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Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes, 1868, Nr 3.

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Academic year: 2022

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(1)

Abdruck alsBeilage —- 9 ...

zurGesetz-Sammlungfürdie KöniglichenpreußischenStaaten.

Bundes-Gesetzblatt

.

Norddeutschen

Bundes.

--·-k-—-—"

(Nr. 60—)AllerhöchsterErlaßvom 16x November 1867., betreffenddieUebertragungdes VorsitzesimBundesrathedesZollvereinsan denKanzlerdesNorddeut- schenBundes.

nAusführungderBestimmungimArt. 8.s.10.desVertrages zwischen demNorddeutschenBunde,Bayern, Württemberg,Baden und essen,dieFort- dauer desZoll-und Handelsvereins betreffend, vom 8.Juli .J. übertrage IchIhnen hierdurchdenVorsitzimBundesrathedesZollvereinsund dieLeitung derGeschäftedesselben.Zugleich bestimmeIch, daßdiedurch diesenVertra dem Präsidiumdes Zollvereins überwiesenenAngeleenheitenbei dem dur Meinen Erlaßvom 12. Augustd.J. (Bundesgesetz-latt S. 29.) errichteten Bundeskanzler-Amtebearbeitet werden.

Berlin,den 16. November 1867.

Wilhelm.

Gr.v. BismarcksSchBuhausen

.AndenKanzlerdesNorddeutschenBundes.

VunbecchsetzbLIM. Z (Nk«.)

Ausgegebenzu Berlinden 25.Februar1868.

-

(2)

,-10-

(Nr.61.) Verordnung,betreffenddieEinberufungdesBundesrathesdesDeutschenZoll-

vereins. Vom22.Februar1868. .

Wir

Wilhelm, von Gottes Gnaden Königvon Preußenu.

verordnen,aufGrund dernachdemVertrage zwischendemNorddeutschenBunde, Bayern, Württemberg,Baden undHessenvom 8.Juli 1867. Uns zustehenden Präsidialbesugniß,was folgt:

Der BundesrathdesDeutschenZollvereinswirdberufen,am 2.Märzd.J.

in Berlin zusammenzu treten,und beauftragenWir«denVorsitzendendes Bundesrathesmitden zudiesemZweckenöthigenVorbereitungen

UrkundlichunterUnsererHöchsteigenhändigenUnterschriftund beigedrucktem

KöniglichenJnsiegeL l .

GegebenBerlin,den 22.Februar1868.

(1«. s.)

Wilhelm

Gr. v. Bismarck-Schönhausen.

«

(Nk. 62.) Seine MajestätderKönigvon PreußenhaßenAllerUädigst

geruht,

AllerhöchstihrenaußerordentlichenGesandtenundbevollmachtigteninister

eiSeinerMajestätdem Königevon Portugal- Graerv. Brandenburg,

Zugleich

als außerordentlichenGesandtenund bevollmachtigtenMinisterdesNord- eutschen«Vundeszubeglaubigen.

DerselbehatdieEhregehabt,SeinerMajestätdemKönigevon Portugal seinBeglaubigungsschreibenin dieserEigenschaftam 20. Februard.J. zu

überreichen. «

s

RedigirtimBüreaudesBundeskanzlers.

Beriin,gedrucktinderKöniglichenGeheimenOber, obudck. V.Deckck)« H fchkUtret

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