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Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes, 1868, Nr 5.

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Academic year: 2022

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Abdruck·alsBeilage 19

zurGesetz-Sammlung fürdie HöUkZUchenpreußischenStaaten

Bundes

-

Gesetzblatt

Norddeutschen Bundes.

Æä

(NI’-67.) Verordnung,betreffenddieEinberufungdesBundesrathesidesNorddeutschen Bundes. Vom4.März1868.

Wir Wilhelm

, von

Gottes Gnaden König

von

Preußen

u.

perordnenauf

Grund desArtikels 12.der

Verfassung

des

NorddeutschenBundes,

im Namen des Bundes,was

folgt:

« Der Bundesrath des

Norddeutschen

Bandes wird berufen,am 7.d. M.

MBerlin

zusammen

zutreten,und

beauftragen

Wir denBundeskanzlermit den zu

diesemZweckenöthigenVorbereitungen.

Urkundlich

unter

UnsererHöchsteigenhändigen Unterschrift

und

beigedrucktem Bundes

-

Jnsiegel.

GegebenBerlin,

den 4.

März

1868.

(l«. s.) Wilhelm

Gr.v.

BismarckiSchönhausen.

«

llll

(N1’-68») Verordnung, betreffenddie

Einberufung

-des-;

Reichstages

desNorddeutfchen Bundes. Vom4.März1868.

Wir Wilhelm,

von

Gottes Gnaden König

von

Preußen

u.

perordnen

aufGrund desArtikels 12. der

Verfassung

des

Norddeutschen Bundes,

·

im Namen des

Bundes,

was

folgt:

Der

Reichstag

des

Norddeutschen

Bundes wird

berufen,

am 23.d. Mts

Bundes-Gesetzbl.1868. 05 in

AusgegebenzuBerlindenZ.März1868.

(2)

....-20....

in Berlin

zusammen

zutreten,und

beauftragen

Wir den

Bundeskanzler

mit den zudiesem

ZweckenöthigenVorbereitungen.

UrkundlichunterUnserer

Höchsteigenhändigen Unterschrift

und

beigedrucktem Bundes-Jnsiegel.

«

Gegeben

Berlin,den 4.

März

1868.

((l«. s..) Wilhelm.

Gr. v.

Bismarck-Schönhausen«

(Nk.69.) Seine

Majestät

der

König

von

Preußen

haben

Allergnädigst

eruht,am 4.

März

d.J. deman

Allerhöchstihrem Hofe beglaubigten Königlich Zäroßbritannischen außerordentlichen

und bevollmächtigten

Botschafter,

Lord

Augustus Loftus,

eine

Privataudienz

zu

ertheilen un»d

aus dessenHändenein Schreiben

Ihrer Majestät

der

Königin

von Großbritanmenund

Jrland

mt egew

zunehmen,

wodurch derselbein der

gedachtenEigenschaftzugleich

beim ord-

deutschen

Bunde

beglaubigt

worden ist. »

(Nr.70.) Seine

Majestät

der

König

von

Preußen habet)Allergnädigst

gruhy

am 4.

März

d.J. deman

Allerhöchstihrem»Ho»fe beglaubigten Königlich änischenaußerordentlichen Gesandten

und bevollmachttgten

Mmster,

Kammer- herrnv.Quaade, eine

Privataudienz

zuertheilenund aus

dessenHänden

ein

«SchreibenSeiner

Majestät

des

Königs

vonDänemark

entgegenzunehmen,

wodurch

dersglbe

der

gedachtenEigenschaftzugleich

beim

Norddeutschen

Bunde

beglaubigt

wor eni.

(Nk. 71.) Dem

Kaufmann Wilhelm August Theodor Schröder

zu

Neustadt

in

Holstein

istNamens des

Norddeutschen

Bundesdas

Exequatur

als

Schwedisch-Norwegischer Vicekonsul daselbsterthellk

Wordm

M

l

RedigirtimBüreaudesBundeskanzlers.

Berlin,gedrucktin derKöniglichenGeheimenObersHofbuchdruckerci

- (R.v.Decker).

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