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Deutsche Schulgesetz-Sammlung..., 6. Jahrgang, 19. Juli 1877, Nr. 29.

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Schulgesetzzichsammlung

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M-issgzazlzszgkzssszengstzkCentral-Organfür.das gefammte Schulweer imDeutschen Reiche,AEHWWWDonnerstag-

Von2Reichsmark25Ugfeim(1-«1 , nzeigendiegespaltene Petitzeile

13Kr.rstk.)vierteljährlichsEgi-« mOesterretchUndmderSchweiz. oderderenRaum30Pfenn-

20Pfenn. Redigirtvon

ielne ummern, soweitvorräthig,

It. EduardKtllctzSeminar-Lehrer a.D.

(Berlin,Michaellirchplatz 6.)

Ill.Jahrgang Berlin, den 19. Juli 1877. Ur.29.

, Jnhaltt GroßherzogthnmBaden: Ministerial-Erlaß,dieStatutenfürdieGroßherzoglicheBlindenerziehungsanftaltinleesheim undfürdieGroßher- zoglichenTaubstummenanftalteninMeersburgn.Gerlachsheim betreff.V.43.Mai1877.—-Statut fürdieGroßherzoglicheBlindenerziehnngsanftaltinJloesheim.

V. 4.Mai 1877.-·-—Königr.·Bahern. Ministerial-ErlaßdenTurnunterrichtandenLebrerbildungsanstaltenbetreff.V. 3März1877.ProgrammdesTurn- UnterrzchtesfürdieLehrerbildungsanftaltenV. März1877.—- KöntgreichPreußen:Gesetz, betreffenddieKosten, StempelUndGebührenin Vormund- schaftssachenVomBl.Juli 1«870. Ministerial -Ek[uß,dieHabilitationals·PrivatdozentderLandioirthfchaftaneinerhöheren landwirthschaftlichen Lehran- stalt betreffend.Vom 18.Mai1877. KönigreichSachsen: Verordnung,eine Konfirmations-Ordnung betreffend.Vom12.Mai1877. —- Anzeigen.

Beilageg ebüb—r12NeichsmarL

,GroßherzogthumBaden. Beaufsichtigungerwachsenden Amtshandlungen durchden Ober- Ministerial-Erlaß,dieStatuteu fürdieGroßherzoglicheBlin- schUthh MEDIUM-

denerziehungsanstaltinleesheim undfürdieGroßherzoglichen §. 5. Die unmittelbare Aufsicht führt nach Maßgabeei- TanstUMMeUUUstUIkeUMMeerstkg UndGetlachsheim betreffend ner besonderen Dienstweisungein Verwaltungsrath oder ein

Vom4s Mai 1877«

Jnspektor. Sowohl denletzterenals diePersonendes ersteren NachstehendsMittelstAllekhöchstekEntschließungausGroß- ernennt nachAnhörungdes Oberschulrathsdas Ministerium

hefzoglichemStaatsministerium vom 21.Februard.J. geneh- desJnnem

MfgteStatuten werden mit demAnfügenzuröffentlichenKennt- §« S· Die Unmittelbare Leitung liegtin der Hand des gebracht,daß dadurchdieStatuten fürdieBlindenerzie- Vorstandes

Exegrggxkalxom

5J10VeshetmgeTTTIWUZMYWUFUILEinebesondereDienstweisungbezeichnetdieihmzukom-

hlattNrEi)am·IIIJILUAV· (espåe—-Un Oeror UUg

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menden Verpflichtungenund Befugnisse

· « ußer «samkelt gesetzt sind«

IV.Aufnahme der Zöglinge.

Karlsruhe,den4.Mai 1877. . .. .

. .. . O §. 7. DerRegel nachwerden dieZoglingeerstnachVol-

Gwßherzoghchesgxgjgtgmm« desdumm« lendetem zehnten Lebensjahrein die Anstalt aufgenommen.

vdtf Kappes» Die Aufzunehmenden müssen körperlich gesundund bildungs-

""""——

fähig sein.

Statut fürdie GroßherzoglicheBlindenerziehungsaustaltinJl- §.8. DerEintritt findet, dringendere Fälle ausgenommen, vesheim.Vom4— Mai 1877. jeweilsnur imAnfangedesAnstaltsschuljahres statt.

I.Zweckder Anstalt. §.9. Nichtbadenernkann dieAufnahmeindieAnstalt

§. 1. DieBlindenerziehungsanstalt hatdenZweck,blinde unter derVoraussetzung gewährt werden, daß dadurchkein auf- Kinder desGroßherzogthumszuverständigen,religiös-sittlichen nahmsfähigesKind aus dem Großherzogthumezurückgewieseu Menschenzuerziehenund,soweitmöglich,in den jedemEr- werden muß.

wachsenenimbürgerlichenLebennöthigenallgemeinenSchul- §. 10. DieOrtsschulbehördenundLehrer sindverpflichtet, kenntnissenundingeeigneten für Gewinnung ihresLebensun- die schulpflichtiggewordenen blinden Kinder ihrerGemeinden terhaltesförderlichenHandarbeitenzuunterrichten. AnfangsMaijedes JahresdemVorstandederAnstalt zunennen,

§. 2. DieZöglingekönnen in und außerhalbderAnstalt unddieEltern zur Bitte umAufnahme derselbenzu veranlassen- untergebrachtwerden. DerRegel nachaberwohnen sieinder DemVerwaltungsrathe beziehungsweisedemJuspektor liegt Anstalt selbstunderhaltenindiesem FallenebenWohnungund ob, spätestensdreiMonate vor BeginndesAnstaltsschuljahres Verpflegungauch Kleidungund ärztlicheHilfeinKrankheiten durch Vermittlungder GroßherzoglichenBezirksämter Auffor- WohnungundVerpflegung ist füralleinderAnstaltun- derungenzurAnmeldungderAufzunehmendenindieamtlichen tergebrachten Zöglinge gleich. Verkündigungsblättereinrücken zulassen,

II. Ausbringung derMittel. Erläßt für jede Anmeldung durchdieGemeindebehörde,

§. 3. DieMittel zurBestreitungdes fürdieAnstalt ent- wenn nöthig,unter VermittlungdesBezirksamtes,diein der stehendenAufwandesschöpftdieletztereaus: BeilageverzeichnetenFragen beantworten, stellt sodanndie An- a.demErtragederStiftungskapitalien und dessonstigen meldungen zusammenund legt solche nebsteinem Gutachten Anstaltsvermögens; desVorstehersüber dieBildungsfähigkeitderbetreffendenBlin- b—denBeiträgen, welche fürdieZöglinge geleistetwerden denmitAnträgenüberAusnahmeundGrößederVerpflegungs-

(§§. 13, 14, 15); « beiträgedemOberschulrathevor.

c.denZuschüssendesStaates. « §.11. Jederinterne Zögling hatbeiseinemEintritte ei- Ill.Beaufsichtigung und Leitung. nen doppelten Anzug,6Hemden,6Paar StrümpfeoderSok-

§«4-Dieoberste Aufsichtsbehördeüber dieAnstalt istdas ken,6Sacktücherundeinige Halstücher mitzubringen. Weib- Minisierium des Innern, welchesdie regelmäßigenaus der· liche Zöglinge müssenüberdiesmit6Schürzenversehen sein.

(2)

443 Baden: Statut fürdieBlindenerziehungsanftalt.Vom4· Mai1877. Baden: Statut fürdieBtliudenerziehungsanftalt.Vorn4.Mai1877. 444

Jm Falle gänzlicherArmuthdesAufzunehmenden hatder VerpflichteteArmenverband dieAnschaffung dieserGegenstände auf seine Kostenzubesorgen.

§.12. Die KostenderVerbringungindieAnstaltund derAbholungaus derselben sindvon denZöglingen selbstbe- ziehungsweisevon Denjenigenzu tragen, welchefürdieseein- zutreten haben.

§.13. Für jedeninternen Zögling,dernichteinenstiftungs- mäßigen Freiplatz erhalten hat,ist eineVergütungderVer-pfle- gungskostenan dieAnstaltskassezuleisten.

Der Jahresbeitrag dieserVergütungwird fürdiedem GroßherzogthumeangehörigenZöglinge auf300Markfestgesetzt.

DerOberschulrathkannunterRücksichtsnahmeaufdie Ver- mögensverhältnisseeines Zöglinges beziehungsweise seinerEl- tern oder des unterstiitzungspflichtigen Armenverbandes, eine Minderung desselben aufdrei Viertheile,dieHälfteoder ein ViertheilseinerHöhe bewilligen. ·

UnterstützungspflichtigeArmenverbände sollen mit einem dreiViertheile obiger Vergütung übersteigendenBetrage fürei- nen Zögling nicht belastetwerden.

Jndringenden FällenkönnensieVon derBezahlungdes VerpflegungsbeitragesdurchdasMinisteriumdes Innern be- freitwerden.

§. 14. FürZöglinge,welchedemGroßherzogthumenichtan- gehören,wirdderVerpflegungsbeitragauf 400 Markfestgesetzt.

Nach Umständenkann das Ministerium»desInnern eine Ermäßigungdesselbenanordnen.

§.15. Von dennichtinderAnstaltwohnenden Zöglin- genwird fürdieTheilnahmeamUnterrichteeinSchulgeldvon 60Mark jährlich erhobenz dasaber ingeeigneten FällenVon dem GroßherzoglichenOberschulrathetheilweiseoder ganz er- lassenwerden kann.

§.16. DieVerpflegungsbeiträgefürdieinder Anstalt wohnenden,wiedas Schulgeld fürdieübrigenZöglingewer-«

denhalbjährlichVorausbezahlt.

-- V.Bildungszeit.

§. 17. DieregelmäßigeBildungszeitderZöglinge umfaßt 7Jahre. Siekannjedochineinzelnen Fällen durchdieOber-«

schulbehördeum ein oderzweiJahre verlängertwerden.

. vL Unterricht.

§.18· DerUnterricht,der an derAnstalt ertheiltwird, erstrecktsich aufdie in derVolksschulezurBehandlungkommen- denLehrgegenstände,wieundsoweit sie fürden Blinden zu-—·

gänglichsind, aufHandarbeiten(§. 1)undingeeignetenFällen

aufJnftrumental-Musik. »

DieLehrziele,-die VertheilungdesStoffes aufdieverschie- denen Stufen, diedemeinzelnenUnterrichtsgegenstandzu wid- mendeZeit bestimmtderLehrplan, welchervon demOberschul- rathe festgesetztwird.

VII. Prüfungen und Ferien.

§.19. AmSchlusse jedesAnstaltsschuljahres findeteine öffentlichePrüfung statt. Nach derselbentreten fürdie Dauer eines Monate-s Ferien ein,welchedieZöglinge,wenn immer thunlich,in derHeimath zubringen. Weitere FerienVonnicht über14Tagen,inwelchen dieselbennur auf besonderesVer- langender Eltern beziehungsweisederStellvertreter diesersdie Anstaltverlassen, legtderOberschulrath aufeinegeeignete Zeit innerhalbdesSchuljahres.

«

VlIL Entlassung der Zöglinge.

§;Lo. DieEntlassungderZöglingenachvollendeter Bil- dungszeit erfolgt jeweils nach abgehaltener HauptprüfungDie

EntlassungeinesZöglingesvor Ablaufder Bildungszeitwird aufAntragdesVorstandes durchden Verwaltungsrath bezie- hungsweiseden Jnspektor Vorbehaltlichdes Rekursesan den Oberschulrath ausgesprochen.

Beilagezu§.10des Statuts fürdieGroßherzoglicheBlin- denerziehungs-Anstalt.

Fragebogen zur Begründung des Gesuches um Auf- nahme eines Kindes indie Großherzogliche Blinden-

erziehungs-Anstalt.

Vorbemerkungen.

I. DerRegel nach sindblindeKinder erst nach zurückgeleg- temzehnten Lebensjahre aufnahmsfähig.DieAufzuneh- menden müssen, abgesehenvon derBlindheit, körperlich gesundund bildungsfähig sein.

II.Die Aufnahme findet, dringendeFälleausgenommen, jeweilsnur imAnfangedesSchuljahresstatt.

Ill. Nach Beantwortung allerFragen durchden Gemeinde- rathund den Standesbeamten istdieserBogendem GroßherzoglichenBezirksarztezurErgänzung durchBei- fügung feiner Bemerkungen vorzulegen. Das Kind ist demLetzterenzurKörper-undAugen-Besichtigungund zurPrüfungseiner Gesundheitund geistigen Fähigkeiten vorzustellen.

IV.Das Statut fürdieGroßherzoglicheBlindenerziehungs- Anstaltfindet sichimGesetzes-und Verordnungsblatt von 1877Nr.X., woraufimAllgemeinenzurBelehrung Verwiesenwird.

"

1.Namen,Alter (TagundJahr derGeburt)undHeimath desblinden Kindes.

2.Namen, Alter, Religion,Stand undGewerbe der·Eltern.

.Wohnort derselben,AmtundKreis.

4.JnwelcherGemeinde besitzendieEltern, beziehungsweise dernochlebendeElterntheil—- beiuneheliehenKindern die Mutter —- denUnterstützungswohnsitz;oderwenn die Eltern todt sind:inwelcherGemeinde besaßderzuletzt verstorbene ElterntheilbeiseinemAbleben denUnterstüt- zungswohnfitz?

5.Wiestarkist ihre Kinderzahl,wiealtsind diese Kinder, sind sie gesund,oder auchBlinde oderKrankedarunter?

6.Wann und auf welche Weiseist das Kinderblindet?

7.Giebt esnoch mehrBlinde inderVerwandtschaft?

Wiesind dieseerblindet?

8.JstdieBlindheitdes Kindes vollkommen,oder einige Sehkraft (Schein) vorhanden?

9.Sind Heilversuche,von wem und mitwelchemErfolge gemachtworden?

10.Wieist fein Körper, feine Gesundheit beschaffen?

Anwelchen Krankheiten hatesgelitten?

Sind Zeicheneinerererbten oder erworbenen speziellen Krankheitsanlageoder Dyskrasie,wiez. B.Skropheln, vorhanden oder früher vorhanden gewesen?

Istesgeimpftund ohneHautausschlag?

Il. JstdasKindan Reinlichkeitund Ordnunggewöhnt?

Kann esimHaufeund außerhalb desselben ohne Füh-

rer gehen? -

12.Hat dasselbe schondieOrtsschulebesuchtoder andern Unterricht erhaltenundmitwelchemErfolge?

Wie sind seine geistigen Fähigkeitenbeschaffen?

13.Wurde dasKind zu einerBeschäftigungundzuwelcher angehalten?

CI

(3)

445 Bayern:Turnunterr.a.d.Lehrerbildungsanftalten.Vom Z.März1777s

14.BesitztdasKind angefallenes Vermögenundinwelchem Betrage?

lo. Welches-Vermögenbesitzendie Eltern:

a. inLiegenschaften?

b. inFahrnissen?

c.welcheSchulden haften darauf?

16.Welcher jährlicheBeitragzudenUnterhalts-undVer- pflegungskostenkannund willgeleistetwerden:

a.von denEltern?

b.von nichternährungspflichtigenVerwandten?

o.von andern Wohlthätern?

17.Jm FallederUnvermöglichkeitdesKindesundderEl- tern sindzumZweckederFestsetzungdesBeitragesdes untersttitzungspflichtigenArmenverbandes folgendewei- tereFragenzubeantworten:

a.WelchemildeFonds sind vorhanden, die zur Unter- stützungder Armen der Gemeinde verpflichtet sind und welcheSumme könnendiese FondsimDurch- schnittejährlichhierzu abgeben?

b. WievielAlmend- undGemeindegut besitztdieGe- meinde?

c-WievielSchuldenhat sie?

d.WelcheBürgernutzungenbeziehendieGemeindebtir- gerundwievielbeträgtderen Werthanschlag?

e.Welche Umlagenwerden von den Bürgernutzungen bezahlt?

«

f. Wiehoch beliefen sichdieUmlagenvon 100Mark SteuerkapitalindenletztendreiJahren fürGemein- debedürfnifsenachdemdirektenSteuerfuß?

g-Welchesistdie Seelenzahlder Gemeinde?

h.Wie viel betragendiesämmtlichen umlagepflichtigen Steuerkapitalien derGemeindegenossenund wieviel jenederAusmärker?

Beantwortet den ten 18

Der·Standesbeamte: Gemeinderath:

Großherzoglicher Bezirksarzt:

KönigreichBayern.

Ministerial-Erlaß,denTurnunterrichtandenLehrerbildungsan- staltenbetreffend.Vom3.März1877.

Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten. JmNachgangezurMinisterial-Ent- schließungvom 21.Oktbr.v. J.Nr.12,088 (Deutsche Schul- ges.-Sammlung 1876Nr.47)wirdFolgendesangeordnet:

DerTurnunterricht andenXPräparandenfchulenundSchul- lehrerfeminarienistvom Schuljahre 1877X78annachdem bei- gesügtenProgrammezuertheilen, welchesLehrziel,Lehrstoffund Lehrgangdieses Unterrichtes regelt.

«

Für jedenKurs derPräparandenschulewirdvorerst eine, für jedenKursdes Schullehrerseminarswerden zwei Wochen- stUndenbestimmt.

«

FürdieLehrerinnenbildungsanstaltenhatesbei dem im StatuteundLehrplanedereinzelnenAnstaltenfestgestelltenPro- grammsdesTurnunterrichtes feinVerbleiben.

DIFAnstellungsprüfungderSchuldienstexspektantenundEx- spektantmnenhat sichvom gedachtenZeitpunkte anzuerstrecken:

«I)aufdieDarlegungdernöthigen KenntnisseinSyste- matik undMethodikdesVolksschulturnens;

«

Bayern:TurnunterrichtfürdieLehrerbildnngsanftaltenV.3.Mär31877.446

-.4-——-—-——

2) aufdieDarlegungdererforderlichenTurnfertigkeit.

Zu diesem Behufe istdievollständigeAneignungundBe- herrschungdesTurnübungsstoffesderKnaben- und Mädchen- volksschulevondenPrüfungskandidaten,derMädchenvolksschule allein vondenKandidatinnen- nachzuweisen.

Dies geschiehttheils durch MassenturnenmitFrei-,Ord- nungs-undStabiibungen,bei den Kandidatinnen außerdemnoch mitBall-Uebungen, theils durch EinzelturnenmitUebungenam

Springel,Pferd, Barren, Reck,andenLeitern undKletterstangen bei denKandidaten,mitUebungenimkurzenundlangen Schwung- feile,amBarren,andenwagrechtenLeitern undanzweiKletter- stangenbei den Kandidatinnen. FürdasMassen-unddasEin- zelturnenist indeßnur jeeinedervorbezeichnetenUebungen vornehmenzulassen,deren AuswahlderPrüfungskommission vorbehaltenbleibt.

Z) aufdieDarlegungderpraktischen BefähigungzurEr- theilungdesTurnunterrichtes durch AbhaltungeinerProbelektion mitSchülern, beziehungsweiseSchülerinnenderVolksfchule.

Die hierbeivorzunehmenden Uebungenwerden gleichfalls vonderPrüfungskommissionbestimmt.

AusjedemderdreiPrüfungsgegenständeisteineNotezu ertheilenund aus diesen Einzelnoten sodanndieGefammtnote imTurnen festzustellen,wobeiinzweifelhaftenFällendieNote aus demdritten GegenstandedenAusschlag giebt.

DieKommission fürdieAbhaltungderAnstellungsprüfung derSchuldienstexfpektantenundExfpektantinnen ist fiirdieFolge durch Beiziehungeines gepriiftenTurnlehrers zuverstärken, welchemhierbei dieselbe StellungwiedemMusik-und dem Zeichnungslehrerzukommt.i

JndasPriifungszeugnißderSchuldienst-Exspektantennnd Exfpektantinnensind dieEinzelnotenunddieGesammtnoteaus demTurnen aufzunehmen.

München,denZ.März1877.

Dr.von Lutz.

. rR An Komm »d s« DerGeneralfekretär:

die. egierungen eri eJn- .. .

nern,u.dieJnsstektionenderPräpa- Mlmsterlalrath randenfchulennSchultehrerseminarien. V ezoId«

Nr. 26r8.

ProgrammdesTurnunterrichtes fürdieLehrerbildungsanstalten.

VomZ.März1877.

A.Präparandenfchule.

Lehrziel: Kräftigeundallseitige AusbildungdesKörpers-, feste HaltungundAneignung derjenigen Turnfertigkeit, welche den UebungsstoffderKnabenvolksschule sicherund voll- ständig beherrscht. Pflege jugendlicher Frischeund Fröh- lichkeit.

I.Kurs. Die elementaren Freiiibungen. Leichtereein- fachkombinirte BewegungenderArme,desRumpfesund derBeine. Einfache Geh-, Lauf-undHiipfarten.«Dauer- gangund Dauerlauf. Schnellgangund Schnelllauf.

Qrdnungsübungem Bildungund Richtungder Reihen.

Abstandnehmen. ZieheninverschiedenenGanglinien. Dre- hungen. ReihungeninPaarenundVierteihen.

Springen: Genaue FeststellungundEinübungderSpringre- gelu. Aneignnngeinesregelrechten Sprunges. Klassenziel:

Hochsprung0,70 M.,Weite2,25 M., Tiefe 1,40M.

Schwebebaum: AufsteigenundNiederspringen. Stehen,Seit- wärtsgehen, Vorwärtsgehenmit Nachstellenund Ueber- schreitendesFußes. FreiiibungenimSeitstandeaufdem

Schwebebanm. -

(4)

447 Bauern: TurnunterrichtsiirdieLehrerbildungsanstalten.V. Z.März1877.

Langes Schwungseil: Gehen, LaufenundSpringenüber das ruhig gehalteneSeil. Uebungenaus demStand imSeile, Durchlaufen aus dem Stand außerdemSeile. Einzeln- zuZweienund zu Vieren.

Eisenstab: Heben, Ueberheben, Stoßen, Schwingen,Uebun- genimStiitzam Stabe.

Wagrechte Leiter: Hangstand. Uebungen durchundinden Hang. Auchmit Beiordnung passender Beinthätigkeiten nndDrehungen. Regelrechter NiedersprungausdemHang.

Streckhang, HangelnimStreckseithangan undvon Ort mitNach-und Uebergreifen.

Reck: Dieverschiedenen Griffarten. HangundHangeln. Sturz- hang, Durchziigeindemselben. Vorübungenzum Auf- schwung, VersuchedesKlimmziehensunddesAufschwunges.

Eine Kletterstange (Klettertau): UebungenimHangstand unddurchdenBeugehang. Uebungenin denStreck-und Beugehang. Leichte UebungenimBeugehang Vorübun- genzumKlettern. Kletterschluß. Aufklettern.

Zwei Stangen. Uebungen durchund inden Streck-und

·Beugehang. Kletterschluß. Aufklettern.

Varren (anfänglich erfetzbar durchden Stemmbalken). Ue- bungen durchund inden Streck-,Seit- und Querstütz.

Liegestreckstütz.Regelrechter Streckquerstütz.Aufsitzenund Aus-schwingenvor und hinterdenHändeninverschieden- sten Formen.

Pferd (vielfach ersetzbar durchdenStemmbalten). LeichteAuf- sitzeundAbschwünge.Regelrechter Sitz.s EinfacheUebun- genaus demSitze.

Spiele: Kampf-undBallspiele.Außerdem: Katzund Maus.

Was thustDu in meinem Garten? Schwarzer Mann.

Schlaglaufen. Komm’mit! Diebschlagen.

11.Kurs. Fortführungund Erweiterung derFreiübun- gen. Regelrechter Schritt. Anstrengendere Geh-, Lauf-

»undHüpfübungen. Dauergang undDauerlauf. Schnell- gang undSchnelllaus. VerbindungenderFrei-undOrd- nungsübungen (auchBall- und Stabübungen)zuKna- benreigen.

Ordnungsübungem ReihungenundSchwenkungender Rei- hen. UmstellenderLiniezurSäule und umgekehrt.

Springen: Fortbildung und Steigerungen des regelrechten Sprunges. Klassenziel: Höhe 0,80 M., Weite 2,40M., Tiefe 1,80M.

Schwebebaum: Aufsteigenund Niederspringen. Vor- und Rückwärts-geheninverschiedenen Anordnungen. Freiübun-« genimQuerstand aufdemSchwebebaume.

Langes Schwungseil: Hüpsübungenaus dem Stand im Seile, Einzeln,zuZweien,zu Vieren.

Eifenstabübungen: Heben, Ueberheben, Stoßen, Schwingen, FällenundWinden desStabes indenverschiedenstenAn- ordnungen. Uebungen ZweiermitzweiStäben.

Wagrechte Leiter: Dievorjährigen Uebungen. Dann Han- gelnimQuerhangean HolmenundSprossenmitNach- und Uebergreifen. Griffarten. Uebergehenaus einem Griffeindenandern. Klimmziehem

Reck:Felg-Aufschwung. Knieausschwung.Auszüge,Klimmziehen.

—-

Eine Stange (Tau): Klimmziehenmitund ohneKletter-·

schluß.Klettern in verschiedenenTakt- und Griffarten.

Dauerklettern. Wettklettern.

Zwei Stangen: Klimmziehenmit und ohne Kletterschluß—

Ausklettern in verschiedenenKletterschlüssen.·Wander-,

Wett- und Dauerklettern. U

Bauern: TurnunterrichtsiirdieLehrerbildnngsanstalten. V.3.M·cir31877. 448

Barren: Regelrechter SchwungimStreckstütz. Aufsitzeund Ausschwüngevor undhinterdenHänden. AuchmitDre- hungen. VerbindungenderAussitzeundAusschwüngeun- tereinander zuschwierigerenUebungsformen. Stützeln.

Pferd: Leichte Aussitzeaus demSeitstand amPferdeund aus demStand hinterdemPferde. FortsetzungderUebungen ausdem Sitze. VersuchezuLangsprüngen Spiele: Kampf-und Ballspiele Die vorigjährigen Spiele.

Dazu Jagdund Schneidezeck.

Ill. Kurs-. Freiübungen: Zusammengesetztereund anstren- gendere Uebungssormen. AuchinVerbindungmitOrd- nungsübungen. Regelrechter Schritt. Dauergang und Dauerlauf. SchnellgangundSchnelllaus.

Ordnungsiibungem ReihungenzuSchräg-,Winkelundof- fenenReihen. Schwenken ohne Handfassungen. Schräg- und Winkelzüge.Vor- und Hinterziehender Reihenin Schräg-und Winkelzügen.

Schwebebaum: Aufsteigenund Niedersprünge· Gehen,Lau- senund Hüpfen aufdemSchwebebaume. Auchmitbei- geordnetenArm- und Beinthätigkeiten. Frei-, Eisenstab- undBallübungenim Stand ausdemSchwebebaume. Set- zenüberden Schwebebauminverschiedenen Springarten.

Langes Schwungseil: DieHiipfübungendesvorigen Jah- res mitEinlaufenausdem Stand außerdemSeile. Lau- fenund Springenüber das fußwärts entgegengeschwun-

geneSeil. «

Eisenstab: Die vorjährigen Uebungeninneuen und schwie- rigerenZusammenstellungen. Stabgriffe.Weit- undZiel- würfe. Stabreigen.

Springen. Gesteigerter regelrechter Sprung. Der Absprung wirdrechtsundlinksgeübt.Höhe0,85 M.,Weite2,75M., Tiefe2M.

Wagrechte Leiter: HangelnimStreck- undBeugehangin verschiedenen Griffartenundan verschiedenen Griffslächen.

HangelnmitSchwung. Dauerhangeln. Klimmziehen.

Reck: Klimmziehen. Aufschwiingemit verschiedenen Griffen.

Knie-,Bauch-und Kreuzwelle. StützhangiindUebungen imStützhang

Eine Stange (Tau): Klimmziehen,Klettern inverschiedenen Griff-und Taktsormen. Wett- und Dauerklettern. Aus- hangeln.

ZweiStangen. Klimmziehen, Ausklettern inverschiedenen Griff-und Taktformen. Wett- und Wanderklettern. Aus- hangelnimStreck-und Beugehang. Hanghiipfen.

Barren: Schwierigere Verbindungen dervorjährigen Uebungen.

Stützhiipsen.Unterarmstütz.UebungenimUnterarmstiitz.

VorübungenzumBeugestütz.

Pferd: LeichteUebersprünge. Verbindungenvon Uebungen aus demSitz. Hock-und Langsprünge.

Spiele: Kampf-und Ballspiele. Bärenschlapp, Jagd, Tag undNacht, Barrlaus.

B.Schullehrerseminar « -

Ziel: KräftigungundallseitigeAusbildung desKörpers-. Pflege jugendlicher Frischeund FröhlichkeitDieFertigkeit,die Turniibungen der Volksschulemustergiltig ausführenund dasVerständniß, sie richtig bezeichnen,entwickelnund be- fehlenzu können. EinführungindieUebungendesMäd- chenturnens. FertigkeitinderErtheilungvon Turnunter- richtan Knaben und anMädchen.

1.Kurs. Ausbildung der bishererlangten Turnfertigkeit, insbesonders gewissenhafteWiederholungund Einübung

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