3eitfidjrift der öcutfdicn flrchitektenfcticift
Herausgeber: C u rt R. V incen t}. — G eTdiäftsbaus: Hannover, H m Scbiffgraben 41.
(Alle Rechte Vorbehalten.)
M ietsich erh eiten , M ieterb au zu sch ü sse, M ieterd arleh en .
4 3. Ja h r g a n g . H ann o ve r, den 19. A p r i l 19 39. H eft 8.
T>eim W ohnungsneubau sind nach 1 9 2 4, dem Zeitpunkte, von dem an w ieder m it fester W ährung gebaut werden konnte, von Zeit zu Zeit im m er w ieder die Problem e behandelt worden, die durch eine finanzielle Beteiligung des M ieters über die Miete hinaus ausgelöst werden.
Zur Zeit w erden durch die Preisstopgesetzgebung diese Probleme wieder besonders akut u nd daher auch in der L iteratur wieder behandelt. — Es dreht sich um M ietsicherheiten, M ieter
bauzuschüsse u nd -dariehen, wobei die Begriffe nicht immer klar auseinander gehalten werden. D aher ist jedes dieser Schlag
wörter erst einmal finanztechnisch klar zu erfassen, wenn anders man überhaupt zu einem w irtschaftlichem U rteil kommen und U nruhe und Schäden bei der Finanzierung des W ohnungsbaues vermeiden will.
Die Schlagworte zerfallen zunächst in zwei G ruppen. Die eine betrifft das B a u k a p i t a l beim W ohnungsbau, die andere hat damit gar nichts zu tu n , sondern betrifft lediglich eine F i n a n z - O p e r a t i o n , w enn das H aus schon dasteht u nd bezogen wird, nämlich eine Sicherheit für die M ietenzahlung. Danach gehören zur ersten G ruppe M i e t e r - B a u z u s c h ü s s e und M ieter- Baudarlehen, zur zw eiten die M ietsicherheiten.
Zahlenmäßig unterscheiden sich beide G ruppen erheblich.
Die erste G ruppe kennt n u r drei- u nd m ehrstellige, die zweite dagegen höchstens dreistellige Zahlen. Schon daran kann man erkennen, ob der Betrag der ersten oder der zweiten Gruppe zuzuzählen ist. Dies ist entscheidend für die Beurteilung seiner Berechtigung.
U m m it der zweiten G ruppe, den M i e t s i c h e r h e i t e n , zu beginnen, so haben hier große W ohnungsbaugesellschaften, die umfangreiche M iethäuser nicht n u r erstellen, sondern auch später zu verw alten haben, danach getrachtet, sich gegen M iet
verluste dadurch zu sichern, daß sie die M iete für einige M onate als Sicherheit außer der laufend zu kassierenden vom M ieter in Form eines D e p o t s verlangen. In den weitaus m eisten W ohn
häusern kom m en M onatsm ieten von nu r 3 0 — 50 R M . in Frage, m ithin darf eine solche Sicherheit höchstens das D oppelte oder Dreifache dieses Betrages ausm achen. Bei einer M iete von 30 R M . im M onat eine „M ietsich erh eit“ von etwa 300 RM . auszubedingen, zeigt bereits, daß hier gar keine echte Sicherheit für die M iete, sondern ein G ebilde der ersten G ruppe vorliegt, näm lich ein verkappter B auzuschuß des M ieters.
M an sieht also schon jetzt, wie groß der U nterschied ist zwischen M ietsicherheit einerseits u nd den Bauzuschüssen (-dariehen) andererseits, u nd es wäre zu wünschen, daß in dem M einungsstreit über die Berechtigung dieser U nterschied be
achtet w ird. D enn er rechtfertigt eine verschiedene B etrachtung und B eurteilung. D ie Preisstop-G esetzgebung verbietet beide G ruppen, w enn eine M ietsicherheit (M ieterbauzuschuß) für die betreffende W ohnung nicht schon am Stichtag vereinbart ge
wesen ist (3 0. N ovem ber 1 9 3 6). W ar also der M ieter der W ohnung an diesem Tage m it einer diesbezüglichen L eistung belastet, so soll der V erm ieter die L eistung auch dem nachfolgenden M ieter der W ohnung auferlegen können. W ar am 3 0. N ovem ber 19 36 die W ohnung noch nicht verm ietet bzw. w urde der N eubau erst danach fertiggestellt, so soll der erste M ieter der W ohnung die M ietsicherheit (A iieterbauzuschuß) n u r dann zahlen m üssen, w enn der V erm ieter „allgem ein“ schon vorher solche L eistungen
verlangt hat. G em eint sind G roßunternehm er, die schon N eubau
wohnungen m it dieser Klausel in anderen, älteren Planungen verm ietet haben.
W er erst nach dem 3 0. Novem ber 19 36 in die Lage ge
kommen ist, N eubauw ohnungen zu erstellen, kann die L ei
stungen nicht ohne weiteres von den M ietern verlangen. Indes sind in allen Fällen Ausnahmebewilligungen der Preisbildungs
stellen möglich, also wenn
x. eine W ohnung m it M ietsicherheit (Bauzuschuß) w e i t e r verm ietet werden soll, zu der am 3 0. Novem ber 19 3 6 eine derartige Absprache m it dem seinerzeitigen M ieter nicht bestanden hat — oder wenn
2. eine W ohnung nach dem 3 0. N ovem ber 19 36 erstm alig er- m ietet und m it der M ieterleistung belastet w erden soll, ohne daß der V erm ieter nachweisen kann, daß er die Sicher
heit (Zuschuß) für W ohnungen gleicher A rt am Stichtage schon in anderen, älteren N eubauten verlangt hat.
So weit die Stellungnahm e der Preisbildungsbehörden. Es ist aber auch für ihre Entscheidung, soweit sie ins Erm essen gestellt w ird durch die in ihre H and gelegte Ausnahmebewilligung, wichtig, über die Berechtigung derartiger M ieterleistungen ins Klare zu kommen.
Einer wirklichen M ietsicherheit (vgl. oben) ist durchaus das W ort zu reden bei großen K om plexen von kleineren W oh
nungen, deren Verwaltung schwierig ist. Dies bietet keine Schwierigkeiten.
Einem M ieter-Baukostenzuschuß kann m an dagegen ü b er
haupt nicht zustim m en. Ihm ist eigentüm lich, daß er als „ v e r
lorener“ gegeben wird. D am it ist aufzuräum en. Solche Z u
schüsse sind Baukapital. Dies m uß verzinst w erden. E in W ohn
hausbau, der durch angemessene M ieten es nicht gestattet, alle Baukapitalien zu verzinsen, ist von der Subvention der Behörden, auch den R e i c h s b ü r g s c h a f t e n a u s z u s c h l i e ß e n . D as heißt, der Baukostenbeitrag des M ieters kann nu r als „ M i e t e r d a r le h e n “ zugelassen werden, also g e g e n Z i n s e n u nd V er
pflichtung zur R ü c k z a h l u n g . Die Rückzahlung sollte nu r im Wege langfristiger Tilgung zugelassen werden. L eich t
fertige V erm ieter gehen das Risiko ein, derartige M ieterdar- lehen „ in fü n f Jah ren “ zurückzuzahlen. Solche A breden stehen nur auf dem Papier, wenn es sich nicht um große Siedlungs
unternehm en handelt. Auch die Rückzahlung m uß aus den E r
trägnissen des Hauses aufgebracht werden, u nd das ist eben nu r ganz allm ählich — durch niedrige Tilgungssätze — möglich. Ist aber die Finanzierung auf dieser soliden G rundlage (etwa 4 Proz.
Zinsen u nd 1 Proz. T ilgung) aufgebaut, so ist gegen eine F inanz
beihilfe des M ieters gar nichts einzuw enden, sie ist sogar zu begrüßen, denn sie schafft die so schwierige Spitzenfinanzierung.
N atürlich kann es Vorkommen, daß der M ieter vor T ilgung des D arlehens auszieht; es ist nichts dagegen einzuw enden, daß der nächste M ieter den ersten „au szah lt“ u nd daß die Zinsen u nd die Tilgung n un weiter ihm gegenüber erfolgen.
Es ist also wesentlich, die „ K ü n d b ark eit“ der M ieterdar
lehen auszuschließen. Im anderen Falle können die V erm ieter in Zeiten w irtschaftlicher D epressionen in eine gefährliche Lage kom m en. D ie M ieter zahlen dann die M iete nicht u n d rechnen die D arlehen dagegen beim Auszug auf. Solche Ergebnisse hatte z. B. das Jahr 19 32 gezeitigt. U n ter der heutigen Regierung
sind naturgemäß Befürchtungen hinsichtlich von Krisen wie in jenen Jahren nicht am Platze. Doch können natürlich auch heute durch persönliche Verhältnisse einzelner M ieter Komplikationen eintreten, die den M ieter zur Kündigung des Darlehens zwingen (Krankheit). D er Vermieter m uß sich also durch die Tilgung vor jähem Kapitalabfluß schützen.
Auch bei dem an sich zuzulassenden M ieter-D arlehen können noch Absprachen zu beanstanden sein. So ist es bis
weilen versucht worden, die Miete derart zu erhöhen, daß der M ieter sich gewissermaßen jene 4 Proz. Zinsen und 1 Proz.
Tilgung selbst zahlte. Das m uß nachgeprüft werden. Selbst
verständlich darf der M ieter nicht teurer wohnen m it M ieter
darlehen, als o h n e dieses. Das sind zwei ganz getrennte Rech
nungen. Die Miete m uß angemessen sein. U nd dann kann sich der M ieter noch die Zinsen und die Tilgung seines Darlehens von dieser Miete abrechnen. Am besten werden zwei Quittungen ausgestellt. D er Vermieter quittiert über die angemessene Miete, und der M ieter quittiert über den Betrag von Tilgung und Zinsen.
Die Höhe des M ieterdarlehens ist, wie oben gesagt, nur bedeutsam zur Erkenntnis, daß keine M ietsicherheit vorliegt.
Im übrigen aber ist ein M ieterdarlehen, dessen Kapitaldienst ordnungsgemäß in die Rentabilität des Hauses eingearbeitet, also durch die M ieten nachweisbar aufzubringen ist, mag es auch einige 1000 RM . hoch sein, nicht zu beanstanden. Gewöhnlich werden indes nur einige 100 RM . enommen.
Es kommen auch Fälle vor, wor der Vermieter das M ieter
darlehen „abw ohnen“ läßt. M an spricht dann auch von M iet
vorauszahlungen. Solche Abmachungen bedeuten meist u n v e r z i n s l i c h e Darlehen. Wenn sich der Verzicht auf Zinsen nicht
Vermieter einem Frem den, der eine W ohnung sehnlichst erstrebt, angesonnen wird, ist er zu beanstanden. Die finanztechnische K onstruktion der M ietvorauszahlung verwischt die Rentabilität, denn verfahren einige, wo nicht gar alle M ieter so, so kann das Haus sich in den ersten Jahren nicht tragen, u nd der Vermieter muß die sonstigen Lasten (H ypothekenzinsen usw.) aus eigener Tasche aufbringen. Das ist m eist nicht möglich, es wird aus Baugeldern weiterer H äuser, die im E ntstehen begriffen, bezahlt, also unklare Finanzverhältnisse w erden geschaffen. Abreden dieser Art sollten unterbunden werden.
Es ist hiernach den Preisbildungsstellen ein Rahm en gegeben, in welchem sie die finanziellen Beihilfen der M ieter zulassen können bzw. eine A usnahm ebewilligung erteilen mögen. Ist an sich keine Ausnahm ebewilligung erforderlich (siehe oben) und liegt eine Beschwerde des M ieters vor, so können die Preis
bildungsstellen auch diese Fälle daraufhin prüfen, ob der M ieter unbillig belastet wird im Sinne unserer obigen Aus
führungen.
M an kann also die beschriebenen A bmachungen der M iets
parteien nicht schlechthin verdam m en, u n d man muß sorgfältig prüfen, wie der Fall im einzelnen liegt. Unbilligkeiten müssen vom M ieter ferngehalten werden, auf der anderen Seite wäre es aber auch Heuchelei, die großen Schwierigkeiten der Spitzen
finanzierung zu übersehen, worin allein jene M ieterdarlehen ihren G rund haben und sie trotzdem in Bausch und Bogen zu verdam m en. Dam it würde m an dem A ntrieb der W ohnungsbau
tätigkeit einen Bärendienst erweisen. U n d das m uß natürlich verhindert werden, indem die Dinge so gesehen werden, wie sie es verdienen.
Unlauterer Wettbewerb in der Bauwirtschaft.
VI.
B e s t e c h u n g s s k a n d a l e b e i b e h ö r d l i c h e n B a u a u f g a b e n . U n e r l a u b t e J a g d n a c h A u f t r ä g e n .
"Vlach dem alten Sprichwort „W er zuerst kommt, m ahlt zuerst“
-LN verfuhr ein Architekt in Ostpreußen. E r tat sich m it einem Angestellten eines M ilitärbauam tes zusammen und erfuhr von diesem, wann und wo Bauten g e p l a n t wurden. D er Angestellte erhielt für diese U nredlichkeit Geldgeschenke und D arlehen, und der Architekt war bei jedem Bauvorhaben in der Lage, vor anderen Bewerbern Angebote, Pläne usw. einzureichen auf diese Weise den Anschein zu erwecken, daß seine Planarbeit tieferes Eingehen in die Sache beweise, und dam it die A u f t r ä g e zu e r h a l t e n . In dieser Form machten beide lange Zeit hindurch Geschäfte, bis eines Tages die Sache durch eine Anzeige anderer U nternehm er und Architekten herauskam. E rgebnis: 1 Jahr
Gefängnis für den Architekten.
N och verwerflicher — jedoch mit geringerem finanziellen Erfolge — verfuhren ein U nternehm er und ein Angestellter eines W ehrmachts-Bauamtes in Pom m ern. D em Angestellten, einem Diplom -Ingenieur, ging es wirtschaftlich schlecht. E r hatte ziemlich erhebliche Schulden, die er nicht bezahlen konnte.
In seiner N ot wandte er sich an einen Bauunternehm er mit der Bitte um ein D arlehen. D en geforderten Betrag von 1000 RM . konnte jedoch der U nternehm er aus eigenen M itteln nicht zahlen, er verm ittelte jedoch m it seiner Bürgschaft über seinen Vater und m it Hilfe einer Bank die Auszahlung des Betrages an den Angestellten. Es wurde auch ein ordnungsm äßiger Darlehnsvertrag geschlossen, und dem U nternehm er wurde sogar zur Sicherheit die W ohnungseinrichtung des D iplom ingenieurs übereignet. Bei diesem an sich einwandfreien G e
schäft blieb es aber nicht. D er Angestellte war durch die ganzen Um stände dem U nternehm er gegenüber in ein gewisses Ab
hängigkeitsverhältnis geraten. D er U nternehm er kannte seine schwächsten Seiten, nämlich seine Schulden, es blieb daher nicht aus, daß er ihn zu Z e c h e n u n d E s s e n einlud u nd ihm auch m it kleineren Geldbeträgen aushalf. A uf diese Weise erhielt der Angestellte etwa 170 RM . Aus D ankbarkeit für die D ar
lehnsverm ittlung und die kleinen G eldspenden kam es dann dazu, daß der D iplom -Ingenieur folgende dunkle Geschäfte machte: W urden Bauarbeiten ausgeschrieben, so setzte er den
U nternehm er vorzeitig davon in K enntnis u n d sorgte dafür, daß auch er zur Abgabe eines G ebotes aufgefordert w urde.
D er U nternehm er reichte dann auch ordnungs- u n d fristgem äß sein „A ngebot“ ein; er ließ jedoch die Preise offen u n d versah den „K ostenanschlag“ m it seiner B lankounterschrift. D er D iplom -Ingenieur nahm dann in die anderen Angebote E in sicht, stellte das niedrigste Angebot fest u n d gab darauf für seinen „ F re u n d “ ein billiges Angebot ab. D am it die Sache aber nicht entdeckt w urde, füllte er den B lanko-K ostenanschlag nicht selbst aus, sondern ließ ihn von seiner F rau schreiben.
Es gelang dadurch m ehrm als, daß der U ntern eh m er als billigster Bieter den A uftrag erhielt. D en m itbietenden U n tern eh m ern fiel es natürlich auf, daß ausgerechnet ih r bis dahin wenig lei
stungsfähiger Kollege die A rbeiten erhielt u nd sogar im m er das niedrigste G ebot abgab. M an ging also auf A nregung der M it
unternehm er der Sache nach u nd konnte bald den Schwindel aufdecken. So kam es auch, daß der V erdienst des U nternehm ers aus den A ufträgen ziemlich niedrig blieb u n d auch dem Ange
stellten keine weiteren Vorteile geboten w urden. D er Schluß
strich un ter diese eigenartige Auftragsjägerei w urde von der 3. G r. Strafkam m er des Landgerichtes Stolp am 2 2. D ezem ber 19 38 m it folgendem U rteil gezogen: D er D iplom -Ingenieur w urde un ter Zubilligung m ildernder U m stände zu einer G efäng- nistrafe von 6 M onaten u n d der U n ternehm er zu einer G eld
strafe von 2000 R M . verurteilt. A ußerdem w urde das D arlehen von 1000 RM . für dem Staat verfallen erklärt.
V e r h ä n g n i s v o l l e Z e c h g e l a g e !
Ein U nternehm er in J. bekam infolge der A ufrüstung er
hebliche Aufträge. E r gehörte auch stets zu den wenigen U n te r
nehm ern, die zu größeren A ufträgen herangezogen w urden.
Das wäre vielleicht noch längere Zeit hindurch gegangen, wenn nicht den M itunternehm ern u n d den guten N achbarn die V eran
staltung größerer Zechgelage aufgefallen wäre. Es kam en zu
erst nur G erüchte auf, denen die Behörde bald nachging und dann folgendes feststeU te: Bei der Bauleitung war ein Bau
techniker beschäftigt, der die V erhandlungen m it den U n te r
nehm ern zu führen u nd bei der V ergebung der A ufträge m aß
geblichen Einfluß hatte. Diese Stellung benutzte er dazu, m ehrere U nternehm er bevorzugt zu berücksichtigen u n d ihnen durch Fürsprache un d gute A uskünfte usw. bei der Bauleitung die größeren Aufträge zuzuschieben. (Forts. S. 105).
103
,!ß 7 f ~ ; '
Die H als-, N asen- und O hrenklinik des S tä d t. K atharinen-H ospitals in S tu ttg a rt, G artenansicht.
Ein fortschrittlicher Klinikkau in Stuttgart.
p ü r den K rankenhausbau gibt es — und das ist die M einung aller führenden K rankenhaus-K apazitäten — weder einen süddeutschen noch norddeutschen K rankenhaus-Typ. Alle K rankenhausleiter der Welt stehen seit Jahrzehnten in einem engen V erband für Erfahrungsaustausch, der in ihrer Zeitschrift
„ N O S O K O M E I O N “ gepflegt wird. Ob eine Fassade m it ge
fälligem Kalkverputz zwischen ihren Dreiflügelfenstern auf die Straße schaut oder m it K linkern oder M uschenkalkstein, das ist lediglich Sache der zur Verfügung stehenden M ittel. Stilistische K rankenhäuser hat es gelegentlich einmal vor einem M enschen
alter gegeben, heute kom
m en für den K rankenhaus
bau ganz andere G esichts
punkte in Frage, näm lich die technisch u nd w irt
schaftlich im m er wieder zu berechnende Herstellung seiner A bteilungen, gleich
gültig ob es um K ranken
zim m er, Sterilisations-A n
lagen, R öntgen-K linik, H ei
zung und L üftung geht; ja selbst die K och- und W asch
küchenanlagen, die Be- u nd Entw ässerung u nd der Schall
und W ärm eschutz im K ran
kenhausbau bestim m en sein Wesen, nicht aber A eußer- lichkeiten.
D er ganze E indruck soll beim K rankenhaus, das zu den öffentlichen G ebäuden gehört, das Gegenteil des Krankseins bezeugen, näm lich ruhige W ürde, wie das ja heute für viele öffentliche G ebäude wichtig ist. Bei der Anlage kom m t es also tech
nisch gesehen auf den aus
gedehnten K om plex an, auf Straßenansicht
die Bewältigung des Baugrundes, die A rt des Skelettbaues, der Isolierung gegen Kälte und W ärme, Fenster-Sicherheit, E n t
lüftung, Licht-Signal-A nlagen, W äsche-Entfernung, Operations- Räume, E inrichtungen für die Schwestern, für die Stations- Bäder, die E ntfernung aller Abfälle. Das alles ist in diesem Bau in schönster Weise berücksichtigt.
D er hier zu beschreibende N eubau der Hals-, N asen- und Ohrenklinik stellt ein Teilgebiet des sehr um fangreichen Gebäudes des K atharinenhospitals dar.
Bei der Planung der Bauanlage wurde vor allem darauf größter W ert gelegt, den K ranken möglichst w eitge
hend Ruhe, Belichtung, Be
lüftung und Besonnung zu
kommen zu lassen. D er erst
genannte Punkt w urde d a
durch befriedigt gelöst, daß zunächst die Baufront um 7 m von der F lucht der ver- kehrsreichenK riegsbergstraße u nd um 3 m von der See
straße zurückgestellt w urde, weiter ordnete m an säm t
liche K rankenhausräum e nach rückwärts gegen das w eit
läufige G artengelände an.
A uf norm alen G ru n d verhältnissen konnten die W ände (im w esentlichen im M auerwerksystem ) ebenso wie die D ecken in massiver K o n struktion errichtet werden.
Bei F enster- und T ü rg e- wänden, A bdeckplatten und Gesimsen gelangte D etten- häuser Sandstein zur V er
wendung, die D achkonstruk
tion erfolgte in Holz m it Pfanneneindeckung. Z ur V er
to n der Seestraße. m eidung von Schallaus-
breitungen in horizontaler wie senkrechter Richtung wurden in jeder Hinsicht sorgsamste Isolie
rungen durch Dämmatte, Asphalt- Estrich, Filzpappe und Linoleum bzw. zweischalige Trennw ände vorgenommen. F ü r die Fenster
konstruktion verwandte m an im allgemeinen Doppelfenster, in den Tag- und Liegeräumen dagegen Faltfenster zur Erzielung breiterer Oeffnungen.
Das z w e ite Obergeschoß ist völlig für die Frauenabteilung und einePrivatstation Vorbehalten.
Die Frauenabteilung hat die gleiche Größe und Einteilung wie die M ännerstation, die Privat
station umfaßt 6 Krankenräume mit zusammen 10 Betten und den üblichen Nebenräum en.
Insgesamt kann die Belegung der Klinik auf 120 Betten gesteigert werden.
Straßenansicht von der
Kriegsbergstraße.
Aufnahmen (S): Moegle, Stuttgart.
TRANSPKANAL
Einschließlich M obiliar stellten sich die B aukosten a u f 1,4 M illionen R M . ; es wurde eine B a u ze it von insgesamt zw ei J a h ren benötigt. — E n tw u rf und B auleitung erfolgten durch das Städtische H ochbauam t S tu ttg a rt.
Kl N 0 E R - i B T
P T ”1
TT" T ~\ JTifCte] r ” l t
1E s s l I . O b e r g e s c h o ß . I B“ P i «■“ » I « ' " »
tsmo> KM HMVTW
E r d g e s c h o ß .
S ch n itte durch H a u p tb a u (oben) und Anbau.
L in k s : Der H aupteingang zu r K lin ik .
H als-, Nasen- und O hrenklinik des Städt. K atharinenhospitals in Stuttgart.
105
Unlauterer Wettbewerb in der Bauwirtschaft.
(Forsetzung von Seite 102).
Als G egenleistung ließ sich der Angestellte von den be
treffenden U nternehm ern freihalten. Es wurden häufig aus
gedehnte Bierreisen veranstaltet, u nd der ungetreue A n
gestellte ging sogar so weit, daß er die bei solchen Gelagen gem achten Zechschulden auf die einzelnen U nternehm er
„v erteilte“ . A ußerdem ließ er sich von einem U n ter
nehm er m ehrm als Barbeträge zahlen. Als die Sache zur H aupt
verhandlung kam, versuchte der U nternehm er den Zusam m en
künften einen gänzlich harm losen C harakter zu geben, u nd erst als er einsah, daß das G ericht diesen M ärchen keinen G lauben schenkte, gab er zu, daß er wegen der Vergebung der Aufträge die Gesellschaft des Angestellten gesucht und sich dort so frei
gebig gezeigt hatte. Das U rteil in dieser Sache ist wiederum gerade den U nternehm ern eine eindringliche W arnung; denn auch hier erhielt der U nternehm er eine wesentliche höhere S tra fe ; der Angestellte der Bauleitung wurde zu 9 M onaten, der U nternehm er zu 1 Jahr 3 M onaten Gefängnis und zu 1000 RM . Geldstrafe verurteilt (L G . Insterburg 4 K Ls. 3 4/38).
V e r d i n g u n g s k a r t e l l e .
Bei den Fällen der unerlaubten Jagd nach Aufträgen müssen auch die V erdingungskartelle erw ähnt werden. Die hierfür m aßgebende Bestimmung befindet sich in A § 23 Ziff. 4 der V OB: „A ngebote solcher Bieter, die wegen der Ausschreibung m it anderen Bietern zum N achteil des Auftraggebers eine gegen die guten Sitten verstoßende Abrede zur Erzielung eines unan
gemessen hohen Preises getroffen haben (§ 138 BGB), bleiben unberücksichtigt“ . Dieser Bestimmung ist durch verschiedene Erlasse u nd V erordnungen der nötige N achdruck verliehen worden. So verbietet die V erordnung über Verdingungskartelle vom 9. Mai 19 3 4 (RGBl I. S. 376) jeden Zusam m enschluß m eh
rerer U nternehm er zum Zwecke der Preissteigerung oder der Beeinflussung einer Verdingung. Gehören U nternehm er schon bestim m ten V erbänden, die Preise festsetzen, an, so ist es nach
§ 3 der VO a. a. O. verboten, durch Em pfehlungen oder w irt
schaftlichen oder gesellschaftlichen D ruck einen U nternehm er zur Forderung bestim m ter Preise zu veranlassen. D er Reichs
finanzm inister hat hierzu in dem Erlaß vom 2 5. Mai 19 3 4 — O6 100 Bh. II 29/34 I- B Bau — noch folgendes ausgeführt: „D u rch die V erordnung vom 9. Mai 19 3 4 werden bei Ausschreibungen öffentlicher Stellen, denen die VOB zugrunde liegt, Verdingungs
kartelle für nichtig erklärt u nd Beeinflussung von Bietern unter S t r a f e gestellt, um unberechtigte Preissteigerungen auf dem Baumarkt nach M öglichkeit zu v e r h ü t e n ...“ . Eine derartige verbotene Beeinflussung der Bieter liegt n un nicht etwa nu r bei der Zugehörigkeit zu einem großen K artell vor, sondern auch schon bei V ereinbarungen m ehrerer Bieter. So kom m t es leider sehr häufig vor, daß sich bei einer A usschreibung m ehrere U n ter
nehm er verständigen u nd die Angebotspreise vorher festlegen oder aber die Beteiligung bzw. N ichtbeteiligung an der Aus
schreibung vereinbaren. M it was für raffinierten M itteln hierbei vorgegangen wird u nd wie dann ehrliche U nternehm er an die W and gedrückt werden, soll nur an einem Beispiel gezeigt w erden: Eine Behörde schrieb ein großes Bauvorhaben in be
schränkter A usschreibung aus. F ü n f Firm en w urden aufgefordert, zwei gaben aber nu r ein Angebot ab. Von diesen beiden U n te r
nehm ern hatte sich einer m it den nicht m itbietenden U n ter
nehm ern gegen Zahlung einer „A bfindung“ dahin geeinigt, daß er sich allein um den A uftrag bem ühen und den einzigen m it- bietenden U nternehm er durch ein besonders niedriges und günstiges Angebot aus dem Felde schlagen sollte. Im übrigen spekulierte er dam it, daß bei zwei A ngeboten der Zuschlag nicht dem billigsten, sondern dem leistungsfähigsten U nternehm er erteilt w erden würde. Dieses M anöver wäre auch fast geglückt, wenn nicht ein Bauleiter u nd einige A rbeiter die Abm achungen m itden anderen U n ternehm ern verraten hätten.
F o r t g e s e t z t e B e s t e c h u n g .
Die Entw icklung in der Bauwirtschaft bringt es neuerdings schon m it sich, daß beam tete Bauleiter ohne jede Umschweife von den U n ternehm ern Provisionen f o r d e r n . Das ist deshalb bem erkensw ert, weil in den früheren Jahren, insbesondere in
der Zeit, da sich die U nternehm er um Aufträge „ risse n “ , die Bestechung meist von der U nternehm erseite ausging. Wie schon in den letzten H eften der „D eutschen B au h ü tte“ ausgeführt wurde, m achten sich bisher die U nternehm er an verschuldete oder aus anderen G ründen leicht bestechliche Beamte u nd Angestellte heran und veranlaßten diese durch Geschenke, D a r
lehen u nd sonstige Vorteile zur ungetreuen A m tsführung. Jetzt beginnt sich das Bild aber schon zu w andeln: Beamte u nd A nge
stellte vergessen ihre Pflicht u nd verfallen den Lockungen m ancher Bauunternehm er. Aus dieser durch die Verschiebung auf dem Baumarkt bedingten Aenderung ist auch der folgende Bestechungsprozeß zu verstehen :
Ein b e a m t e t e r A r c h i t e k t (Bauamt) war infolge der Ueberbelastung auf dem Baum arkt gezwungen, in den m eisten Fällen zur beschränkten Ausschreibung zu schreiten. Das hatte zur Folge, daß der Architekt als L eiter des Bauamtes mit den einzelnen U nternehm ern in engere B erührung kam, als es bei öffentlichen A usschreibungen sonst der Fall ist. E r m ußte wegen der Material-Beschaffungsschwierigkeiten, des A rbeiter
mangels usw. viel m it den U nternehm ern verhandeln, und m erk
würdigerweise w urden vom A rchitekten die V erhandlungen nicht in seinen D iensträum en, sondern in G astw irtschaften ge
führt. Bei dieser G elegenheit ließ er dann einem U nternehm er gegenüber die Bemerkung fallen: „ I h r wollt im m er groß ver
dienen, wo b l e i b d e n n i c h ? “ Das war nun für die U n te r
nehm er, bei denen sich das bald herum gesprochen hatte, der Hinweis, wie die Aufträge zu bekom m en waren. In der Folge
zeit erhielt dann der A rchitekt auch von verschiedenen U n te r
nehm ern Zuw endungen, und als Gegenleistung gewährte er eine bevorzugte Berücksichtigung bei Aufträgen, Hilfe bei Planar- beiten u nd Abrechnungen un d schließlich auch V orteile bei Abnahme der A rbeiten. Die U nternehm er erhielten dafür je 9 M onate Gefängnis u nd G eldstrafen; der bestochene A rchi
tekt wurde zu 1 Jahr 9 M onaten verurteilt, und außerdem wurden die Schm iergelder dem Staate für verfallen erklärt. In den U rteilsgründen wurde u. a. ausgeführt: „ D e r Angeklagte L.
hat durch seine T at einen schweren V ertrauensbruch begangen.
E r hat sich in etwa drei Jahren Bestechungsgelder in H öhe von über 6000 RM . zahlen lassen und damit die W iederaufrüstung D eutschlands dazu m ißbraucht, sich auf unredliche Weise zu bereichern. E r befand sich keineswegs in w irtschaftlicher N o t
lage. E r hatte ein auskömmliches Gehalt. E r hat auch die em p
fangenen G elder nicht dazu verw andt, um drückende Schulden zu bezahlen oder notwendige Anschaffungen zu m achen, sondern sie in Luxusgegenständen, wie Auto, Eßzim m ereinrichtung, u nd sonstigen Anschaffungen angelegt. Er hat es auch in erster Linie verschuldet, daß die übrigen Angeklagten sich strafbar gemacht haben. W enn er sich unbestechlich gezeigt hätte, wären die U nternehm er davor bew ahrt geblieben, sich selbst gegen das Strafgesetz zu vergehen. Es m ußte deshalb gegen ihn auf eine hohe Strafe erkannt w erden.“ (L G H annover 4. K Ls.
8/38 in M itteilungen des Vereins gegen Bestechung 19 3 9 H eft 1 4.)
3 J a h r e G e f ä n g n i s f ü r u n l a u t e r e n W e t t b e w e r b ! Zweck dieser A usführungen ist, allen Beteiligten der B au
w irtschaft m it aller D eutlichkeit vor Augen zu führen, wie unerbittlich die deutsche Strafjustiz gegen Angestellte, Beamte und U nternehm er vorgeht, die gegen die G rundsätze des lauteren W ettbewerbes verstoßen u nd Bestechungsgelder zahlen oder annehm en.
Zum Schluß sei daher auch noch aus dem U rteil des L a n d gerichtes O ldenburg vom 1 9. Januar 19 39 — 2. K L s. 1 39 — m itgeteilt, daß ein U nternehm er, der sich durch Zahlung von Bestechungsgeldern große öffentliche A ufträge verschaffte, zu 3 Jahren Gefängnis und der bestechliche Beamte zu 2 Jahren Gefängnis verurteilt wurde.
In dem bekannten Schneidem ühler Bestechungsprozeß (vgl. „D eutsche B auhütte“ (19 3 8) S. 202) erhielten die ange- klagten U nternehm er u nd Beamten sogar Z uchthausstrafen von über 4, 3, 2 u nd 1 Jahren, u n d daneben w urden ganz b e
trächtliche G eldstrafen, die sich zum T eil auf über 5000 0 R M . beliefen, verhängt. Es kann daher nicht eindringlich genug vor krum m en Wegen im W ettbew erb gew arnt w erden.
Parksiedlung Möhringen.
W ährend die Anlage des H aus-G rundrisses bei Bausparern im einzelnen ganz nach den Bedürfnissen und W ünschen der Bauherren erfolgt, sollte hier für die G estaltung des Aeußeren die Erzielung eines guten architektonischen Gesamtbildes ent
scheidend sein.
Nach dem Bebauungsplan der Leonberger Bausparkasse kamen zwei parallel laufende Bauzeilen m it zusammen 15 Bau
plätzen in Frage mit zweigeschossiger Bauweise an der Jonathan- Schmid-Straße und vorwiegend anderthalbgeschossiger Bebauung an der Leonberger Straße. Aus wirtschaftlichen G ründen baute die Hälfte der Bauherren ein Zweifamilienhaus. Dank der Zusammenarbeit der Architekten gelang es, bei sämtlichen Häusern nach au ß en ’ hin den Charakter von Eigenheimen zu wahren. Jedes H a u sl erhielt seine eigene N ote, und dennoch blieb die von der Leonberger Bausparkasse gewünschte Harmonie erhalten, lediglich
bestimmt durch ein
heitliche Dachnei
gung, gleiches Dach
ziegelmaterial, gut abgestimmte F arb
gebung bei K lapp
läden und A ußen
putz sowie durch einheitliche Einfrie
digung.
Die Außenwände wurden im U nter
geschoß in Beton ausgeführt, im Erd- und Obergeschoß in Ludowicinational-
steinmauerwerk.
Die Decke über dem Untergeschoß w ur
de 'durchwegtmassiv in Eisenbeton oder einer H ohlkörper
bauweise ausge
führt. Bei der D ach
deckung fanden L u- dowici-Pfannen in
kupferbrauner T önung Verwendung. Säm tliche H äuser erhielten Doppelfenster und je nach Wahl des B auherrn Kachelofenheizung (gemeinsam für m ehrere Räume) oder W arm wasserzentral
heizung.
Da die einzelnen B augrundstücke durchweg eine Tiefe von ca. 34— 35 M eter aufweisen, war es m öglich, in den beiden Bauzeilen die H äuser nahe der N ordgrenze des Grundstücks aufzustellen und dadurch sehr große G artenräum e vor der Süd
seite der H äuser zu schaffen.
Die Einfam ilienhäuser enthalten je nach G röße 5— 7 Wohn- und Schlafzimmer nebst K üche u nd Bad, die Zweifamilien
häuser teils 3-Zim m er-, teils 4-Z im m er-W ohnungen, jeweils mit Bad und Dachkammer.
Die Leonberger Bausparkasse beschaffte das G elände zu ver
hältnism äßig niedri
gen Preisen in ver
kehrsgünstiger Lage nahe einer Straßen
bahnhaltestelle. Sie lud die Bausparer der U m gegend, ins
besondere von G ro ß -S tu ttg art, ein zur Beteiligung und wies den Bauherren einige gute A rchitek
ten nach. Sie stellte das Baugeld im R ah
m en der Bauspar- sum m e bereit, not
falls in F orm von Z w ischenkrediten, soweit die B auspar
verträge noch nicht zugeteilt waren.
Die G estehungs
kosten eines Hauses belaufen sich ein
schließlich Bauplatz u. N ebenkosten auf 1 7 0 0 0 — 30 0 0 0 RM .
107
Parksiedlung Möhringen bei Stuttgart.
A rchitek ten :
P aul H eim , R eg.-B m str., Stuttgart,
D r.-Ing. W. Ruff,
Stuttgart-D egerloch, D ipl.-Ing. W erner
Pilzecker, Stettin.
Aufnahmen: Leonberger Bausparkasse.
1. Eingang 2. Flur 3. Bad 4. Küche 5. Eßzimmer
6. Schlafzimmer 7. Wohnzimmer
8. Schlafzimmer 9. Garage
• :'N !.?
i Fi
;' ; H-| |
^ o t3 o g . u 11
D er monatliche Aufwand der Bauherren für die Verzinsung und Tilgung der von der „L eonberger“
beschafften D arlehen beträgt im allgemeinen
für die E in
fam ilienhäuser. 8o— 90 RM . für die Zwei
fam ilienhäuser. 92 — 1 1 7 RM.
1
ff 1 °
zinriEß KÚtHC W(
8
i S i i l
WOUNZIMMEQ
5,90.3.70 KfJLiFZimED
4.85» 3. To
□
TffS+J ^ H iH^VHtooaaaoaDDCp
' f « ll --- 1—*La» •—-v.-*
Vereinheitlichung der Baustoffzuteilung in der deutschen Bauwirtschaft.
D
ie bisherigen Baustoff-Kontingentierungen sind nacheinander entstanden und nicht völlig gleichmäßig aufgebaut worden.Infolgedessen fehlte für die Bauherren eine einheitliche Aus
richtung der verschiedenen Kontingente. Da die Bauträger ihre Verhandlungen mit den verschiedensten Kontingentstellen führen m ußten, konnte es Vorkommen, daß für ein bestimmtes Bau
vorhaben zwar zur rechten Zeit Eisen und Zement zur Verfügung standen, das notwendige Bauholz jedoch fehlte oder umgekehrt.
Das führte zu Unzuträglichkeiten in der Bauwirtschaft und hatte eine Verm inderung der an sich möglichen Bauleistung und des Bauvolumens zur Folge. Um diese Schwierigkeiten zu beseitigen, hat der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft nunm ehr einheitliche K ontingentträger für die verschiedenen Bedarfsdeckungsarten und gleichzeitig für alle kontingentierten Baustoffe festgelegt. Diese K ontingentträger teilen zukünftig einheitlich und gleichzeitig den gesamten Baustoffbedarf für Hoch- und Tiefbauvorhaben (U nterhaltungs-, Erneuerungs- und N eu
baubedarf) zu. D er Bauherr hat also die von ihm benötigten Baustoffe künftig nur noch bei einer Stelle anzufordern, und nur eine Stelle hat ihm die Baustoffe zuzuteilen. Die neue Einheits
liste der Baustoffkontingentträger sieht folgendermaßen aus:
Kontingent
Kontingent Verwalter Abgrenzung
I. NSDAP.
II. Oberkomman
do d. Wehrmacht
III. Reichsstelle für W irtschafts
ausbau
IV. Bergbau
V. Eisenschaffen
de Industrie
VI. Reichsgruppe Energiewirtschaft
V II. Reichswerke
„H erm ann Go
ring“
V III. Volks
wagenwerk
IX. Reichsminist, für Ernährung u.
Landwirtschaft
Reichs-Zentralstelle für die Durchführung des Vierjahresplans, M ünchen 33
Oberkommando der W ehrmacht, W ehr
wirtschaftsstab, Ber
lin W 62, K urfürsten
straße 63— 65 Reichsstelle f. W irt
schaftsausbau, Berlin W 9, Saarlandstr. 128
Reichswirtschafts- m inister, H auptabtei
lung II Bg., Berlin W 8, Behrenstr. 43 Reichswirtschafts- minister, H auptabtei
lung II EM 2, Berlin W 8, Behrenstr. 43
Reichswirtschafts- minister, H auptabtei
lung II En., Berlin W 8, Behrenstr. 43
Reichswerke AG. für Erzbergbau u. Eisen
hütten „H erm ann Göring“ , Berlin W 8, Behrenstraße 39 a Volkswagenwerk G.
m. b. H., Zentrale Berlin, B erlin-G ru- newald, T aubertstr. 4 Reichsminister für Ernährung u. L and
wirtschaft, Berlin W8, Wilhelmstraße 72
Bauten der NSDAP., ihrer Gliederungen u.
angeschlossenen Ver
bände
W ehrm achtsbauten einschl. Bauten der Zivilen L uftfahrt und des Reichsarbeitsfüh
rers
Bauten, die ausdrück
lich in die Gesamt
planung der Reichs
stelle für W irtschafts
ausbau aufgenommen sind. Einschl. D eut
sche E rd- und Stein
werke
Betriebsbauten d. M it
glieder der W irtschafts
gruppe Bergbau Betriebsbauten der M itglieder der W irt
schaftsgruppe Eisen
schaffende Industrie.
(Ohne Reichswerke H erm ann Göring) Bauten der Gas-, Wasser- und Elektri
zitätsversorgung. F ür die Abgrenzung im ein
zelnen sind die von der Reichsgruppe Energie
wirtschaft herausge
gebenen Richtlinien (Ausgabe Juli 19 38) zu beachten
Bauten der Reichswer
ke in Braunschweig u.
Linz
Bau des Volkswagen
werkes Fallersleben u.
der Stadt des K dF.- Wagens
Bauten für besondere landwirtschaftliche u.
ernährungsw irtschaft
liche Bedarfszwecke, wie z. B. G etreide
silos, Fabriken zur Verwertung landw irt
schaftlicher Erzeug
nisse, Beregnungsan
lagen, Stallbauten, M e
liorationen usw.
Verwalter A b g r e n z u n g
X. Reichsver
kehrsminister.
Deutsche Reichs
bahn
X I. Reichsver
kehrsminister.
Reichswasser
straßenverwaltung X II. G eneralin
spektor für das deutsche Straßen
wesen
X III. Reichspost
m inister
XIV . Reichsver
kehrsgruppe Schienenbahnen
XV. Reichsarbeits
m inister
X VI. Deutsche Arbeitsfront (W ohnungs- und Siedlungsbau)
X V II. Neugestal
tung D eutscher Städte
X V III. Oeffent- liche Bauten des Reichs (einschl.
Reichsführer SS., Polizei) und der L änder
X IX . Ausbau von Gaustädten
R eichsverkehrsm i
nister, E isenbahnab
teilungen, Berlin W 8, Voßstraße 35
R eichsverkehrs
m inister, Berlin W 8, W ilhelm straße 80
G eneralinspektor für das deutsche S tra
ßenwesen, Berlin W 8, Pariser Platz 3 Reichspostm inister, Berlin W 66, L eip
ziger Straße 15 Reichsverkehrs
gruppe Schienenbah
nen, Berlin W 62, W ichm annstraße 19
Reichsarbeits
m inister, H auptab
teilung V, Berlin SW 1 1, Saarland
straße 96
D eutsche A rbeits
front, der L eiter der Zentralstelle für die Finanzw irtschaft, Berlin-W ilm ersdorf, H ohenzollerndam m N r. 1 7 4 / 1 7 7
G eneralbauinspektor für die R eichshaupt
stadt, Berlin W 8, Pariser Platz 4 G eneralbevollm äch
tigter für die Rege
lung d. Bauwirtschaft, Berlin W 8, Pariser Platz 3
G eneralbevollm äch
tigter für die Rege
lung der B auw irt
schaft, Berlin W 8, Pariser Platz 3
Betriebsbauten der D eutschen Reichsbahn einschl. Anschluß
gleise außerhalb der W erksgelände, soweit sie durch die Deutsche Reichsbahn befahren werden
Reichswasserstraßen, einschl. Hafenbauten der L änder und Ge
m einden
Reichsautobahnen, Reichsstraßen, Land
straßen I. u. II. Ord
nung, einschl. Orts
durchfahrten
Betriebsbauten der D eutschen Reichspost Bauten der Mitglieder der Reichsverkehrs
gruppe Schienenbah
nen, einschl. Anschluß
gleise, die durch diese M itglieder befahren werden
W ohnungs- u. Sied
lungsbau, gewerbliche u n d industrielle Bau
ten, gemeindliche H och- u nd Tiefbauten, soweit nicht andere K ontingentträger zu
ständig sind. Bei Eisen n u r für anmeldepflich
tige Bauvorhaben. An
träge in jedem Fall an das für die Baustelle zuständige Arbeitsamt W ohnungs- u nd Sied
lungsbauten, soweit sie ausdrücklich in die G esam tplanung der D eutschen A rbeits
front aufgenom m en sind
N eubauten der Städte Berlin, M ünchen, N ü rn b erg , H am burg, Linz
H och- u. T iefbauten, soweit sie nach F inan
zierung u nd Zweckbe
stim m ung als unm ittel
bare Reichs- und L änderbauten anzu
sehen sind
B auten in G austädten, deren A usbau durch E rlaß des F ü h rers an
geordnet ist
Soweit wegen der Zuständigkeiten der einzelnen K ontingent- , ra^7,r eif B auherren noch Zweifel vorhanden sind oder frui tlg, auftreten, gibt das A rbeitsam t, in dessen Bezirk das be
treffende Bauvorhaben liegt, die erforderlichen A uskünfte.
109 Bauernhofplanung im Kampf der Meinungen.
E s ist etwas besonders Bemerkenswertes, daß sich jetzt neben den F a c h b e r a t e r n d e s H e i m a t s c h u t z e s und den B a u e r n s c h a f t s - F ü h r e r n auch die D i e n s t s t e l l e n d e r D A F . für die E rneuerung von vorbildlichen D orfbauten zugleich ein- setzen. Die L ehren der m enschenalterlangen Z errüttung des einstigen guten D orfbildes, die M illionen-Schäden völlig v e r w a h r l o s t e r S t a l l b a u t e n u nd nicht zuletzt die L e h r e n d e r L a n d f l u c h t werden es bewirken, daß der N eu-A uf bau des D orfes bald an die Reihe kommt.
Dieses wohlgestaltete u nd heim attreue Beispiel eines T h ü ringer Bauernhauses im holzreichen Gebiete ist ein E ntw urf des w ohlbekannten Spezialisten für bäuerliche Bauweise, ausgezeichnet durch häufige erste un d zweite Preise bei W ettbewerben.
Bisher w urden wertvolle Planungsarbeiten fü r solche Fälle geradezu gehindert: der A rchitekt hatte nur noch Klein-A uf
gaben, sozusagen U m - u nd A nbauten, W ohngiebel-Verbesse- rungen, eine Viehstall-V ergrößerung als Aufgabe oder die Auf-
W ährend im hinteren Querflügel m it zweigeschossiger B au
weise nach neuzeitlich w irtschaftlichen G esichtspunkten Bansen und G ärfutterbehälter m it H ochfahrt untergebracht sind, ist in dem vorderen eigentlichen B auernhaus die U eberlieferung in der rissem äßigen Form , in der R aum aufteilung (W ohn- u n d W irt
schaftsräum e u nd Ställe u n te r einem Dach) gew ahrt geblieben.
Die neuesten V orschriften des G eneralbevollm ächtigten für das Bauwesen über Sparm aßnahm en bilden hier ein H indernis, wenn m an das gewaltige überhöhte Dach m it zwei K ehlbalken
lagen, den U ebersetzungen am Giebel u n d den D achaufbauten m it dem starken H olzverbrauch alter Schule u nd T rad itio n b etrachtet.
Die bescheidene U nterbringung der Familie u n d G efolg
schaft in wenigen Räum en zeigt von rassepolitischen G esichts
punkten, wie oft in der Stadt w ohnende Angestellte u n d W erk
m eister raum m äßig besser daran sind als der Bauer.
Es gilt also, bei Bauernhäusern den A ufbau entsprechend den V orschriften w irtschaftlich zu gestalten, wobei im m er die
.1
trennung einer Dachfläche u nd das Einsetzen von ein paar K am m ern. Dazu kam mal eine neue T o rfah rt, einige Silos, ein G eräteschuppen: das war fast alles. Bei den N eubauten an Stelle von a b g e b r a n n t e n B a u e r n h ö f e n kam auch nichts G escheites heraus. D ort, wo der L an d rat als Bewilligungs- behörde im N ebenam t einen T echniker zu Rate zog, fehlte die w irtschaftliche und die schönheitliche U rteilsbildung. Es w urden im m er wieder fehlerhafte E ntw ürfe eingereicht und fehlerhaft ausgeführt.
H eute wird viel von H andw erker-Schulung gesprochen,
„d ie selbst aus dem Siedlungsgebiete stam m en müsse u nd deren A rbeit den Zusam m enhang wahren soll“ , näm lich m it der um gebenden Landschaft u nd der W ohn- und Hausgestaltung.
N un, dies ist Planung auf Jahrzehnte hinaus. Das genügt nicht.
Die B a u e r n s c h a f t s e l b s t m u ß a n i h r e P f l i c h t e n erinnert w erden, sie m uß endlich wieder wissen, daß Fachleute ihre besten F örderer sind, nicht aber der billige Stüm per. Es gilt den K am pf gegen den E n tw u rf des N ichts-K önners, der aus irgendeinem veralteten Buche wertlos gewordene V erblendstein- E ntw ürfe abkupfert. Es kom m t darauf an, zu zeigen, welche jäm m erlichen Folgen schlechte A rbeit hat, die Bauernkraft verderben, wie das B auernhaus vom W etter u nd schlechtem G ebrauch ruiniert w ird u nd wie Bauerngeld vergeudet wird.
Es handelt sich nicht um ein Schlagwort, wie „ E in h eit des G esam tbildes“ oder um das „ m it Blut u nd Boden verbundene S trohdach“ , sondern um neue L eistungs-Steigerung, kurz, um e c h t e K u l t u r w e r t e !
Bei solchem G ebäude m it seiner überhöhten D achform taucht beim E ntw erfen unw illkürlich die Frage auf, ob hinsicht
lich der V orschriften des V ierjahresplanes diese überlieferte schöne Bauweise noch gerechtfertigt ist.
— . P F -
, * i r r • ; # •
Entwurf: Arch. Paul Fischer, Naumburg.
äußere Form , die F lächenbehandlung u nd die Stoffverw endung den heim atlichen Bauweisen entsprechen soll.
Z ur Zeit besteht in vielen G auen ein M einungskam pf über die G r u n d r i ß b i l d u n g . Er ist deswegen noch n ich t abge
schlossen, weil die G rundlagen für die beste betriebsw irtschaft
lichste R echnung noch fehlen, weil ferner der M angel an L a n d arbeitern die A usrüstung des Bauernhofes m it M aschinen u n d G eräten ändert. D ie große R eichsnährstands-A usstellung vom 4. bis 1 1. Juni 19 39 in Leipzig soll hier neue Aufschlüsse geben.
Es kom m t nicht auf den m aschinentechnischen Einsatz an sich an, sondern auf die w i r t s c h a f t l i c h s t e n A r b e i t s v e r f a h r e n , die auf einem großen Prüffelde erm ittelt w erden sollen: A rbeits
aufwand bei der B odenbearbeitung, der K artoffel-B estellung, bei der G etreide-, Flachs- oder R übenernte, ebenso der H au s
wasserversorgung u n d die V erbilligung des Tagew erks durch den Schlepper-Einsatz. Das alles wird selbstverständlich Einfluß auf den G rundriß haben.
Dabei aber w ird es zur Bedingung w erden, daß die neuen B auernhäuser den schönen L andes-C harakter der deutschen Stäm m e im baulichen Bilde der L andschaft so w ahren, wie es dieses feinfühlig aufgebaute H aus der A bbildung tu t. D as Bauernhaus u n d das Haus des L andarbeiters, beide sollen an diesem K ultur-Z iele m itarbeiten. D ie stüm perhafte A rbeit, das Flickwerk, die m iserabele U ebertragung des Stadthaus-Schem as sollen ausgeschlossen w erden, denn n u r der schöne charaktervolle Bau ist das wahre H eim atgesicht. E inst sind D o rfb ild er durch die m arxistischen W ühler u n d den Judenhandel zerbeult u n d zerschlagen. Es ist also fü r die Z ukunft das große u n d d u rc h dringende Studium des w irtschaftlichen U nterbaues nötig u n d die reine volkstüm liche u n d edle F orm jener dörflichen B au
weise, die für die Z ukunft u n en tb eh rlich ist.
L U F T S C H U T Z B A U F R A G E N
Siedlungspläne und Luftschutz.
In den vom Reichs- und Preuß. A rbeitsm inister am 21. April 1936 unter IVa 4 N r. 11— 110/36 erlassenen „Bestim m ungen über die Förderung der Kleinsiedlung“ wird in A bschnitt IV (19) über die Anfertigung von Siedlungsplänen folgendes bestim m t (s. a. NfdB 466 S. 7 vom 9. Mai 1936): 1. Die Siedlungspläne sollen neuzeitlichen Anforderungen genügen, die an sie in w irt
schaftlicher, städtebaulicher, verkehrstechnischer und künst
lerischer H insicht sowie aus G ründen des Luftschutzes zu stellen sind. Dabei soll die gute Eingliederung der Siedlung in die Gesamtplanung der Gemeinde und in die Landschaft be
sonders beachtet werden. 2. A uf die Bearbeitung der Siedlungs
pläne durch tüchtige u nd erfahrene Siedlungsfachleute soll daher besonderer W ert gelegt werden. Die G auheim stättenäm ter der D A F oder ihre Planberatungsstellen stehen zu ehrenamtlicher, gutachtlicher M itarbeit bei der Siedlungsplanung zur Verfügung.
Es empfiehlt sich, davon nam entlich bei größeren Vorhaben (von 12 oder mehr Stellen) Gebrauch zu machen. 3. D er Sied
lungsplan bedarf der Zustim m ung der Bewilligungsbehörde.
Das Eigentum gegen feindliche Luftangriffe zu schützen, die Familie vor den Fliegerbom ben zu bewahren, ist nu r möglich durch eine zerstreute Siedlung. Sie bietet den feindlichen Bom- benfliegern so wenig Aussicht auf eine Treffsicherheit, daß sie oftmals auf einen A bw urf und auf einen Anflug überhaupt ver
zichten. D er Eigenheim-Gedanke wird deshalb von vielen Volksgenossen aufgegriffen werden, sobald sie greifbare Vor
schläge zur Erlangung eines Eigenheimes hören. Bisher hat man den Luftschutzgedanken nur gelegentlich bei der W erbung in der Bausparbewegung benutzt. E r war nicht zugkräftig genug.
Georg Kropp, hat schon vor Jahren als erster auf die große Bedeutung des Bausparwesens für den Luftschutz hingewiesen.
Luftschutzräume und Normung.
Die Einsicht in die Notwendigkeit eines wirkungsvollen Schutzes gegen Angriffe aus der L uft ist heute dank der Auf
klärung, wie sie von Behörden und R eichsluftschutzbund be
trieben wird, Allgemeingut unserer Bevölkerung. D er Bau von Schutzräumen, mit dem bereits teilweise begonnen wurde, dürfte bald solche Ausmaße annehmen, daß nam entlich in den Städten kein Hausblock ohne diese bergende, bom ben-, feuer- und gassichere Zufluchtsstätte sein wird. Bietet nun auch der Schutz gegen Spreng- und B randbom ben keine besonderen technischen Schwierigkeiten, so erfordert indessen der Abschluß gegen chemische Kampfstoffe eine große Erfahrung, die wohl nur in Ausnahmefällen bei H ausbesitzern und H ausluftschutz vorausgesetzt werden kann. U m den E inbau von ungeeigneten Raumabschlüssen (T üren, Fensterblenden, Abschlüssen für Aussteigluken, Schornsteinöffnungen usw.) vorzubeugen und den Herstellern feste Richtlinien zu geben, erschien es deshalb ratsam, die M indestanforderungen und die wichtigsten Eigen
schaften sowie die entsprechenden Prüfbedingungen für die Bau
teile einheitlich festzulegen, zumal ihr Vertrieb gemäß § 8 des Luftschutzgesetzes vom 26. Juni 1935 der G enehm igung u n ter
liegt. Im Rahmen des D eutschen Norm enausschusses, der zu
sammenfassenden Stelle für alle Vereinheitlichungsarbeiten in Deutschland, ist infolgedessen in gem einsam en Beratungen zwischen Vertretern des Reichsluftfahrtm inisterium s, der staat
lichen Stellen für Gasschutz, den M aterialprüfungsäm tern und der Industrie die N orm „ D I N V ornorm 4104 Bl. 1 Raum abschlüsse für Schutzräume, G üte und Prüfvorschriften; Bl. 2 Grundsätze für die bauliche D urchbildung“ aufgestellt worden.
Enthält das erste Blatt die Anforderungen, die an N ebelabdich
tung, Schlag- und Verwindungsfestigkeit, leichte Auswechsel
barkeit usw. gestellt werden, so gibt Blatt 2 wichtige Fingerzeige für die konstruktive Gestaltung. Es wird darin zwischen Raum abschlüssen aus Stahl und aus Holz unterschieden, aber auch die Verwendung anderer Werkstoffe freigestellt, da die technische Entwicklung dieser Bauteile nicht gehem m t w erden soll.
Luftschutzbauplan einer Stadt.
D er Luftschutzbauplan der Stadt m uß vorausschauend und abwägend, das Wohl des Volksganzen über die W ünsche des einzelnen stellend, die Bedürfnisse und die erkennbaren Gefahrenzonen erm itteln und daraus ableitend Art, Größe, Reihenfolge und Zeitmaß der L uftschutzbauarbeiten Vor
schlägen oder vorschreiben*). Im allgemeinen entsteht ein solcher Luftschutzbauplan in der Weise, daß in einzelne Stadt
pläne folgende Einzelheiten eingetragen w erden: 1. die Be- legungs- und die W ohndichte; 2. die Bebauungsdichte; 3. die
„ *) Regierungs-Baurat D r. From m hold, „G asschutz und Luftschutz“ 1936, N r. 7.
Industrie- und W erkanlagen einschließlich der Belegschafts
stärken, gekennzeichnet nach kriegs-, rüstungs-, lebenswich
tigen und sonstigen B etrieben; 4. die G ebäude für Regierung und Verwaltungen, N achrichtenüberm ittlung, Krankenwesen usw., darüber hinaus auch sonstige besonders wichtige Anlagen und E inrichtungen; 5. die kulturell bedeutsam en Gebäude (Baudenkmäler) mit A ngaben der zu schützenden W erte; 6. die Schutzmöglichkeiten für M enschen u nd Sachw erte; 7. die Verkehrsanlagen (Eisen- und A utobahn, Hauptverkehrsstraßen, Brücken, wichtige Ingenieurbauten) m it Angabe der Verkehrs
dichte. Das Zusam m enarbeiten dieser Pläne ergibt ein auf
schlußreiches Bild von der L uftgefährdung der Stadt, aus dem sich die L uftschutzm aßnahm en herleiten sowie die Kosten und die Wege erm itteln lassen, um die F orderungen in der Reihen
folge der W ichtigkeit zu erfüllen. Die um fangreichste Vorarbeit zum L uftschutzbauplan ist die Feststellung der Belegungsdichte der H äuser und der M öglichkeit des Selbstschutzes der Be
völkerung. Die diesbezüglichen statistischen Erhebungen werden von der Erkentnis auszugehen haben, daß es nötig ist, höchsten Schutz m it geringsten M itteln zu erreichen, daß also in den Fragen des baulichen L uftschutzes nicht n u r die Absichten der einzelnen H ausbesitzer und die R ücksicht auf die eigene Hausbelegschaft maßgebend sein können, sondern das vordring
liche Allgemeinwohl ausschlaggebenden Einfluß haben muß.
Das Eindringen von Lost in Baustoffe.
Ergebnisse von Versuchen über das V erhalten von Gas
kampfstoffen (Lost) auf Baustoffen*). V ersuche m it Dachpappe ergaben, daß sich eine A sphaltbitum en-D achpappe mit ein
gearbeiteter D eckschicht am günstigsten gegen das Eindringen von Lost verhält. A uf porösen Baustoffen (Ziegelsteinen, Sand
steinen, verschiedenen M örtelarten, Beton) b reitet sich Lost wenig aus, dagegen dringt er um so m ehr in die Tiefe. Je geringer die Porosität, um so größer die Eindringzeit. A u f glasierten Ziegeln und Kacheln sowie auf Fliesen bleibt der Kam pfstoff auf der Oberfläche stehen. Die A nsicht, daß in Dachziegel aus Schiefer
stein der Lost überhaupt nicht eindringt, ist irrig; allerdings konnte ein D urchdringen durch Schieferplatten nicht beobachtet werden. Oelfarbenanstriche auf H ausw änden schützen gegen das Eindringen, w enn der A nstrich rißfrei ist; ältere Anstriche schützen nicht. U ngestrichenes u nd ungeöltes H olz nim m t den K am pfstoff leicht auf, u nd zwar in der F aserrichtung schneller als quer dazu. A uf Linoleum m it glatter Oberfläche steht der L ost m ehrere Stunden u nd dringt n u r wenig ein. Beim Kork
linoleum hingegen sickert er ein u nd verläuft breit. A uch G ranit
linoleum ließ größere E indringtiefen erkennen. Gebohnertes Linoleum verhält sich besser ä s ungebohnertes, abgetretenes läßt den Kam pfstoff stärker eindringen als neues. A u f G ranit
steinen m it rauher Oberfläche breitet sich L ost sehr schnell aus und bleibt bis zum V erdunsten in dünner Schicht stehen. Auf N aturasphalt w urden E indringtiefen bis zu 2 m m beobachtet, auf Stam pfasphalt, der bereits jahrelang in der Straße eingebaut und befahren war, solche von 9 mm. A u f W eißasphalt breitet sich der Lost nicht aus, sondern verdickt nach einigen Tagen zu einer harzähnlichen Masse, die nach drei W ochen keine Aetz- wirkungen m ehr hervorruft. Bei H olzpflaster w urde eine Ein
dringtiefe von 5 mm beobachtet. A uf T eersteinen breitet sich L ost in geringem U m fang aus.
*) Fr. Them m e, „G asschutz und L u ftsch u tz“ 1936 N r. 7.
Neue Luftschutzlampe.
Es werden Innenräum e m it so geringer Beleuchtung ver
sehen, daß sie nach außen keine A bblendung gebrauchen. Es ist kostspielig, alle Fenster so zu bedecken, daß kein L ich t nach außen fällt. F ü r diese Räum e liefert die L uftschutzlam pe die angemessene Beleuchtung, die gerade ausreicht, sich im Raume zurechtzufinden. Die Helligkeit ist aber so gering, daß sie in einigen hundert M etern E ntfernung für die Flieger keinen Anhalt zur O rientierung bietet.
D ie Luftschutzlam pe verbreitet ein m ildes, auf eine große rlach e gleichmäßig verteiltes L icht, das nach kurzer Zeit eine sichere O rientierung erm öglicht.
kann in allen L euchten brennen u n d v e rb rau ch t nur b Watt. Dieser geringe V erbrauch ist bei F liegergefahr von Bedeutung, denn im Ernstfälle w ird m an m it verm inderter Leistung der elektrischen Werke rechnen m üssen. D er geringe Verbrauch und die milde Beleuchtung ist dadurch erreicht, daß er uhfaden der Lam pe m it niedriger T e m p e ra tu r glüht.
Das L icht tritt nu r in einem Raum w inkel von 90° aus. D ie Lam pe hat unbegrenzte L ebensdauer u n d ist im R eichsam t für L uttschutz untersucht und genehm igt worden.
B A U F O R S C H U N G 111
gleichbleibender W ohn- und N u tz
fläche in den äußeren Abmessungen eingeschränkt wird. D er geringere V erbrauch an M aterial — Ziegel, Holz, M örtel usw. — ist ein weiterer V orteil dieser Sparbauweise, der auch die L ohnausgaben wesentlich herabsetzt. Im A usbau schafft diese Bauweise besondere E rleichterungen in den Arbeitsvorgängen. Leicht u nd schnell geht das Aussparen der Rohrleitungsschlitze vor sich. H ier sind weder V erhau noch besondere Form steine notw endig. Die waage
rechten Schlitze für Rohrleitungen w erden einfach dadurch geschaffen, daß die Lagerfugen der Platten breiter ausgeführt werden. Die senk
rechten Schlitze werden bei der Plattenverkleidung ausgespart, siehe die Abb. i a u n d b. A uch die A n
lage der F enster u n d der A n
schläge ist einfach durchzubilden.
M an läßt die Leichtplatten- anblendung n u r so weit an die Leibung herangehen, als man Blend
rahm enbreite benötigt.
D er G rundriß zeigt den E inbau der gesam ten Installationen. Auch
Oeckleiste Tut
Futter Gerüst Lochbloch Lerchtplstte ASZ~Fiattc Mauer PutzSchamotte Feuertür +
ASZ -Platte
Kachel Mörtel
'nstem Futter
Im ch (platte
Schamotte
Lochblech Putz J
¡Mchtplatte
Leiste ASZ-Platte Schamotte- Ofen —
Schamotte ASZ -Platte Dedeleate Lerchtfialte Putz
Kachel o5Mörtel
-Trennwand
Kachel -Schamotte -Leichtplatte
Mauc/
Leichtplatte -Knie Mörtel
Lejchtplatte -ASZ-Platte
~0 ec kleide lauerwerk
n/A Slem Lechtpiafte Schlitz
Schallschutz reicht. Die Scham otteausführung greift
durch Verzahnung in die L eich tp latten trennw and ein. Die V erzahnung ist bei den Platten leicht auszuschneiden. Aehn- lich w ird bei dem E inbau von F e u e r
stellen verfahren, z. B. bei der H eizung des Ofens von der D iele aus. A uch hier bildet Scham otte den sicheren Uebergang zur L eichtplatte in V erbin
dung m it A sbestzem entplatten. R o h r
durchgänge w erden un ten m it einem M auerkranz versehen; der A bstand bei der Verw endung von E tern itro h ren soll 2,5 — 5 cm betragen.
In diesen B auausführungen w ird über die Schnelligkeit der Bauvorgänge kein Zweifel bestehen. A uch G üte d er A rbeit und H altbarkeit sind der N o r
m alsteinbauweise ebenbürtig.
Es lassen sich m it den L eich tp latten alle K leinbauten, W ohnlauben, G arten häuschen ausführen, und auch ältere H äuser können m it H ilfe von L eich t
platten leicht um gebaut, w irtschaftlicher und w ohnlicher gestaltet w erden.
-Abwasser
~Deckplatte
utsnische Küche
-L uchtptatte
Wohn raum
Schlitz
Loch blech 7/1e
Leichtbauplatten und Asbestzement als raumsparende und dämmende
Werkstoffe.
W enn m an den E rfahrungen, F o rtsch ru ten u nd Forschungs
ergebnissen unserer Zeit folgt, so haben wir besonders in der L eichtplatte einen W erkstoff, der für den W ohnungsbau in baulicher u nd wirtschaftlicher Beziehung von größter Bedeutung ist. Die M assiv-Leichtplatten-Bauw eise als handwerklich leichte A usführungsart vereinigt in sich alle Vorteile u n d Eigenschaften, die für einen sparsam en A ufbau notwendig sind, die aber auch die W ohnlichkeit der Räum e durch ihre raum sparende und däm m ende W irkung erhöht. W enn m an m it dieser Bauweise noch weitere F ortschritte im W ohnungsausbau in der Anwendung neuzeitlicher Stoffe verbindet, so ergibt sich eine Steigerung der W irtschaftlichkeit u nd W ohnlichkeit, die uns den Weg zu der vollkom m ensten A rbeiterw ohnstätte erleichtert.
Die technischen Vorteile der M assiv-Leichtplatten-Bauweise treten schon bei Baubeginn auf. Die Erdarbeiten werden ge
ringer, weil der ganze Baukörper be
hier lassen sich beträchtliche Vorteile in der A usführung er
zielen. Alle Schlitze in den A ußenw änden — für schw ächere R ohre sind A ussparungen im M auerw erk, wie schon angegeben, nicht erforderlich — für stärkere L eitungen reichen in % Stein aus bei n u r geringem Verhau u nd wenig M aterialverlust. Die R ohrleitungen w erden durch die L eichtplattenum hüllung gegen Schwingungen, F rost u n d K orrosion sicher geschützt. D a alle T rennw ände ebenfalls in L eichtplatten von 5—7,5 cm Stärke ausgeführt w erden, sind überhaupt keine Stem m arbeiten oder A ussparungen notwendig. M it der Gratsäge w erden im ein
fachen Arbeitsvorgang die dreieckigen oder konischen Form en der Leitungsschlitze eingeschnitten, auch die W anddurchgänge w erden n u r durch glattes Aussägen der L eichtplatten herge
stellt, gegenüber den Stem m arbeiten am M auerw erk eine w esent
liche Ersparnis.
Einige technische N euerungen treten dabei auf. D ie E in bindung durchgebauter Oefen erfolgt in L eichtplattentrennw änden m it Scham otteausklinkung wie Abb. 2a—c. D er Putzübergang w ird durch etwa 18 cm breite E ternitplatten hergestellt,1id ie am Putz durch Deckleisten angeschlossen w erden. A uf diese Weise werden alle Putzrisse verm ieden und eine gute G estaltung er-