W ortlaut ist veröffentlicht im R eichsarbeit-blatt N r. 28 vom 5. Oktober 1939.

Sch o rn stein e aus B eto n k am in stein en .

Das Z entralblatt der Bauverwaltung, Heft 36 vom 6. 9. 39 veröffentlicht einen R underlaß des Preußischen Finanzministers vom 28. 8. 39, in dem es heißt: Die eingegangenen Berichte über die E rfahrungen m it Betonkam insteinen lassen erkennen, daß Schornsteine aus Betonkam insteinen für W ohngebäude u. dgl.

sich nicht bew ährt haben. Di? E rfahrungen haben gezeigt, daß sich m it ihnen ein standfester, w iderstandsfähiger und vor allem rauch- und fugendichter Schornstein kaum hersteilen läßt und diese Bauart eine G efahr für H aus und Hipf, namentlich in ländlichen Gegenden, bildet. — D er G ru n d ist, daß sich viele Pfuscher mit der H erstellung befaßten u nd schlechten Zement verwandten.

W ied er F a m ilie n h e im fa h rte n fü r B a u a rb e ite r.

Die Bestim m ungen über die W ochenendheim fahrten im Bau­

gewerbe sind m it den U rlaubsvorschriften auf G ru n d der Kriegs- wirtschaftsverordnung außer K raft getreten. D a aber auch die K riegsw irtschaft das Baugewerbe stärkstens in A nspruch nimmt und viele Z ehntausende von Bauarbeitern von auswärts heran­

gezogen werden m üssen, war es trotz der Verkehrseinschränkun­

gen notwendig, die V erbindung dieser A rbeiter m it ihren An­

gehörigen sicherzustellen. D eshalb hat der Reichsarbeitsminister den S ondertreuhänder für das Baugewerbe beauftragt, die Be­

stim m ungen über die W ochenendheim fahrten für die Bauvor­

haben der öffentlichen H and in einer den Kriegsverhältnissen angepaßten Form wieder in K raft zu setzen. D ie neue Tarif­

ordnung, die am 25. O ktober in K raft tritt, gibt den bisherigen Begriff der bisherigen W ochenendheim fahrt zugunsten der Fa­

m ilienheim fahrt auf. D am it w erden jetzt auch die vom Betrieb auf die Baustelle entsandten A rbeiter und die Stammarbeiter von der V ergünstigung betroffen. Bei dem U m fang der Heim­

fahrtansprüche m ußte auf die Belastung der Reichsbahn Rück­

sicht genom m en werden. A ber auch jetzt noch wird dem Ver­

heirateten alle Vierteljahre der Besuch seiner Fam ilie ermöglicht (ledige A rbeiter im H albjahr einmal) au f K osten des Betriebes.

Das Viertel- oder H albjahr braucht nicht im gleichen Betrieb zurückgelegt zu sein.

V e rw en d u n g sv erb o te fü r N ich te ise n m e ta lle im Bauwesen.

D ie neue A nordnung 38 a (veröffentlicht im Reichs­

anzeiger N r. 210) betrifft eine Erw eiterung der A nordnung 38.

Hieraus sei folgendes bem erkt. F ü r das L öten von Bauteilen aus Zinkblech, verzinktem Stahlblech oder von W asserleitungen aus Blei darf nunm ehr ein L ötzinn m it einem Zinngehalt bis zu 25% verw endet werden. Im übrigen sind die Verwendungs­

verbote fü r Zinn u nd Zinnlegierungen in der Praxis fast überall berücksichtigt. In vielen Fällen hat es sich erwiesen, daß die V erzinnung sowohl hinsichtlich der K orrosion als auch der Hygiene unnötig ist, z. B. bei D rahtgew eben für Brunnenfilter. In anderen Fällen, wie z. B. bei den Innenw erken von Gaswasser­

heizern, w urde durch geeigneten Lackanstrich ein genügender Oberflächenschutz erzielt oder durch den U ebergang auf andere A rbeitsverfahren die V erzinnung eingespart.

Die V erw endungsverbote für Zink u nd Zinklegierungen sind in zwei A bschnitte unterteilt. Im ersten A bschnitt, der die Verbote für vollschicht ges M aterial enthält, werden u. a.

die Verbote für die V erw endung von Zinkblech zur Herstellung von Be- u nd E ntlüftungsleitungen sowie von L üftungs- und Schornsteinaufsätzen bekanntgegeben. U ntersagt w ird außerdem die V erwendung von Zink zur H erstellung von Baubeschlägen, Badewannen u nd Fittings. D ie F ittings w erden üblicherweise aus Stahl hergestellt.

D e r B e g r iff „ L ie fe r u n g fre i B a u ste lle “ .

Ein R underlaß des G eneralbevollm ächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft vom 2. O ktober 1939 an die obersten Reichs­

behörden und die O rganisation der gewerblichen W irtschaft führt aus, daß über den Begriff „L ieferung frei Baustelle“ in einzelnen T eilen des Baugewerbes sowie in einzelnen G ebieten des Reiches verschiedene Auffassungen herrschen. U m allen U nklarheiten vor­

zubeugen, wird festgestellt, daß alle „L ieferungen frei Baustelle“ ; als „L ieferungen frei Fahrzeug Baustelle“ auszuführen und zu vergüten sind. Das Abladen und Stapeln von Steffen, insbe­

sondere Baustoffen, ist also ausschließlich Aufgabe des Bestellers.

Die D urchführung dieses G rundsatzes ist m it Rücksicht auf einen planvollen Arbeitseinsatz unbedingt erforderlich. Es geht nicht an, daß Begleitm annschaften zum A bladen von Lieferungen beigegeben werden u nd dadurch für lange Zeit keine produktive Arbeit leisten können.

(7)

B A U F O R S C H U N G

Türen m it holzsparenden K onstruktionen.

i i .

/Abgleich die B ezeichnungen bei den Erzeugerfirm en ver- schieden sind, haben sich folgende G ruppen g e b ild e t: H albharte Platten mit 650— 750 kg/qm , harte Platten m it 900— 1000 kg/qm und extraharte P latten m it 1 0 5 0 — 12 0 0 kg/qm Raumgewicht.

Außer diesen gibt es noch gehärtete Platten, die durch B ehand­

lung mit schnelltrocknenden Oelen oder Kunstharzgem ischen besonders w iderstandsfähige Oberflächen aufweisen. Das vom Fachausschuß für H olzfragen beim V D I herausgegebene H eft 7

„Holzhaltige L eich tb au p latten “ enthält die neuesten Ergebnisse der Entwicklung auf diesem Gebiete und die bew ährten Erzeug­

nisse an Faserstoffhartplatten.

Faserstoffhartplatten, 4, 6, 8 m m usw. dick, sind überall an Stelle von T ischlerplatten u n d Sperrholz zu verwenden, lassen sich wie Holz bearbeiten, d. h. sägen, bohren, nageln, schrauben, leimen usw. u n d bilden gleich Holz einen haftfähigen U n ter­

grund für alle A nstriche; m an kann sie m it Leim -, Oel- und C hlor­

kautschuklackfarben behandeln u n d polieren.

Jcv/r/77E -E

Die obere Sprossenteilung bedeutet H olzverschw endung;

durchgehende Glasscheiben beeinträchtigen die W irkung nicht.

Die Blend- und T ürrahm enhölzer sind in überm äßigen Breiten und Dicken angeordnet; bei reiflicher U eberlegung läßt sich viel Holz sparen. Die doppelt überschobenen K ehlstöße lassen sich m it Ersparnis an Holz u nd Arbeitsleistung vereinfachen. Die Füllungen sind durch Faserstoffhartplatten oder K unstharz­

platten zu ersetzen. Auch die innere A ufdoppelung ist in den Profilen zu vereinfachen u nd in Faserstoffhartplatten bei stärkerer D äm m ung herzustellen. Bei A ußentüren ist Doppelfalz (U eber- fälzung) zur besseren D ichtung vorzuziehen, wie es die Schnitte darstellen. Aeußere u nd innere Türsockel können gegen Stoß und Schlag m it Extrahartplatten bekleidet werden, die gleich­

zeitig den Metallbeschlag ersetzen.

K örperliche D arstellung der F u tter- und R ahm enverbin­

dungen durch N uten bzw. Schlitzzapfen m it K eilen ist aus obenstehenden A bbildungen ersichtlich. Schwellenanschluß.

Die trocken eingem auerten B retter sind durch D übelsteine zu ersetzen. V erbindung der Bekleidungsbretter auf G ehrung m it F ed erdichtung.

Je nach Wahl des Erzeugnisses bis zur extraharten Platte sind diese trotzdem ausreichend biegsam, w iderstandsfähig, w etter- u nd w asserdicht und form beständig.

Faserstoffhartplatten sind daher vielseitig zu verwenden und haben sich im Bauwesen als W and- u nd Deckenbekleidung, in Badezim m ern, K üchen, Fluren, W ohnräum en, in K ranken- und O perationssälen, in K irchen und T heatern, als U nterlage für L inoleum und T eppiche, als Paneele, T ürfüllungen, Türsockel,

V erdoppelungen bew ährt. P r.

Fachliteratur lesen heißt:

die Erfahrungen anderer nutzen.

Verlangen S ie unsere Vorschläge.

/r

DOPPELT (/GE'ZSV-'O'lErtC H/tUjTu/?.

StPH/77 C - ¿7.

(8)

Erfahrungsaustausch und A uskunftei.

Alle aus dem Leserkreise gestellten fachlichen Fragen werden, soweit sie für die Gesamtheit von Wichtigkeit sind, an dieser Stelle beantwortet.

Beantwortungen der Leser können auch in kurzer Postkartenform er­

folgen. — Bezugsquellen (Firmen­

adressen) können, den Vorschriften des Werberates entsprechend, den Lesern nur schriftlich genannt werden.

Anfragen erscheinen

im Anzeigenteil der Zeitschrift.

N r. 3508. V e rle g u n g der S te in z e u g ­ ro h re und U rsa ch en des R o h rb ru ch es.

Steinzeugrohre sind so zu verlegen, daß sie weder senkrecht noch waagerecht sich verschieben können. Sie werden am besten auf einer etwa 20 cm starken Kies- oder Sandschicht, und zwar voll aufliegend verlegt, sonst entstehen Biegungsspan­

nungen, die zu senkrecht zur Rohrachse verlaufenden Rissen u nd Brüchen führen.

Ebenso sind sie seitlich satt zu hinter­

füllen, da ihre kreisförmige Q uerschnitts­

form an sich statisch wenig günstig ist und ihr Baustoff keine große W ider­

standsfähigkeit gegen äußeren D ruck be­

sitzt, sonst entstehen längs zur Rohrachse verlaufende Risse. Bei R ohren größeren Durchmessers u nd bei ungewöhnlich tiefen Baugruben sind sie m it M agerbeton zu um hüllen. Im vorliegenden Fall ist es eine reine Kostenfrage, ob m an bei einer Bautiefe von 6 m die 400 m m weiten Steinzeugrohre m it M agerbeton zu u m ­ hüllen hat; bei gutem Baugrund und sach­

gemäßer Verlegung und Einfüllung ist dies nicht notwendig. Im übrigen ist ihrer Dichtung in den Muffen m it Asphalt­

kitt den Vorzug zu geben. In die Muffe werden Hanfstricke eingestoßen, um das D urchtreten des D ichtungsm aterials in das Rohr zu vermeiden, und dann wird m it Hilfe eines um die Muffe gelegten Tonringes diese m it heiß gemachtem flüssigen Asphaltkitt ausgefüllt.

G. T r o ß b a c h . N r. 3 5 1 1 . H o lzsp aren d e B in d er, n eu artige H o lzverbin d u n gen . Die in Heft 9, 19 3 9, der „D eutschen B auhütte“

unter dem Artikel „D achbinder, Holzver­

schwendung und F ortschritt“ (Verfasser Bauingenieur Prelle) verzeichneten Binder und Holzverbindungen sind vom RAM und R FM , also auch von den G enehm i­

gungsbehörden, zugelassene K onstruk­

tionen. Die „D eutsche B auhütte“ hat über praktische A usführungen wiederholt berichtet.

Hinweise über das Kehlbalkendach ohne Stuhlsäulen, Rahme und K opf­

bänder sind in dem Buch „D as deutsche Zim m erm annsdach“ von Prof. H. M ühl­

feld enthalten. Die V orschriften über neu­

artige H olzverbindungen sind in dem Heft

„Bestim m ungen für die A usführung von Bauwerken aus Holz im H ochbau (D IN 10 5 2)“ vom 1. Juli 19 38 herausgegeben.

Die N agelverbindungen und Berechnungen m it Beispielen finden Sie in dem Heft

„N agelbau“ , Schrift 6 der Arbeitsgem ein­

schaft Holz von D r.-In g . Stoy und D r.-

Ing. Seidel. Fr. A.

N r. 3 5 1 2 . H aftu n g fü r zu sch w ach e B in d erh ö lzer. F ü r eine genügende Stärke der Binder haftet zunächst der A rchitekt bzw. Techniker, der den Bau­

plan angefertigt hat. Er ist auf G rund des

Pläne herzustellen, die für die Bauaus­

führung eine genaue Grundlage bilden.

Sind statische Berechnungen nicht oder nicht richtig angestellt und sind infolge­

dessen die Stärken der Binder im Bauplan zu schwach angegeben, so hat für diesen M angel und die daraus entstehenden Schäden der Planverfertiger einzustehen.

Daß die Baupolizei eine statische Berech­

nung nicht verlangt und den Bauplan nicht beanstandet, Sondern genehmigt hat, ändert an der H aftung des Planverfertigers grundsätzlich nichts. Diese Tatsache wird aber die Beweisführung für den Bau­

herrn zum indest erschweren; denn der Planverfertiger wird sich darauf berufen, daß er bei Beachtung der im V erkehr er­

forderlichen Sorgfalt nicht wissen konnte und auch nicht wußte, daß die Binder zu schwach sind. F ü r diese Behauptung wird dann natürlich die baupolizeiliche G eneh­

migung sprechen, so daß sich die Stellung des Bauherrn im Prozeß verschlechtert.

Ein M itverschulden an den durch die zu schwachen Binder verursachten Schäden wird auch den Zim m erm eister u nd auch u. U. den Bauherrn selbst treffen. Z u­

nächst kom m t es darauf an, was für ein Zim m erm eister die Binder gelegt hat.

M ußte er auf G rund seiner Erfahrungen und bei sorgfältiger Beurteilung des Bau­

vorhabens wissen, daß die Binder zu schwach sind, so hat auch er den Schaden schuldhaft m itverursacht und ist z. T . zum Schadenersatz verpflichtet. Schließlich aber wird auch dem Bauherrn ein M itver­

schulden zur Last gelegt werden müssen, wenn er die Plan- und Bauarbeiten nicht an einen richtigen Architekten vergeben hat. M ußte er z. B. wissen, daß es sich bei dem Planverfertiger nur um einen Techniker handelt, der über die E rforder­

nisse eines Baues nicht genügend u n ter­

richtet ist und vielleicht Pläne in eigener Verantw ortung nur selten anfertigt, so wird m an auch ihm einen Teil des V er­

schuldens aufbürden müssen. Aus diesen G ründen m uß auch eine vergleichsweise Regelung empfohlen werden. M it der Verjährung dürfte nicht gearbeitet werden können. D r. S t e i n b e i ß e r .

N r . 3 5 13 . W er h aftet, wenn die K ellerso h le zu tie f an geo rd n et ist und nicht en tw ässert w erd en kann ? Nach D IN 1986 und 1987 u nd nach den Ver­

ordnungen der Kommunalbauverwaltungen sollen K anal-R ohrleitungen möglichst unterhalb der Kellersohle verlegt werden.

Es ist jedoch zulässig, daß die A bleitungen oberhalb der Kellersohle an M auerw änden geführt werden, wenn ihre Lage unterhalb der Kellersohle nicht das m indest zu­

lässige Gefälle von 1 : 5 0 erhalten kann.

Es bestehen also darüber keine zwingenden behördlichen Vorschriften.

Bei der freien Lage des W ohnhauses ohne Rücksichten auf N achbargebäude war es natürlich Pflicht des A rchitekten, den Straßenkanal in der H öhenanordnung des Gebäudes zu berücksichtigen, wenn keine anderen H inderungsgründe Vor­

lagen; die Tiefe des K anal-A nschluß­

stutzens, bezogen auf N orm alnull unter Hinweis auf den nächsten Fixpunkt, wird in allen Fällen auf Antrag von der K anal­

bauverwaltung angegeben.

D er Architekt kann aber nicht ver­

antw ortlich gemacht werden, wenn zw in­

gende Verhältnisse (V orschriften der G e­

nehm igungsbehörde über G ebäude- und G eschoßhöhen in V erbindung m it den N achbargebäuden, zweifelhafte F unda­

m entierung, unsicherer B augrund usw.) Vorgelegen haben.

verständigen zu beauftragen, der auch die Vorgänge klären m uß, ob der Architekt oder der U nternehm er die mangelhafte H öhenlage der Kellersohle angeordnet hat.

Das E rgebnis entscheidet, wer oder ob beide verantw ortlich zu machen sind.

P re lle . N r. 3 5 14 . U m sa tz ste u e rfre ih e it für B au te n bei k in d erreich en F a m ilien . Ih re A nsicht, daß die Lieferung von W ohnhäusern an kinderreiche Familien um satzsteuerfrei sei, trifft nicht zu. Solche B estim m ungen gibt es nu r hinsichtlich Siedlungen, H eim stätten und Kleingärten.

A ber auch hier sind n u r die Umsätze der S iedlungsunternehm ungen und der Aus­

geber der H eim stätten selbst sowie die Um sätze an diese Stellen steuerfrei. Liefe­

rungen an die Siedler selbst sind stets um satzsteuerpflichtig. D r. T e i c h g r ä b e r .

N r. 3 5 1 5 . U e b e rm ä ß ig e Sch w in ­ dung. H obel dielen kommen im allge­

m einen lufttrocken zur Verlegung, d. h.

m it 1 5 Proz. Wasser. Im beheizten Raum trocknen sie bis auf 10 Proz. herunter.

Sie schrum pfen dabei um etwa 2 Proz., d. h. die D iele von 16 cm Breite bis zu 3 mm. Im vorliegenden Fall sind die Dielen offenbar auf den Lehm estrich ver­

legt worden, bevor dieser genügend trocken war bzw. haben die Dielen un- abgedeckt auf dem Hofe gelagert und sind naß geworden. Zu sorgsamer A rbeit gehört, daß die Fugen ausgespähnt werden. Das m uß ein H andw erksm eister wissen.

N r. 3 5 1 5 . U eb e rm ä ß ig e Sch w in ­ du n g bei D ielenfuß böden. In D IN 1969 Ziffer i g der VOB sind G üte und Ab­

m essungen der H obeldielen genau fest­

gelegt. Es dürfen keine Fugen über 3 mm entstehen. D ie Länge der Feder (Spund­

zapfen) d arf nicht unter 7 m m , die Dielen­

breite nicht über 18 cm betragen.

Im vorliegenden Fall ist also mit 4— 5 M illim eter breiten Fugen eine übernormale Schw indung der D ielen eingetreten, auch die F eder hat infolge dieser Schwindung nicht die vorgeschriebene Länge von 7 mm.

An Stelle des vorgeschriebenen luft­

trocknen Holzes m it 1 0—20 Proz. ist jedenfalls waldtrocknes Holz m it 20— 30 Proz. W assergehalt geliefert u nd verwendet.

Bei der gegenw ärtigen Holzknappheit und den geringen Beständen auf den Lager­

plätzen w ird sich rechtlich kaum eine Be­

anstandung der w aldtrocknen Lieferung durchsetzen lassen, da es sich im engeren Sinne nicht um m inderw ertiges Holz handelt. Da durch das Schwinden die vorgeschriebene L ufttrockenheit eingetre­

ten ist, kann von dem U nternehm er aber das fugendichte U m legen der Dielen gefordert werden.

Bei dem V erlegen der Dielen werden aber aus U nkenntnis der Schwindungs­

vorgänge u nd der Holzbeschaffenheit meistens Fehler begangen. Das Splintholz saugt m ehr Feuchtigkeit auf als das dichtere Kernholz. Bei dem Fußboden­

legen ist daher nicht K ern an K ern und Splint an Splint, sondern handwerksgerecht K ern an Splint usw. zu verlegen, sonst erscheinen durch das Schw inden des Holzes ungleichm äßig breite, klaffende

Fugen. Pr.

Herausgeber und verantwortlicher Hauptschriftleiter:

CURT R. VINCENTZ.

Bildtechnik: ALFRIED GARBE.

Geschäftsstelle: Hannover, Am Schiffgraben 41.

Cytaty

Powiązane dokumenty

Alle aus dem Leserkreise gestellten fachlichen Fragen werden, soweit sie für die Gesamtheit von W ichtigkeit sind, an dieser Stelle beantwortet. Beantwortungen der

Beantwortungen der Leser können auch in kurzer Postkartenform

Alle aus dem Leserkreise gestellten fachlichen Fragen werden, soweit sie für die Gesamtheit von W ichtigkeit sind, an dieser Stelle beantwortet.. Beantwortungen der

Alle aus dem Leserkreise gestellten fachlichen Fragen werden, soweit sie für die Gesamtheit von W ichtigkeit sind, an dieser Stelle beantwortet.. Beantwortungen der

Wir sind verpflichtet, gerade in unserem Zeitalter, in dem das deutsche Volk, erfüllt von einer all seine Lebensbedingungen, Lebensvoraussetzungen, Lebensgesetze

stellen n u r zu verantw orten ist bei einem Heizsystem , das nicht nu r die Eigenschaften einer Strahlungsheizung hat, sondern auch eine so vervollkom m nete

vierteln bebauen lassen, wo die Aufschließungskosten nicht eine erst zu errechnende, m anchm al recht unsichere G röße sind, sondern aus den Bauakten abgelesen

barkeit usw. gestellt werden, so gibt Blatt 2 wichtige Fingerzeige für die konstruktive Gestaltung. Es wird darin zwischen Raum ­ abschlüssen aus Stahl und aus