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Mitteilungen für Gewerbe und Handel, Juli, 1842

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Mitthcilmtgcn Gewerbe Handel.

Enthaltcnd:

die Vereins -Verhandlungen und Original-Aufsätze, Schilderungenvon Gewerbs -Ausstellungen, beurtheilende Uibersichtenganzer Gewerbs-Zweige, statistischeBeiträge aus demIndustrie- Gebiete,biographischeNotizen, Reise- Berichte,Recensionenund Correspondenz-Nachrichten.

Redigirtvon J. F. Heleer, DoktorderPhilosophie, o.Z. Professorder«Physikundan

mattt an dert.I.Karl-Ferbinands-Universität uspr O.

fdtem-. O «-

I mehrerer Gelehrten -Gesellscha

Neue Folge.

Zweiter Jahrgang 1842

Zweiter Semester.

MitAbbildungen.

Herausgegeben vom

Vereine zurErmunterung desGewerbsgeistes inB öhmen.

W

Prag1842.

Verlag desgenannten Vereineö.

Jst Commkfsion bei Borrosch C-Aner

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391

Mitthctlungen

des Vereines

zur Ermunterungdes Gewerbsgeieites

in Böhmen.

Iiedigirtvon prok.Dr.tiefster-

Juli, mste HälfteJ -- · 1842.

.--——

vereine--Angelegenheiten Entwurf der Verwaltungsregeln des Vereins zur

Ermunterung des Gewerbsgeisies in Böhmen.

(Fortsetzung.) Beilage it.

Löbliche General-Direktion!

Der Gefertigte hatdie Einladungzur Generalversamm- lung aufden 23.Aprild.J. sammtden Entwürfeuder neuen Verwaltungsregeln nndderneuen Statuten desVereins zurEr- munterung des GewerbsgeistesinBöhmen erhalten. Er muß jenen Entwürfen seinen Beifallzollen, docherlaubt ersichin der Voraussetzung,daß es derWunschEiner löblichen Gen e- raldirektion ist, dieAnsichtenderMitglieder desVereins hierüberoffen«zuvernehmen,darüber inBezug aufdie bean- tragten ReprasentationenundbeständigenAusschüsseFolgendes zu bemerken:

Esscheintdeni«Gefertigtennemlicb, daßdieVerpflichtun- enderRepräsentationemmitdenen der beständigenAusfchüs-

sieinsehrengem Zusammenhangestehen;dennesistdenbestän- digen Ausschusseneben sowieden Repräsentationen nothwen- dig,sichimfortwährenden Einvernehmen mitden ausübenden Industriellen unddadurchin genauer KenntnißderZuständeder Industrie zuerhalten, um dieInteressenihrer Abtheilungver- treten —— fürEntwickelungund VerbreitunggediegenerKennt- nisseund spezieller Erfahrungen inihren Fächernsorgen,und dieAnwendung derselbenaufdieAngelegenheitendesVereins vermitteln zu können. DerGefertigteist daherderAnsicht, daß zwischenRepräsentatiouenund beständigenAusschüssenkein Un- terschiedzumachen wäre,sondern daß dieselben vielmehrzuver- schmelzellfepemwozufolgende Abtheilungen derselben hinreichen würden,als:

Mittheilnngen d.böhim Gew.Ver»n.F.2.Jahrg. 1842. 27

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l)Für chemisch-technischeGewerbe mit Einschlußdes Eisen- hüttenwesensunddesMineralwerksbetriebs.

L)Für mechanisch-technischeGewerbe.

Bei gemischtenoderchemisch-mechanischenGewerben hät- ten beideAbtheilungeninihrer Sachezuinterveniren.

Z)Fürdas gesammte Handwerk.

4)Fürbildende KunstinBeziehung aufGewerbe.

5)Für technische Hülfswissenschaftenund industrielle Bildung überhaupt.

6) FürIndustrie-Statistik,Industrie-Politik und Nationalöko- nomie.

7)FürdenHandel.

DieRepräsentation fürdas Fabrikswesenwürdeentfallen, es wäreohnedieszuumfassendund zumannigfaltig.

Fernerglaubt der Gefertigte: »daßes den Umständen entsprechender wäre, auchwenn aufdenvorstehenden Vorschlag nicht eingegangen wird,dieVorsteherder beständigenAusschlu- seebensowie dieRepräsentationenüber Vorschlagder Gene- raldirektion oder des Verwaltungsrathes von der Generalver- sammlung wählenzulassen,und von ersterendie Sekretäre nnd Beisitzerder Abtheilungenaus jenen Personen,diesich fürdic- selbevormerken ließen, selbstzuwählen,um Privatinteressen sovielmöglichzubegegnen.

Die Generaldirektion würde dann aus dem Generaldirek- tor, demGeschäftsleiter,aus den 4Verwaltungstäthen und aus 7Repräsentationennnd beständigenAusschüssen,zusammenaus 13Personen bestehen,anden übrigen Entwiirfenaber dadurch garNichts geändertwerden.

Der Gefertigtebittet, dieseunmaßgeblichenblosansseiner PrivatansichtentsprungenenBemerkungennachsichtig aufnehmen zuwollen,indemerdadurchnur dieguten ZweckedesVereins zufördernvermeint.

Pragam 15.April1842.

Karl Balling, Prof.derChemienndMitglieddesVereins.

NachdemderGeneraldirektordiesein derGeneralversamm- lungvom vorigen Jahre rücksichkhchder Statuten-Revision’und deshiefürzu ernennenden Comites gefaßtenBeschlußeheraus- gehobenund überdievondem Comite einverständlichmit der Generaldirektion überdiesen»Gegenstand gepflogenen Verhand- lungenrelationirt hat, bezeichneter alsderen Resultatdenbei- liegendenund bereits inlithographirten Eremplarenansämmt- liche Vereinsmitglieder übersandten Entwurf,den er nunmehr der EntscheidungderGeneralversammlungunterlegt.

Hieranwurden die IS.einzelnvorgelesenundderBera- thnngunterzogen nndzwar zuerstdieStatuten.

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393 S. 1.Graf Dietrichstein wünschteineAenderungder- Redaction, indemihmdieWorte: »mit allerhöchster Ge- nehmigung«, überflüssigund mitden darauf folgenden:»un-

ter dem unmittelbaren Schutze Sr. k. k.apostol.

Maj estät nur einen Pleonasmus zubildenscheinen.

Graf Albert NostitzglaubtdieAusführungdes unmit- telbaren Schutzes seiner Majestätwäre als eine Bevorzugung imVerhältnissegegen andere Vereine auszulegen, diedochviel- leichtnichtam Platzesey.

AufdieBemerkungdes Generaldirektors, daß dieserg.

ganzdenalten Statuteii entnommen, dieStylisirung daherdie ursprünglichebereits vonSr. kajestät genehmigte sey,unddaß, daSeine MajestätdemVereine durchdieseGenehmigungwirk- lichunmittelbaren allerhöchstenSchutz zugewendet, man an die- senWorten nichts ändern zusollen, geglaubt habe,erklärt sich dieüberwiegende Mehrzahl fürdievorgeschlagene Stylisirung

Z.2,Z,4 und5 werden nach demEntwurfe angenommen.

s. 6.HerrKreutzberg glaubt sich,wenn eraucheins der jüngsten Vereinsniitgliedersey,dennochzuBemerkungenüber dieStatutenrevision berufen,daeresgewesen sey,derbei dem EntstehendesVereines dieAufgabe gehabt habe,dieursprüng- lichenStatuten miteiner Vorrede insPublikum einzuführen, und die darin enthaltenen Bestimmungen demselbenzuempfeh- len. Da erin der letztenGeneralversammlung nichtgegenwär- tigwar, so mußerdieUrsachen,warum mandieReorganisirung des Vereins für nothwendigerkannt hat, demvorgetragenen Berichte entnehmen;indemselben seynun aufgeführt, daß sich derVerein keineswegsder erwünschten allgemeinen Theilnahme von Seite derIndustriellen erfreue, unddaßman dieUrsache dieserErscheinungin dem Umstande suche, daßdieursprüngli- chenStatuten Bestimmungen enthalten, dienicht allenMeinun- genzusagen. Seiner Meinungnachseydies jedochbeiallen Vereinen derFall; keineStatuten werden allen genügen,und dies alsUrsachedernichtgenügendenTheilnahme anzunehmen- hießedem praktischenSinne unsererLandsleute einschlechtes Komplimentmachen. Eine Hauptbestimmung, diegleichAu- fangvielen mißfälligwar, seydasInstitut der Stifter gewe- sen;er habeesselbst vertheidigt, uud sich dadurchmanche Vor- würfe aristokratischer Wohldienereivon seinen Standesgenossen zugezogen; erhabees aberdennochkvertheidigt, keineswegs- weil eresan sich gut, sondernweileresalsnothwendigerkannt habe, da damals nochMißtrauengegen dieTheilnahmeund den EinflußdesVolkes bestand. Diewegen derBevorzugung der Stiftergehegten Befürchtungen hätten sich übrigensals falschgezeigt, dademVerein nichtnur fastderganze Adelson- dern auchbeinahealleNotabilitäten der· Gelehrsamkeit undder Manufaktur beigetretenseyen. Wenn man sich27sxitdemüber

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dievielen Anstritte beschwere, sokann erdenGrund dieserEr- scheinungen durchausnicht in demgenannten Institut finden,die- selbe rühre Vielmehrseiner Meinungnach daher,daßman den erregten Erwartungen nicht entsprochen,nnd den Verein nicht zweckmäßiggeleitet habe. WennderVerein kräftigundallseitig wirken werde, sokönneman auch aufallseitige Theilnahme zäh- len. Man sollnur den Bibelsprnch erfüllen: »Seydfruchtbar und vermehrt euch.(( Nun wolle man statt des Glanzes des goldenen Wappens denGlanzdes goldenenKalbes adoptiren, neben die Adelsaristokratie, diebisherdas Vorrecht, Stifter zuseyn,genoß,noch dieGeldaristokratie einführen,die noch viel anstößiger seyn würde; wodurch nothwendiger Weisewieder alle jene Industriellen beleidigtwerden müssen,dieblos geringere Jahresbeiträge zahlenkönnen. Warum sollJemand blosdes- halbStifterseyn,weiler einPaar Gulden mehrhat? Auch inpekuniärer Rücksicht glaubt erdieneue Einrichtungals nicht vielversprechendbezeichnenzumüssen;er denktzwar zugut von dem Adel, als daßerglauben sollte, daß diegegenwär- tigen Stifter wegen derselben austreten würden, wohl aber dürftendieErben derselbensichschwerlich bewogen fuhren, ais Stifter beizutretenz auchdürfendie aus dem Fabrikenstande etwa vorkommenden Beitritte schwerlich diesen Verlust ersetzen.

Jm Z. 17habeman das Mittel getroffen, es mit Allem zu verderben. Da jedochdas SchicksalderStifter vermuthlichso- vielals abgemacht sey, sowolle erhierüber keine, sondernnur gegendieArtderAbänderungweitere Anträgestellen. Erwill sichdaher vorbehaltenbei Z. 17seineweiteren Bemerkungenzu machen.

Graf Dietrichstein bekennt,daßeresgewesen,von dembeidervon ihmausgehendenGründungdesVereins das · Institut derStifter entworfenworden sey,undsagt, daßeres deswegen aufgenommenhabe,damit dieGeneraldirektion das nöthige soziale Gewicht habe, um demVerein injederRück- sicht kräftige Dienste zuleisten. Er aberglaubt,durchdika Bestimmung werde sichNiemand verletztfühlen,da man in BöhmendieTheilnahmedesAdels an allem Guten anerkenne.

Ob nun dieneuen Bestimmungen dieGeldkräftedesVereins

vermehren werden, daran zweifleer; erhabedieursprünglichen Statuten absichtlichallein entworfen, weil er geglaubt habe- daß esbesser seh,wenn sieaus einem Kopfe kommen,und in einem Geisteabgefaßt seyen. DieFortschrittedesZeitgeistes lassen sichnichtläugnen, und daher scheine ihmeineRevision

der Statuten allerdings und umsomehran der Zeit,alsihm dieBestimmungender GeldbeiträgeeigentlichniedieHauptsa- chegewesensey;erseheindemneuen Entwurfeeinenwesentli- chenund sehr erfreulichen Fortschritt.

J.U. D.Pinkas meint, derZ.seyzweideutigstylisirt,da

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395 kszweifelhaftscheine,oballe,oderblosdieneuen Stifter den Kapitalsbetrag erlegen sollen.

J.U. D.WenzelRitter von Eisenstein: das WortStif- ter,könneschon seinemWortlaute nachunmöglich auf spätere

älaträgeien. angewendet werden, diejaden Verein nicht mehr

Herr Krentzberg erinnert, dieserGrund sey auch schon ursprünglichgegen den Eintritt der Erben an dieStelle der ursprünglichenStifter vorgebrachtworden.

DerGeneraldirektor entgegnet, daßdiespäterbeitreten- drn allerdingsnicht mehrdenVerein, wohlaberdurchden Kapitals-Ging einbleibendes Vereins-Vermögen stiften,da- her wohl Stifter sehnkönnen.

J. U. D.Kletzan glanbtseinAuskunftsmittel zufinden, wenn man stattdenWorten »dann jene« sagt:»den Stif-

tern werden beigezogen jene.«

GrafFranzThnn führtan, dieHauptursachederBei- behaltnngder Stifter set)derWunsch gewesen,die bestehenden höhern Beiträgezuerhalten und zugleicheinVereinskapital zu schaffen;man habedies nichtzweckmäßigerzumachengewußt, alsdurchUibertragnng desBegriffs »Stiftervom Verein«, auf das Vereins -Vermögen.

Baron Mecserh hältesfüretwas ganzAndere-s,neue Statuten füreinen erst zugründendenVerein zuentwerfen, und bereits bestehende möglichstvortheilhaft abzuändern. Durchdie im Entwurfe vorgeschlagene Abhülfe scheine ihmderdoppelte Vortheil gewährt,diebisherigen Stifter znerhalten, unddurch den Beitritt neuer Stifter, welchen dieserName dochnur für eine bleibende Leistung, dahermitRecht gegebenwerde, das Vereins-Vermögenzuvermehren. Diese Jermehrnng derma- teriellen Jereinskräfte erscheineaber sowichtig,daß dasInter- esse dafürkeinerandern Rücksichtnachgesetztwerden dürfe.

Graf Franz Thun glaubt,vor allem seyesum die-Er- langunggrößerer TheilnahmederIndustriellen zuthun; diese seyblos dann zuerlangen, wenn man allen Klassen derselben denBeitritt möglich macht. Als Hindernißwäredaallgemein derhohe Jahresbeitrag angeführt. JstdiesderFall, so- müs- seman denselben,um denGewerbsstand indenVerein zuzie- hen, erniedrigen, und zwar, womöglich ohnedarunter höherer Beiträgeverlustigzn werden. Von der größern allgemeinen Theilnahmeund dem Von denBestimmungenderneuen Sta- tuten zuerwartenden regern Leben im. Vereine selbst, seheine reichliche Deckungdes bisherigen Ausfalles wahrscheinlich-.—- .»l.U. I).Pinkas glaubtesnochzweifelhaft,..obnicht Alle,cdie Jetzt24fl. zahlen, nachdem neuen Entwnrse Stifter sehen.

WenzelRitter von Eisenstein trägtan, aus den§. 6, 2 s. §. znmachen,weildieersteStifterklasseschon bisherbestan-

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den habe, undman ohneZurhandnahmeder alten Statuten dochnierecht wüßte,wer Stifter war.

Kaufmann Till betrachtet dieBeibehaltnng der Stifter als ein nothwendiges Uibelzer glaubtauf Vermehrungder Mitgliederkäme esvor allemAndern au; man müssedie Men- schennehmen,wiesie sind;viele treten aus LiebezurSache, viele aus Eitelkeit, viele eigentlich ohnealle Ursachebei. Er sey daher der Meinung,das Institut derStifter auch ferner- hinzubelassen.

Herr Kreutzberg schlägt folgende Stylisirung vor:

Stifter sind:

I. »Allejene, welcheden Verein durch ihrebis zumTage der erstenVersammlungderStifter abgegebenenBeitritts- Erklärungen begründet,undsichzu demjährlichenBeitra- gevon 24fl. verpflichtet haben.

L.Allejene,diedemVereine spätermitdeinjährlichenBei- trage von24fl. beitraten, endlich,

Z.Jene, diedemselbeninZukunftmitdiesem Beitrage und dem Kapitalserlag von 50fl.C.M.beitrete11.«

s h

Er glaubt durch diese ModifikationalleMeinungenzuver- önen.

Ritter Wenzelvon Eisenste inhältden erstenTheildes

§.auchschon deshalb für unvollständig,weil auch seitdem er- stenStiftungstage schon Stifter aufgenommen wurden, und Erben an die Stelle der ursprünglichen Stifter traten. Er schlägt dahervor,stattdes ganzen erstenAbsatzeszusagen:

»Stiftende Mitgliedersind: 1.AllebisherigenStifter.«

HerrRiedel findetdenL.Theildes§.auch nicht ganz klar, und beantragt dieAuslassnngdes Wortes »seitd em«, daderZeitpunktzurAufnahmeneuer Stifter dochwohl erstvon der Einführungderneuen Statuten anfange.

Gubernialrath von Kopetz meint, es liegeindem An- tragschoneineUngerechtigkeitgegen diefrühern Stifter, dasie ihr ausschließliches Rechtverlieren sollen.

Baron Riese erblicktdieUngerechtigkeitauch darin,daß dieErben derursprünglichenStifter desRechtesderNachfolge beraubt werden.

Hierauf bringtder Generaldirektor denAntragdesHerrn Krentzberg zur Abstimmung. Dasich jedoch fürdenselben Niemand erhebt, und ernachträglichnur vom HerrnLöwy unterstützt wird, soerscheinteralsverworfen.

HerrEpstein glaubt, dieGelehrten- welchearbeitende Mitglieder seyen,hätten dochebensoVielAnspruch, Stifter zuheißen,alsjene, dieetwas mehr zahlen,weil auch siedem Vereine bleibendeVortheile zuwenden.

Hierauf wird überden Antrag des HerrnRiedel die WeglassungdesWortes »seitdem-.«.betreffendabgestimmt,nach-

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397 demderselbevom Ritter v.Eisen stein unterstütztwurde.—

Derselbe Wirddurch Stimmenmehrheitangenommen. .

,Guberuialrathv.K opetz ist für.eineSubdivision dieses S—ma·uudl-,oder-eineAbtheilung desselbenin2-’§§.;derAn-

tragwird zurAbstimmung gebracht,bleibtaber in der Mino- ria.

GrafFranz Thun glaubt,daßman nachdemvom Hru.

WenzelRitter v.Eisenstein gestelltenAntrag auch jene,

dieseitdem Stiftungstage, Stifter gewordensind, noch beson- ders erwähnen müsse,weilsie sonstdemAusdruck desWort- lauts des S.zuFolge, ihres Rechtesberaubt erscheinen,zur

Abstimmunggebracht,dieStylisirungjedochderGeneraldirektion uberlasseuwerde.

Der Antrag wirddurcheminente Stimmenmehrheitange- uommen.

WenzelRitter v.Eiseustein dringt darauf, seinenAn- tragaufAbtheilungdes§. in L,nochmals zurAbstimmungzu bringen, obschonderGeneraldirektor ihn darauf aufmerksam macht, daß Gubernialrath v. Kopetz bereits denselbenge- stellt,eraber durchStimmenmehrheit verworfenworden sey.

Die Stimmenmehrheit erklärt sich auchdiesmal dagegen.

Eswurde somitder ursprüngliche Entwurf des.§. ö,mit

denvom HerrnRiedel und Grafen Franz Thun inAntrag gestellten Modifikation-zuzumBeschluß erhoben. ,

Graf Dietrichstein wünscht, daßdieneue Stylisirung

von der Generaldirektion jedenfalls späterder Generalver- sammlungzur Beschlußfassungmitgetheiltwerden möge,worin th Rjtthrv. Eisenstein aus dem Grunde unterstützt,weil esbeikunftiger Anwendungder Statuten allerdingsganz auf den Wortlautdereinzelnen§§. ankomme. ,,

GrafDietrichstein glaubt esnochals einen Uibel- stand erwähnenzumüssen,daßman inZukunftdurchhöhere Beiträge auchwider Willen Stifter werde.

·,

Gras Franz Thun entgegnet, alledieBeiträgein den verschiedenen Klassen seyen ja unbeschränkt,und blosdasMi- nimum derselben angegeben. Der höhere Beitragkönnejaals Geschenkerklärt werden; überdies seyenmit der-Eigenschaft als Stifter keineweitere Lasten, sondern blos Vortheile ver- bunden,worauf Graf Dietrichsteins seine Bemerkungen fal- len läßt.

§. 8 und9,werden unverändert angenommen.

g. 10.Graf Dietrichstein wünscht,daßzurErtheilung desDiploms als Verdienstmitglied,wienachden alten Sta- tuten eine besondereGeneralversammlung ausgeschriebenwer- den möge.

«

Sein Antragwird jedochvon Niemanden unterstützt,

§. 11. GrafAlbert Nostitz trägtan,nachdenWorten:

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»durchBeförderungder Judustriee einzuschaltcn:»oderaufir- gendeineandere Art.(,

"

Baron Mecserv erwiedert ,daß jede möglicheArtsich

unter den vorgeschlagenenAusdruck subsumiren lasse, dasich

das znerwählendeEhrenmitglieddochjedenfalls dem Zwecke des Vereins gemäß, dahermittelbar oder unmittelbar doch wirk- lich durch BeförderungderIndustrie ausgezeichnet haben müsse.

Der Antrag wirdverworfen.

Z.12wird unverändert angenommen.

S—13—GrafDietrichstein fragt, obauch Ehrenmiti lieder Sitzund Stimme haben sollen,nnd erklärt,nachdem

FeineFrage bejahtworden, daßesihmunzweckmäßigscheine, wenn sieüberdieVerwendungdes Vereiusvermögens, zudem siedoch nichtsbeigetragen haben,mitentscheiden sollen,insbe- sondere,wenn essichjeumdieAuflösungdes Vereins handelte.

Der Generaldirektor willeineTrennungdesIntelligenz- undGeldvermögensgar nichtzulasseu.

Der Antrag siudetkeine Unterstützung.

Z. 14. ProfessorWiesenfeld trägtan, beidem Erlö- schungsfalleNr.3die Worte »eines Jahres( wegzulassen.

Sein Antrag wird von Niemanden unterstützt.

J.U. D.Lichtner glaubtdieAngabedesTermins,wel- chen derAustretende nochzuzahlen hat, nothwendig.Der Ge- neraldirektor verweistihn aufdie im§. 7der Verwaltungsr.e,- geln enthaltene Bestimmung.

Graf Franz Thun trägtan: in demPunkte3stattder

Worte: »während eines Jahres-« »durch die Dauer

eine sJahresec zusagen,indem ihm dieser Paragraph durch solche Stylisirung an Deutlichkeitzugewinnen scheint.

GrafDi etri ch stein beantragt zudemselbenPunkteden Beisatz»o-der durch Nichtleistnng übernommener Arbeiten.«

Beide Anträgewerden durcheminente Stimmenmehrheit angenommen.

g.15und16wirdnichts abgeändert. »

S. 17. Herr Kreutzberg glaubt vor Allem- dieMit- gliederdes Comites zur Reorganisirungder Statuten wegen seinerBemängelung ihres durch die vielen zuvereinigcnden Interessen nnd zubeachteuden Rücksichten so schwerennndnn- daUkbaMI Geschäfts- dessenMühe und Verdienste er wohlzu würdigen weiß,um Nachsichtbitten zumüssen.Erhältdiesen

§.fürden inhaltschwerstenzdieWahldes Generaldirektors ist nicht mehrinden Händender Begründer allein, sondernauch injenender Geldstifter; diearbeitenden, dietechnischen Kapa- citäten, dieEhrenmitglieder können nicht mitstimmen, obschon siediewichtigstensind. Dasselbewürde vonden Mitgliedern

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399 des allerhöchsteuKaiserhausesgelten,wenn sieblosEhr-munt- gliederwären.

«, Die Hallptklagewar diegeringeTheilnahme des eigent- lichen Gewerbsstandeszman schriebsdiefe letztere vorzüglichdem

Besteheneiner bevorzugten Stifterklasse zu. Jst dieswirklich der»G111’lild-so gelten dieselben Rücksichten auch jetztgegen die gWiIeKlassedes weniger reichen Gewerbsstandes. Er bean- tragtdaher allgemeines aktives Wahlrecht, und willblos das passive WahlrechtderKlasseder Stifter belassen wissen.

« Herr Epstein trägtabermals an, wenigstensdieEhren- MitgliederdenStiftern anzureihen.

Graf Franz Thum daßdemComite vorzüglicheindop- pelter Zweck vorschwebte:

1.allen jenen,welcheblosderhohe Jahresbeitrag von 24fl.

vom Beitritte abhielt,denselben durchGründungeiner ge- riugern beitragendenKlasse möglichzumachen, und hie- durch dasIntelligenz- undGeldvermögendesVereins zu vermehren,

.aber auchdiehöhernBeiträgezuerhalten,und womöglich nochdenjenigen Reichern,diesichbisherblosdeswegenvom Verein entfernt gehalten, weil ihnender Eintritt indie Stifterklasse nichtmöglichwar, diesenBeitritt zneröffnen, und siehiednrchzu einem Kapitalserlag undhöhern Jah- resbeitrag anzuregen.

GrafLeoThun glaubt, daß eigentlichimGrundsatzeJe- dermann damit einverstanden ist,daß esan sich zweckmäßiger UUVdaher-,wenn essichum dieRedaktion ganzneuer Statuten hmldklttvJkdcufgllsbeschlossenworden wäre,das aktiveWahl- rechtallenVereinsmitgliederneinzuräumen. Er glaube aber, beide UUUgegen AUF solcheEinrichtungerhobenenEinwendun- gen, daßman t.nichtberechtigt sey,das denStiftern durch dieursprünglichenStatutcn eingeräumteRecht·a.nzntasten,und daß2.durchdieAufhebng jeder BeschränkungdesaktivenWahl- tcchtesdieGeldverhältuissedesVereins gefährdetwerden könn- ten- als mibegründetbezeichnenzumüssen,denn was dieerstere anbelange,so müssedieallgemeine Berechtigung jedesVereins zurAenderungfeinerStatuten dochgewiß eingeräumtwerden ;- Jede solcheVeränderung begründeaber Aenderungeu isnden

frühernRechtsverhältnissen,undauch nach der insdem Entwurfe beantragtenMaßregelwürden diebisherigen Stifter, wieius- besonderedieErben inihrerbisherigenRechtssphäre verkürzt-.

Jn Beziehungaufden zweiten Punktsehnach seiner Meinung zu erwarten, daßfürdenEintritt neuer Mitgliederin die Klas- sederstiftcndenoderblos beitragenden,nur ihregeselligeund pekuniäre Stellung undder Wunschderhöherodernieder ge- stellten Klasse anzugehören,das entscheidende Momentseyn wer- den, keineswegsabereine Rücksicht anfeinbesonderesdamit

IV

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