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Deutsche Bauhütte : Zeitschrift der deutschen Architektenschaft, Jg. 43, H. 25

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Academic year: 2022

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f t e n t f r f r i» f i n i i l j i i t t p

S e i t f c l i r i f t i i e r ö e u t r d i e n f l t d i i t c k t e n l c i i a f t

Herausgeber: C urt R. Vincent}. — OeTdiäftsbaus: Hannover, Hm Sdnffgraben 41. (Alle Rechte vorbeha(ten.)

B e t r i e b s f ü h r e r d a r l e h e n u n d e i n i g e B e m e r k u n g e n ü b e r d a s d i c k e E n d e .

/g o tte rg e b e n , bieder un d zuweilen dickfällig stehen uns im Fache allerlei G ruppen gegenüber, die überall den F o rt­

schritt hindern. Es w ird m iserabeles Baumaterial geliefert, weil der E rzeuger weiß, daß es doch genom m en werden muß.

Eine unendliche L angsam keit in der Abwicklung wichtiger Angelegenheiten h em m t die beste Initiative. Behördenstellen stehen aus der F erne eintreffenden Anfragen m ißtrauisch gegen­

über, weil sie für sich selbst in ih rer U m gebung eine gewisse bequeme E rledigung vorziehen. Tausende von K räften wollen im neuen O sten aufbauen helfen, u nd siehe da, dort hat sich, wie einst in O stpreußen, eine Handvoll „D asiger“ aus­

gedacht, daß an den gewaltigen G eldern, die aus D eutschland nach dem Osten w andern, der V erdienst einer kleinen N utznießer­

gruppe Vorbehalten sein sollte. Was aber den W ohnungsbau im ganzen Lande betrifft, so zeigt sich allerlei Ressortegoismus.

Die brachliegenden K räfte aber bei uns suchen vergeblich nach einer Stelle, wo sie einhaken könnten.

Die Sorge, die Problem e des W ohnungsbaues w ürden durch die Kriegsw irtschaft ü bertönt und gewissermaßen in die Ecke gestellt w erden m üssen, hat sich als irrig erwiesen. D enn der Wohnungsbau hat sich bis zu einem gewissen Grade selbst als ein kriegswichtiges W irtschaftsgebiet erwiesen.

Es ist richtig, daß weite Kreise der U nternehm erschaft jetzt die Hände in den Schoß legen m üssen, da sie u n ter den jetzigen Verhältnissen bauw irtschaftlicher und finanztechnischer A rt keine neuen Bauvorhaben d u rch fü h ren können.

Auf dem Gebiete des A rbeiterw ohnstättenbaues regt es sich aber im m er w ieder, u n d neue P lanungen gehen bei den Be­

hörden ein u nd w erden bearbeitet, auch m it der Aussicht, sofort in Angriff genom m en zu werden.

Das Problem , die kostspieligere V ierraum w ohnung zu finanzieren, w ird jetzt von denen bew ältigt, denen besondere Spitzenfinanzierungen zur V erfügung gestellt werden. Das sind gemeinnützige B auunternehm en, denen sich auch die D A F. mit ihren G ründungen hinzugesellt hat. H ier gibt es noch Aufträge für die Architekten. Die V ierraum w ohnung, in der Vergangen­

heit stark diskutiert, erfordert im m erhin W ohnflächen zwischen 60— 65 qm, denn anders wäre es n u r eine überm äßig aufgeteilte Kleinwohnung. W ohnungen aber von 60 qm Wohnfläche rechneten wir seit 19 2 4 zu den „M ittelw o h n u n g en “ . Sie kosten heute etwa 8000 R M . m it A ufschließung und bedingen, soll die Miete im Sinne der B estim m ungen des „R eichsbürgschafts­

ausschusses“ (bei der Bau- u nd Bodenbank, Berlin) tragbar bleiben, neben dem R eichsbaudarlehen (1 6 0 0 — 200 RM.y noch eine besondere Subvention. D enn die finanztechnische Aus­

wirkung dieser Subventionen ist ja bekanntlich: V erm eidung höherer Zinsen infolge des höheren K apitals, da dieses eben

„billig“ gegeben wird.

Die Organisation dieser besonderen Subventionen ist nun der „A rbeitsgem einschaft zur F örderung des A rbeiterw ohn­

stättenbaues“ , die in verschiedenen L andesteilen Sektionen unterhält, übertragen. Sie besteht aus den „ T rä g e rn “ (G em ein­

nützigen W ohnungsunternehm en), der „ In d u strie v e rtretu n g “ und den G auheim stättenäm tern. Diese A rbeitsgem einschaft hat den Zweck und den Sinn, den T rägern „ B e t r i e b s f ü h r e r d a r l e h e n “

zu verschaffen und zu verm itteln. Deshalb sollen die T räg er sich jetzt nicht m ehr unm ittelbar an die Betriebe wenden, sondern eben an jene Gemeinschaft. Die erforderlichen D arlehnsverträge, die zwischen den B etriebsführern u nd den W ohnungsunter­

nehm en (Trägern) über die besondere Subvention — früher

„A rbeitgeberdarlehen“ — abgeschlossen w erden, m üssen der Arbeitsgemeinschaft nach Abschluß abschriftlich zugefertigt werden. Die Arbeitsgemeinschaft plädiert dafür, daß diese D arlehen „baldm öglichst von den W ohnungsunternehm en ver­

traglich sichergestellt werden, da die A rbeitsgem einschaft w ieder­

holt von den B etriebsführern darum gebeten w urde“ . Dies erscheint allerdings als eine Selbstverständlichkeit. M an wird sogar an eine g r u n d b u c h l i c h e Sicherstellung zu denken haben. G ibt der B etriebsführer das L and her, so w ird es sich um die Eintragung einer Restkaufpreishypothek oder gar einer Hypothek über die ganze Kaufsumme handeln, gibt er n u r ein D arlehen, so wird dies ebenfalls durch H ypothek am B augrund­

stück gesichert werden müssen. N atürlich kom m en hier nu r H ypotheken an 4. Stelle in Frage, denn N um m er 1 u nd 2 nehm en die auf dem freien M arkte aufgenom m enen G elder (davon ge­

wöhnlich N r. 2 m it Reichsbürgschaft) ein, dann folgt das Reichs­

baudarlehen, als dessen Ergänzung sich das D arlehen des Be­

triebsführers darstellt.

Es sind recht annehm bare Beträge, die die A rbeitsgem ein­

schaft, z. B. Berlin, jetzt bekanntgibt und die für Bauende zur Verfügung stehen. Sie beziehen sich größtenteils auf M iet­

wohnungen, aber auch Eigenheim e sind dabei.

In diesen Zusammenhang — erleichterte Restfinanzierung — gehört auch jener Erlaß des Reichsarbeitsm inisters vom 1 7. D e­

zem ber 1938 betr. Finanzierungshilfe des Reiches zu den A uf­

schließungskosten und den G em einschaftseinrichtungen in G e­

meinschaftssiedlungen. Die A ufschließung m uß aus der R est­

finanzierung bestritten werden. Sie kom m t zu den Baukosten der W ohnungen noch hinzu, wird oft übersehen u nd bildet dann das „ d ic k e E n d e “ . F ü r gewissenhafte u nd routinierte Bauherren bildet sie oft eine unübersteigliche G renze, das im übrigen durchfinanzierte Bauvorhaben zur D urchführung zu bringen. Das Reich betreibt die Aufgabe, hier helfend m it M itteln einzugreifen, gerade jetzt weiter und gibt — E rlaß des Reichsarbeitsministers vom 1 2. Oktober 19 39 — R ichtlinien für die „Prüfstelle für G em einschaftssiedlungen“ heraus. Bem erkt wird, daß die bisher eingereichten Anträge auf die Beihilfe des Reichs oft Pläne enthalten haben, die hinsichtlich der Ver- sorgungs- und Entwässerungsanlagen nicht von geeigneten Fachkräften aufgestellt gewesen sind u nd den zu stellenden A nforderungen nicht genügten. Es w ird vom R eichsarbeits­

m inisterium eine Verbesserung der Siedlungspläne gefordert u nd Klage darüber geführt, daß seine w iederholten A nregungen und Vorschriften in früheren Erlassen noch nicht genügend beachtet worden sind.

Aus der Praxis ist dazu zu sagen, daß eben jetzt erst wieder über die „Stellengröße“ bei K leinsiedlungen hin- u nd h er­

diskutiert wird. D er Deutsche Siedlerbund fo rd ert auf G ru n d von Erhebungen bei den Siedlern selbst nach wie vor 800 bis 12 0 0 qm. E r bekämpft die M einung, die „vielfach“ vertreten

S c h i c k t d i e B a u h ü t t e i n s F e l d l

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306 D E U T S C H E B A U H Ü T T E 1939

wird, daß wegen der jetzigen A rbeitsbeanspruchung des Siedlers höchstens 400— 600 qm bewirtschaftet werden könnten. Die zu reichliche Stellenbemessung ist aber auch schon „offiziell“

in Plänen beanstandet worden, und kein G eringerer als das Heim stättenam t hat bisweilen selbst finanziell überschäum ende Wünsche zusam m engestrichen auf ein erfüllbares M aß. Damit ist es den seufzenden Stadtplanungsäm tern zu Hilfe gekommen, die natürlich auch wissen, in welchen finanziellen G renzen eine Aufschließung gerade vom G esichtspunkte der Entwässerung (Vorflutbeschaffung) überhaupt nur möglich ist. Es ist klar, daß die neuen Gem einschaftssiedlungen, in denen nun auch die M ietshäuser infolge der Vierraum w ohnungen im Baukörper und in der Zahl (wegen der Abzonung der Häuser) wachsen, mit besonderer Sorgfalt geplant werden müssen, um die „A n­

liegelängen“ nicht allzulang werden zu lassen. D enn sie be­

stimmen die Straßen- und Schleusenbaukosten und die Ver­

sorgungsleitungen ebenso.

Man muß sich bei dieser A rt Reichshilfe übrigens noch daran erinnern, daß n u r die allerdringlichsten Bauvorhaben überhaupt bedacht werden. Als solche sind genannt worden:

W ohnungen für die W ehrm acht, fü r die. Gefolgschaftsmitglieder der K riegsbetriebe, für L andarbeiter, Ersatzw ohnungen im Zuge der N eugestaltung deutscher Städte. N ach der für die D ring­

lichkeit m aßgeblichen „R eichsstelle fü r W irtschaftsausbau, Berlin“ , kommt nur der W ohnungsbedarf in Frage „ fü r die U nterbringung von Gefolgschaftsm itgliedern eines bestimmten Werkes, dessen Produktion im Interesse der D urchführung des Vierjahresplanes oder des Exportes gesteigert werden soll oder das R üstungslieferungen hat. Die A nerkennung der genannten Reichsstelle verhilft der Planung zum notw endigen M aterial, das aus den K ontingenten der Stelle zugeteilt wird. U nd, da schließlich alle Restfinanzierung nichts hilft, wenn hernach nicht gebaut werden kann, m uß man die „A nerkennung“ der Planung durch die genannte Reichsstelle als das E ntscheidende bezeichnen.

S ch a d en ersa tz w eg en u n g en au er P la n u n g .

D

ie Deutsche Bauhütte hat an dieser Stelle unlängst auf die verhängnisvollen Folgen von Planungen ohne Sorgfalt und Ausführung in bezug auf steuerliche und andere Ver­

günstigungen hingewiesen. Bei dem seinerzeit geschilderten Fall handelte es sich um die Rückzahlung zu U nrecht gewährter Steuerbefreiungen. Obwohl dort n u r der Bauherr der L eid­

tragende war, hat schon damals die „B auhütte“ m it erhobenem Finger darauf aufmerksam gemacht, daß der Architekt, der solche Vergünstigungen durch seine Planung oder Bau-O berleitung ver­

eitelt, zum Schadenersatz herangezogen werden kann. Dieser Fall ist nunm ehr eingetreten und vom O L G D üsseldorf am 2 8. 4. 19 39 — 10 U. 235/38 — entschieden worden.

Der Architekt war beauftragt, ein E i g e n h e i m m it einer nutzbaren Wohnfläche von nicht m ehr als 15 0 qm zu errichten.

Ihm war bekannt, daß diese Grenze unbedingt wegen der G e­

währung von Steuerfreiheit eingehalten werden m ußte. Er plante also und ließ nach Genehmigung der Pläne m it der Aus­

führung des Baues beginnen. Gleichzeitig reichte der Bauherr die Baupläne dem Finanzam t m it dem Antrag, die Steuerfreiheit anzuerkennen, ein. Das Finanzam t lehnte jedoch ab, weil es eine nutzbare Wohnfläche von 159,48 qm errechnete. Hiergegen beschwerte sich der Bauherr m it der B egründung, das Finanz­

amt habe die Wohnfläche unter Zugrundelegung der Rohbau­

maße von Ziegel zu Ziegel gemessen berechnet, während bei einer M e s s u n g z w is c h e n P u tz die 1 5 0-qm -G renze unter­

schritten würde. D er Oberfinanzpräsident ließ daraufhin vom Bürgermeister ein G utachten über die M aße erstatten. Dieser kam ebenfalls zu einer nutzbaren Wohnfläche von m ehr als 15 0 qm. Dem B auherrn wurde m it Rücksicht darauf die Rück­

nahme seiner Beschwerde nahegelegt. E r bat jedoch um F rist­

verlängerung und stellte die Beseitigung einer geplanten M ädchen­

kammer in Aussicht. Zuvor aber fand durch das Finanzam t eine endgültige Vermessung des Baues statt, und außerdem be­

zog der Bauherr das Haus.

D er Bauherr verlangte dann vom A rchitekten Schaden­

ersatz. Seine Klage wurde in erster Instanz vom Landgericht abgewiesen. Nach dem U rteil des L G habe der A rchitekt zwar seine Vertragspflicht, ein steuerfreies Eigenheim zu errichten, verletzt. Das M itverschulden des Bauherrn sei aber so erheb­

lich, daß eine Verpflichtung des Architekten zum Schaden­

ersatz nicht gegeben sei. D er Bauherr sei bei der endgültigen Aufmessung des Baues zugegen gewesen, ihm sei auch persön­

lich das Abreißen der M ädchenkam m er nahegelegt worden und außerdem habe der Bauherr die Verhandlungen m it dem Finanzam t im wesentlichen allein geführt und als vermögender Kaufm ann habe er wissen müssen, daß der Z eitpunkt des E in­

zuges für die Bewilligung von Steuerbefreiung von entscheidender Bedeutung ist. Demgegenüber verurteilte das O L G den A r­

chitekten.

W ünsche des B a u h e rrn d u rften n u r b esch rän k t b e rü ck ­ sich tigt w erden!

D er Architekt verteidigte sich gegen die Klage u. a. auch mit der Behauptung, der Bauherr habe auf möglichst große Räume W ert gelegt und habe durch seine Beanstandungen und besonderen W ünsche die Ueberschreitung der 1 5 0-qm -G renze allein verschuldet. Das O L G ließ diesen Einwand nicht gelten.

D er Bauherr, so führt das O LG aus, wollte die beabsichtigten steuerlichen Vergünstigungen dabei vorweg haben. Dam it ist ein von der „D eutschen B auhütte“ schon wiederholt vertretener G rundsatz von einem höheren Gericht bestätigt w orden: Es

kann nicht Aufgabe des A rchitekten oder Unternehm ers sein, jedem W unsch seines B auherrn blindlings nachzukommen. Der Bauherr muß vielmehr sachgemäß belehrt und auf die Unzweck­

mäßigkeit oder U nerfüllbarkeit seiner W ünsche hingewiesen werden. (Vgl. Neues H andw örterbuch S. 1 4 1.)

U m fa n g der B e le h r u n g sp flic h t des A rch itek ten . Die Pflicht des A rchitekten, den B auherrn auf die U n­

zweckmäßigkeit usw. seiner W ünsche hinzuweisen, ist bereits oben erw ähnt. D am it soll aber nach den A usführungen des erw ähnten U rteils der Architekt seinen Pflichten aus dem Ar­

chitektenvertrag n o c h n i c h t g e n ü g t haben. Das U rteil ver­

langt vielm ehr noch, daß der B auherr auch über die Folgen seines eigenen T uns belehrt wird. D er B auherr hatte in dem Fall des O L G D üsseldorf die V erhandlungen m it dem Finanzam t selbst geführt u n d diesem auch den T erm in seines Einzuges in den N eubau m itgeteilt. T rotzdem w ird vom A rchitekten verlangt, daß er den B auherrn auf die Folgen des vorzeitigen Einzuges und auf die B edeutung des Einzugsterm ins fü r die Steuerbefreiung hinweist. Da es sich in dem erw ähnten Fall noch um einen verm ögenden K aufm ann handelte, ergeben sich für A rchitekten, die für im Geschäftsleben wenig gewandte Bauherrn Aufträge übernehm en, a u ß e r o r d e n t l i c h w e i t ­ g e h e n d e P f l i c h t e n . D er Architekt m uß nicht nur die tech­

nische D urchführung überw achen u n d die „technischen“ Vor­

schläge und W ünsche des B auherrn auf ihre D urchführbarkeit genau prüfen, sondern er m uß darüber hinaus alle M aßnahmen des Bauherrn, die dieser in bezug auf den Bau selbst trifft, über­

wachen u nd auf mögliche N achteile hinweisen. Die Stellung des „T reuhänder-A rchitekten“ hat hierdurch zweifellos eine gewaltige Stärkung hinsichtlich des P f lic h te n k r e is e s erfahren — ob sie sehr willkommen ist, steht allerdings dahin.

Sch a d en b erech n u n g bei fe h le r h a fte r P lan u n g.

Die A usführungen im U rteil des O L G D üsseldorf über die A rt der Schadenberechnung sind für die m eisten Bauprozesse von besonderer B ed eu tu n g : bei der B erechnung der Höhe des Schadens m ußte nämlich berücksichtigt werden, daß der Bau­

herr, nachdem er die gew ünschte S teuerbefreiung nicht erhalten hat, die W ände des M ädchenzim m ers nicht m ehr abzureißen brauchte, ihm also ein Zim m er m ehr zur V erfügung steht. D a­

durch ist sein H aus wertvoller geworden. Diese W erterhöhung m ußte sich der B auherr von seinem Schaden — der nicht er­

haltenen Steuerbefreiung — abziehen lassen; denn in der Recht­

sprechung des Reichsgerichts besteht der Rechtssatz, daß der Schaden, wenn das schädigende Ereignis außer N achteilen auch Vorteile gebracht hat, nur in dem Betrage besteht, der sich bei Ausgleichung aller aus derselben W urzel beiderseits entsprun­

genen Verm ögeneinbußen u nd Verm ögengewinne ergibt. Im Wege des Schadenersatzes soll der G eschädigte nicht schlechter, aber auch n i c h t b e s s e r g e s t e l l t werden, als er ohne das schadenbringende und vom Ersatzpflichtigen zu vertretende Ereignis stehen würde. D ieser G rundsatz mag jedem Bauherrn, der wegen U eberschreitung des Kostenanschlages, wegen Ab­

weichung vom Bauplan, wegen V erw endung besseren M a­

terials usw. den A rchitekten oder U n ternehm er auf Schaden­

ersatz verklagt, rechtzeitig zur K enntnis gebracht werden. In den wenigsten Fällen wird er berechtigt sein, die gesamte, den Kostenanschlag, die Pauschsum m e u. dgl. m. überschreitende Summe einzubehalten. Vielm ehr w ird er regelmäßig einen besseren und w ertvolleren Bau erhalten haben, dessen M ehr­

w ert er sich auf seinen Schaden anrechnen lassen muß.

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A lte fr a n z ö sisc h e U eb erfä lle a u f d a s E lsaß .

XTon vielen schönen Bauwerken im Elsaß ist uns nur ein Teil V erhalten geblieben. D er ursprünglich deutsche G ru n d ­ charakter des Landes hatte der allgem einen Bevölkerung dort vielfach weit bessere L ebensbedingungen gebracht als den Bewohnern anderer G aue. A ber der helle, lebensfreudige Sinn des Volkes hatte auch gleichzeitig die A ufnahm ebereitschaft für den Schonbau besessen. Das vorliegende Beispiel einer zer­

störten K irche stam m t aus der Zeit, als die K onstruktionsarbeiten der Gotik fü r einfache W erke besonders die formale Ausbildung der einzelnen Teile Gem einbesitz aller Steinm etzen waren, die durch die S chulung als W anderhandw erker in den Bauhütten die Regeln gelernt hatten.

Beim K irchenbau bestanden zu jener Zeit nun nicht etwa immer ganz from m e A bsichten. Bischöfe und Aebtissinnen errichteten große u nd kleine K irchen als höchst nützliche K apital­

quellen. L eutepriester zogen das kleine Volk in die Kirche, weil sie kräftig auf die feudalen L euteschinder zu donnern wußten.

zu bezwingen. In dieser Gotik pulsierten die L ebensäußerung handw erklicher Volkskreise deutschen Stam m es. Später, als die U eberschätzung der antiken Sprachen kam, die faszinierenden frem den W eisheiten der Antike bestaunt w urden, das G elehrten­

deutsch entstand, dem Schreiner zugem utet wurde, Säulen- axchitrave, A kroterien und dergleichen m ehr in M iniatur auf Holz anzubringen, wurde dieses alte gotische W issen vollständig zerschlagen.

T ruttenhausen, N iederm ünster u nd H ohenburg haben über ein Jahrhundert lang in geistlicher Verw andtschaft gestanden.

Ihre L eutepriester u nd Heiligenpfleger (Arm enverwalter) wie auch die Baupflege folgten den gleichen Instruktionen. Alle standen sie bei den Armagnaken (den „arm en G ecken“ ) im gleichen V erdacht, viel Geld zu haben. So ist auch diese K irche überfallen und ihre Holzdecke und ihr C horgestühl angezündet worden, wobei sich der Verdacht, daß hinter dem C horgestühl viel G eld auf bew ahrt wurde, als Lockschwindel für Raubw erbung erwies.

D ie K irchenruine in Truttenhausen i . E . m it dem W acht- und Glockenturm.

Das sprach sich im Volke herum u nd förderte den Opfersinn.

Truttenhausen war ein K loster in H ohenburg mit Augustiner Herren, die beschlossen, dort auf billige Weise eine K irche zu bauen.

Wie machte das die ausgehende Zeit der G otik? Vorher war schon eine alte, zerstörte K irche dagewesen. Es handelte sich um einen einschiffigen Bau, zu dem w urden die Bruchsteine von der Gesamtheit der D örfler als Opfergabe an je einem Tage in der Woche in drei M onaten gesam m elt. So kam es also zu einem Neubau, der Baugeld zurück liefern sollte, w enn er fertig war. N ur die Eckenpfeiler u nd die F enstergliederungen sind aus gehauenen Steinen hergestellt. F ü r die Steinm etzen wurde ausgemacht, daß sechs W eiler zusam m en jede W oche das Brot, ein Schaf und 12 H ühner für die K üche liefern sollten, W ein zweimal, und B a u m ä d c h e n m ußten zum T rag en gestellt werden.

Die G otik und die B augew ohnheiten waren Brauchtum jener germanischen H andw erkerschicht gewesen, die mit dem Bauwesen zu tu n hatte, u nd die katholische K lerisei im N orden des Landes war ja vorwiegend germ anischer A bkunft. Es ver­

lohnte sich eigentlich, einm al d arü b e r zu schreiben, wie die Gotik aus G efühlsw urzeln für H olzkonstruktionen aufgegangen Jst, im Unterschiede zur Renaissance, u nd wie schwer es den gotischen M eistern geworden ist, die vielen V ignola-Lehrbücher

Nach der Zerstörung wurde nicht einfach das konstruktive gotische Wissen wie bei den Fenstern etwa die G röße u nd Form des Q uerschnittes bei der Einfügung des M aßwerkes bis zur G renze der Gefahr des Ausbauchens oder des Z erdrückens ver­

loren, sondern auch das Wissen von der geringsten L ast zur V erhütung der D urchbiegung durch W ind, der dauernden Be­

lastung der Fensterbögen und die h u n d ert anderen D inge, sondern der Abbruch der Gotik w urde gefördert durch eine i n n e r e biologische Schwäche der M enschen, denen es viel leichter schien, eine A rchitektur von F urnieren u nd K lebe­

gliedern anzuwenden, wie die Renaissance sie zeigte.

Die französischen R äuberbanden m it dem kgl. M anifest,

„ d e r deutschen Freiheit zu helfen“ , w urden m itten im P lü n ­ derungswerke erfaßt, u nd so ist denn der W estturm geblieben, massiv, beinahe ohne U nterbrechungen. Vom Schiff sieht m an n u r die U m fassungsm auern, aber außerdem sieht m an die h a r­

m onischen Verhältnisse im großen u nd kleinen M aßw erk der F enster und die hohe Giebelm auer. Dem Schiffe an Länge fast gleich ist der Chor erhalten geblieben m it polygonalen E ndigungen Was aber den Efeu betrifft, so ist statt des zärtlichen G eranks ein wilder, drohender Behang geworden, ein w ilder U eberfluß m it arm starken Aesten.

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308

D E U T S C H E B A U H Ü T T E 1939

N e u e V o rsch riften ü b er R a u m a b sch lü sse fü r L u ftsch u tzräu m e.

Von Stadtbaurat D ipl.-Ing. J. B u s c h , L uftschutzbauberater.

D

ie Vorschriften über Abmessungen, bauliche D urchbildung und Prüfverfahren der Raumabschlüsse für Luftschutzräum e sind jetzt im neuen N orm blatt D IN 4 10 4 veröffentlicht worden.

D urch R dErl. des P rF inM in. vom 2 3. Oktober 1939 sind die N orm en den Baupolizeibehörden zur Beachtung m itgeteilt und dam it verbindlich gemacht worden. Die N orm en bedingen eine A enderung in der Anwendung der Schutzraum bestim m ungen vom 4. Mai 1 9 3 7 in einigen Punkten.

Die Forderung, daß bei den gassicheren T ü re n stets eine feste, m indestens 1 0 cm hohe Schwelle vorhanden sein muß, ist fallen gelassen worden. Es genügt jetzt, wenn die feste Schwelle das M aß von 5 cm nicht unterschreitet. D arüber hinaus sind auch bewegliche Schwellen und T ü ren ohne Schwellen zu­

gelassen, sofern eine einwandfreie Gassicherheit gewährleistet ist.

Das N orm blatt schreibt vor, daß bewegliche Schwellen möglichst einfach durchgebildet u nd leicht ohne Benutzung von H and­

werkszeug einzusetzen und herauszunehm en sein müssen.

A bb. 1 . S p litter-, Trümmer- und Gassicherung eines Kellerfensters.

A = Splittersicherung, B = Trümmersicherung, C = Gasdichtung notwendig.

c

„W erden schwellenlose T ü ren verwendet, so m uß die Zarge trotzdem ringsherum geschlossen sein. D er in Fußbodengleiche liegende Winkelstahl ist so anzuordnen, daß er als Aufsatzfläche für die D ichtung dient.“ Die T ü ren können einflügelig oder zweiflügelig sein. F ü r einflügelige T ü ren sind die genorm ten Maße 75 • 17 5 oder 90 • 190 cm, für zweiflügelige 16 0 • 190 cm.

In N r. 45 der Schutzraum bestim m ungen war bisher nur von Gas- und Splitterschutz für Schutzraum öffnungen die Rede. Jetzt sollen alle Oeffnungen in Außenw änden gasdicht und trüm m ersicher und, soweit sie von Sprengbom bensplittern getroffen werden können, auch splittersicher verschlossen werden.

Die Trüm m ersicherheit ist also als zusätzliche F orderung auf­

gestellt worden. Abb. N r. 1 zeigt bei einem teilweise unter Erdgleiche liegenden Kellerfenster, welche Stellen gegen Splitter und welche gegen T rü m m er gesichert werden m üssen. Als T rüm m erlast sind 2000 kg/qm anzunehm en; auch müssen waagerechte Abdeckungen einem aus 2 m Höhe herabfallenden T rüm m erstück standhalten. Außerdem sind für stählerne,

Abb. 2 . Notausstieg m it waagerechtem Abschluß.

a = mindestens 1 m,

T A = trümmersicherer Abschluß.

trüm m ersichere Abdeckungen gewisse M indestblechstärken vor­

geschrieben. Das gleiche gilt für gassichere und splittersichere oder für kom binierte Abschlüsse. Die Tabelle zeigt die M indest­

blechdicken der verschiedenen Abschlüsse, wobei gegen bisher die Abmessungen der gas- und splittersicheren Abschlüsse^um 5 cm noch verstärkt w orden sind.

T a b e lle d er M in d e stb le ch d ick e n fü r R aum ab sch lüsse aus S ta h l.

d in mm A rt der Abschlüsse

Gassichere Raumabschlüsse T rüm m ersichere Raum abschlüsse

St 37 St 52 eben gewölbt eben gewölbt einwandig ... 2,5

zweiwandig . . über 1 qm . . . über 0,5 qm . . bis zu 0,5 qm . Splittersichere Raum abschlüsse . Gas- u nd trüm m ersichere Raum abschlüsse über 1 qm . . .

über 0,5 qm . . bis zu 0,5 qm . G as- und splittersichere

2,5 2,5 2,5 2,5

2X 2 2X2 2x2 2x2

15 10 12 8

1 2 8 10 6

8 6 6 4

20 20 15 15

20 12 15 10

15 10 12 8

10 8 8 6

25 25 20 20

tieg, so darf er nur dann einen waagerechten Abschluß erhalten, wenn zwischen U nter­

kante Einstiegöffnung und U nterkante Abschluß mindestens 1 m Abstand vorhanden ist (siehe Abb. 2). W ichtig ist, daß die Ausstiegmöglichkeit auch erhalten bleibt, wenn Trüm m er auf dem waagerechten Abschluß liegen. E r m uß dann von innen zu öffnen sein, wobei es ausgeschlossen sein m uß, daß herab­

stürzende T rü m m e r denjenigen gefährden, der den Abschluß öffnet. „ D e r A bschluß soll nach L ösung des etwa vorhandenen Verschlusses im ganzen oder in T eilen in den unter ihm befind­

lichen Schacht klappen oder fallen, wobei die Mindestmaße für die Aussteigeöffnungen erhalten bleiben m üssen. Die Teil­

stücke des Abschlusses dürfen sich dabei nicht gegenseitig oder durch Einw irkung von T rüm m erstücken verklem m en.“

Senkrechte Abschlüsse von N otausstiegen sollen möglichst ein lichtes Zargenm aß von 6 0x80 cm erhalten.

V orschriften über bauliche D urchbildung gibt das D IN - Blatt 4.104 nu r für Raum abschlüsse aus Stahl. W erden Raum­

abschlüsse aus Holz oder anderen Baustoffen hergestellt, so m uß die Reichsanstalt für L uftschutz von Fall zu Fall ent­

scheiden, ob sie einwandfrei sind.

L u ftsch u tz und L ö s c h w a sse r v e rso r g u n g als R ü ck gra t der B ra n d a b w e h r* ).

D en em pfindlichsten T eil einer Wasserversorgungsanlage bilden nicht so sehr das R ohrnetz als vielm ehr die Wasser- gewinnungs- und -Verteilungsanlage und die H auptleitungen in ihrer unm ittelbaren N ähe. Am R and des Stadtgebietes befinden sich die m eisten H ochbehälteranlagen, von denen die H aupt­

verteilungsrohre etwa fächerförm ig auslaufen. H ier ist die An­

griffsaussicht günstiger als im w eiteren Stadtgebiet, wo Be­

schädigungen n u r durch Zufallstreffer zu erw arten sind. B runnen­

anlagen erscheinen weniger luftgefährdet u nd sind auch ver­

hältnism äßig leicht zu tarnen. D ie G efahr des Ausfalls der H ochbehälteranlage läßt U m gehungsleitungen vom Brunnenfeld m it direktem A nschluß an das V ersorgungsnetz, die möglichst weit vom H ochbehälter entfernt sind, zweckmäßig erscheinen.

Bei Anlagen auf Pum pw erkbasis ist die G efahr einer L ahm ­ legung der gesam ten Anlage w esentlich verringert, wenn ein zweites Pum pw erk, m öglichst auf der dem ersten entgegen­

gesetzten Seite, vorhanden ist. Es erscheint auch dringend nötig, die kleineren W asserwerke, die in größeren Städten aus der Zeit vor der Eingem eindung der V orstadtgem einden noch überall vorhanden sind, tatkräftig auszubauen und sie als selbständige Zonenwasserwerke in das Versorgungsgebiet einzuschalten. Sie sind luftschutzm äßig sehr unem pfindlich. Im übrigen gilt es, das besondere A ugenm erk vor allem auf eine Auflockerung der Anlagen zu richten. Z ur H ydrantenfrage ist festzustellen, daß, da die H ydranten des R ohrnetzes im w eiteren Stadtgebiet nur durch Zufallstreffer gefährdet sind, es gleichgültig ist, ob sie als U eber- oder U nterflurhydranten ausgebildet sind. Verfasser behandelt w eiterhin die Fragen der E rschließung der natürlichen W asservorkommen, der Speicherung von W asser bei fehlendem natürlichen Vorkom m en u nd der A ufstellung von Wasser­

versorgungsplänen.

xt *) D ipl.-Ing. S y m a n o w s k i , „G asschutz und Luftschutz“ 9 N r. 3 S. 76 — 81 (1 9 3 9). 9 Abb.

(5)

Typ neuer H eim stätten w ird auch in den nächsten Jahren bereit sind,

viel Anhänger finden. Die A rchitekten erhalten eine Bauaufgabe, Innerhalb einer regelmäßigen Raum gestaltung w ird der die die für die Planung frauenhaft-rom antischen Vorstellungen Lebenskreis der Familie gepflegt u nd durch T üchtigkeit erhalten, ausschließt, keine K itschneigungen aufkom m en läßt, sondern Das Haus erscheint außen größer als es ist. Die harm onischen Ver- zuerst dem klaren Bew ußtsein für einen g u t e n G r u n d r i ß hältnisse des Hauses sind verbunden m it guten Proportionsm aßen, folgt. So entsteht eine solche H eim stätte, die weder was aus dem V erantwortlichkeitsgefühl des Planers deutlich außen noch innen Spielereien Raum gibt u nd nicht m it heraussieht. Die Räume sind ausgezeichnet belichtet und lassen dem Namen V olkskultur M ißbrauch treibt. Die Räume und sich unschwer bewirtschaften. Daß ein solches Haus innerhalb ihre Einrichtungen entsprechen den G ew ohnheiten einer eines starken Industriegebiets in Bochum erstand, ist insofern Schicht mit gutem Einkom m en, die aus diesem einen recht wichtig, weil es sich um ein richtunggebendes Beispiel handelt.

Verkehrsgünstige Lage der Räume in ihren Funktionen zu­

einander mit den w ärm ehalten­

den und schalldämmenden A b­

schlüssen der R aum gruppen (W irtschaftsräum e, W ohnräume m it naturverbindendem W inter­

garten,Schlafräum e m it Schrank­

zim m er und Bad-Abort, Schlaf­

raum m it Brausezelle).

A uf den sonst üblichen, bis zum D achboden durchgehenden T reppenraum m it doppelten T reppenläufen, der den N ach­

teil starker W ärm eabführung und -Verluste besitzt, ist bewußt verzichtet.

Erdgeschoß.

Haus in Bochum. A r c h .: C. Buccerius

u n d D ipl.-Ing . K l e e m a n n in E sse n.

Obergeschoß.

(6)

D E U T S C H E B A U H Ü T T E 1939

A U F O R S C H U N G

Einfache Dachanschlüsse.

i i.

Den D achdeckern und K lem pnern wird bei den bereits angebrachten H ölzern im gleichen Sinne das Aufm aß und der Zuschnitt der Traufenbleche, M etallsichtungen, Rinnen und Rinneisen erleichtert u nd so in der richtigen Folge der A rbeits­

vorgänge die handwerksgerechte und dam it haltbare A usführung gesichert, obgleich die einfachsten Anschlüsse gewählt werden.

Das sind bedeutungsvolle Beiträge zur Leistungssteigerung in der Kriegszeit, um auch jede Stoffverschwendung möglichst auszuschließen. D etaillierung ist also ein wichtiger Vorgang der Planung, die für die Planer selbst allerdings die genaueste K ennt­

nis der Werkstoffe und der A usführung der einzelnen hand­

werklichen Arbeiten und Arbeitsvorgänge voraussetzt.

Abb. 1 2 . Doppelte Papplage a u f Betondach m it M auerbrüstungs­

anschluß durch übersetzte Roll- schicht, Zem entm örtel oder h yd ra u ­ lische K alkm örteldichtung, M eta ll­

streifensicherung und Verstrich m it F aserkitt. D er M etallstreifen kann u. U . fortgelassen werden, dafür ist die Rollschicht m it Neigung weiter vorzustrecken.

Abb. 1 3 . Orteindeckung a u f Beton­

dach m it Bohlenanordnung a u f S te in ­ schrauben, letztere sind m it der Betoneinstampfung gleichzeitig ein­

zusetzen (keine S tem m arbeit). E in­

fachste Blechdichtung ohne Pro­

filierung m it verdeckt genagelter Papplage.

Abb. 1 4 . Ueberstehende Traufbohle am Betondach, m it Streinschrauben befestigt. Einfache Dichtung durch Traufenbleche, deren Nagelung durch die obere Papplage überdeckt ist.

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Abb. 1 5 . Orteindeckung m it stärkerem Ueberhang, sonst wie A bb. 1 3 .

Abb. 1 6 . Betongesims m it im Gefälle ausgesparte Dachrinnen und Pappeindeckung; die Stöße, Ueberlappungen und Ueber- deckungen sind m it Sorgfalt z u kleben. Befestigung gegen W indanfall durch die Steinschrauben befestigte Bohlen und Kantenbleche. Der Beton der Rinne ist unter Zuschlag von Steinm ehl besonders dicht auszuführen. Fr. A. P.

Einfluß v o n A ußenm auern, Fenstern und A u ßentü ren a u f den W ärm ebedarf von Wohn*

häusern.

D er Einfluß der Fenster auf den Gesam tw ärm ebedarf von W ohnhäusern ist wesentlich größer als der flächenmäßigen Beteiligung der Fenster an der gesamten wärmeabgebenden Hausfläche entspricht. D urch A nbringung von D o p p e l ­ f e n s t e r n an Stelle von Einfachfenstern kann der W ärm ebedarf eines W ohnhauses um fast 20 Proz. gesenkt werden. Dies er­

möglicht bei Zentralheizungen eine Verkleinerung der Heiz­

anlage und dam it eine Eisenersparnis. D urch den starken Einfluß der Fenster auf den G esam tw ärm ebedarf wird der Einfluß des M auerwerks abgeschwächt. Die Aufstellung von M indest­

forderungen an das M auerwerk stellt deshalb nu r einen u nzu­

länglichen Beitrag zur Erfüllung der Forderung nach w irtschaft­

lichem und gesundem W ohnen dar, wenn nicht auch für Fenster und T ü re n M indestforderungen festliegen. Die Frage, ob die Außenwände zusätzlich abgedäm m t oder Doppelfenster ein­

gebaut werden sollen, ist dahin zu beantw orten, daß bei W ärme­

durchgangszahlen der nicht abgedäm m ten Außenwände unter 1,9—2,0 der E inbau von D oppelfenstern stets wirtschaftlicher ist als eine zusätzliche W andabdäm m ung. Die Auswirkungen der Isolierm aßnahm en auf Heizanlage und Heizstoffverbrauch gehen aus nachstehender Tafel hervor:

Ausführung Mehrkosten Ersparnis an

der Gesamt * für Wand- Heizkosten im Eisen- Ersparnis Außenwände Wärme- isolierung Jahr (Koks- gewicht an Eisen und bedarf oder Doppel- preis 47 RM. der Heiz- derHeiz- Fenster kcal/h fenster je 1000 kg) anlage anlage

Einf amilienhaus I. Außenwände nicht

isoliert (k = 1,34)

Einfachfenster 18 700 — — I 525 kg — II. Außenwände isoliert

(k = 1,0) Einfach­

fenster... 17 300 250 RM. 20 RM. 1400 kg 125 kg III. Außenwände ni ht

isoliert (k = 1,34)

Doppelfenster 15 450 308 RM. 45 RM. 1 220 kg 304 kg Zweifamilienhaus

I. Außenwände nicht isoliert (k = 1,34)

Einfachfenster 32 200 — — 2 580 kg — II. Außenwände isoliert

(k = 1,0) Einfach­

fenster ... 29 300 460 RM. 40 RM. 2 350 kg 230 kg III. Außenwände nich1;

isoliert (k = 1,34)

Doppelfenster 25 000 546 RM. 105 RM. 2 000 kg 580 kg Bei zukünftigen Zulassungen von Bauanträgen sind im Interesse der Volksgesundheit und des Vierjahresplanes für alle W ohnhäuser, also auch für die kleinsten Siedlungshäuser und Eigenheime, D oppelfenster vorzuschreiben. Die Beschaffenheit der D oppelfenster ist dadurch festzulegen, daß ein bestim m ter k-W ert (z. B. k = 2,5 bis 3,0) nicht überschritten werden darf (ohne W indanfall). Die G üte der handwerklichen Ausführung ist dadurch zu bestim m en, daß z. B. die stündlich je M eter Falz­

länge bei einem D ruckunterschied von 1 mm WS hindurch­

tretende Luftm enge x cbm nicht überschreitet.

*) W ärm etechnische u nd wirtschaftliche Fragen im W oh­

nungsbau. W. Schüle, „ G e s.-In g .“ 62 N r. 4 6. 5 Abb. und D iagr., 2 Zahlentafeln.

Fachliteratur lesen heißt:

die Erfahrungen anderer nutzen.

Verlangen S ie unsere Vorschläge.

(7)

CarliZeiss?Siedlung.

A rch itek ten :

Schreiter & Schlag, Jena.

Baukosten eines H auses 9250— 9940 RM .

Aufnahmen : Zeiss-Werk.

y~^as weltberühmte Zeiss-W erk hat ausgedehnte Siedlungs-Anlagen geschaffen, be­

günstigt durch Landschaft, saubere O rdnung, Weitblick in die Hügelwelt. Die Architekten haben auf die E rm ittlung der W irtschaftlichkeit im G rundriß die größte Aufmerksamkeit gerichtet. Die Ausnutzung der A rt des Geländes, die Bearbeitung der Bauprogramme für die Art der Fam iliengruppen und dann die Steigerung des Heim atgefühls und die einfache, aber edle Form und die Fassung durch den schönen Vorgarten, das alles ist trefflich gelungen.

Die H äuser wurden solide gebaut. 150 Eigenheime sind schon fertig. Die M ieten für ein solches Haus betragen im D urchschnitt 37,75 RM . monatlich.

2'6°— 4 ^ 6o 4 ^2,io 4 ^

(8)

- p D E U T S C H E B A U H Ü T T E 1939 B A U T E C H N I K U N D A R B E I T S V E R F A H R E N

Sch u tz der P utzkanten.

Die M etallverwendung ist in jedem Neubau auf das M indestmaß einzu­

schränken. K antenschutz-Schienen haben sich bewährt. Die Kanten können aber auch nach Erfahrungen billiger u nd haltbar durch Putzabrundung ohne V erwendung von Metall gegen Beschädigung gesichert werden. Bei der Zem entsperre ist n a tü r­

lich Voraussetzung, daß hochhydraulischer Kalk höherer Festigkeit und einwand­

freier scharfer Sand für den M örtel verwendet wird. H ochhy­

draulischer M ör­

tel bewirkt aus­

reichende P u tz­

härte.

F ü r alle längeren Putzkanten der T üren, M auer­

ecken und F en­

ster sind nur eine Schablone m it Führung und A usrundung von 4 cm Radius, zwei G leitbretter und 4 — 6 Putzhaken notwendig. D er Arbeitsvorgang ist denkbar ein­

fach und kann von jedem M au­

rer ausgeführt werden. Es ist nicht notwendig, die Ziegel bei dem Aufmauern der L-u——’ Ateitster Ecken abzurun-

den- Es ge1111® 1 / X i vielmehr ein ge-

ringes Abspitzen i der Steine mit dem

scharfen M auer­

hammer, eine leichte und wenig zeitraubende Arbeit.

Bedingung ist, daß die Putzfläche der Ecke mit hydraulischem M örtel nicht zu klein ausgeführt wird, d. h. der hydrau­

lische M örtel muß haltbar in etwas größerer Fläche an den Kalkmörtel der Wandfläche anschließen. Die so in ein­

heitlicher R undung ausgeführten Ecken haben die für die Räume vorteilhafteste schönheitliche Wirkung und sind bei h an d ­ werksgerechter A usführung gegen Be­

schädigungen ausreichend widerstands­

fähig. P. Kl e h r .

U ngew öhnliche R isse im M au erw erk . Kalksandsteine sind überall zu ver­

wenden u nd auch bei Schornsteinen zu­

gelassen.

Da die flächenmäßige Putzhaftung bei diesen Steinen m angelhaft ist, ist es zweckmäßig, bei der Ausm auerung des Mauerwerks die Fugen tief auszukratzen, damit der Putzm örtel in diesen Fugen seine besondere H aftung finden kann.

Es empfiehlt sich auch nicht, die Außenwände m it K alksandsteinen aufzu­

mauern, weil durch die W itterungsein­

flüsse in Verbindung m it der geringen Putzhaftung sehr bald einzelne Flächen sich lösen und herabfallen, wie das so oft zu sehen ist.

Eine innige V erbindung von Beton­

teilen und Stahl m it dem M auerwerk in Kalksandsteinen ohne Fugenauskratzung

Abb. I. R iß zwischen F enstersturz aus um ­ hüllten Stahlträgern und dem oberen K a lk ­ steinm auerw erk; m it der Lupe sind weitere Risse oberhalb des S tu rzes z u erkennen.

Aufnahmen : Spieker.

Abb. 2 . Die gleiche Erscheinung und F rost­

einwirkung über der äußeren Türöffnung an der W etterseite. Hier beginnt der g latte P u tz bereits abzublättern. Haarrisse über dem S tu r z setzen mit Frost das Zerstörungs­

werk fo r t.

und dem Putz ist nicht zu erreichen, da in diesen Baustoffen verschiedene Span­

nungen auftreten. Die dadurch entstehen­

den Risse weiten sich bei E indringen von Schlagregen hinter dem von den K alkstein­

flächen gelösten Putz, u nd bei eintreten­

dem Frost und führen zu dem A bfrieren des Putzes, wie es bei den Sturzen in den Abbildungen begonnen hat, und zur all­

mählichen Zerstörung des Kalksteines

selbst. P r.

D e r M in d e stw ä rm e sch u tz im lä n d ­ lichen W ohn- und S ta llb a u *).

Bei W ohnbauten sind andere physi­

kalische Verhältnisse zu beachten als bei Stallbauten. Die auch bei richtig be­

messenen W änden zu gewissen Zeiten eintretende Schwitzwasserbildung hält sich in norm alen Grenzen, d. h. sie fü h rt nicht zu einer starken D urchfeuchtung der W ände, wenn man diese so bem ißt, daß unter norm aler Beheizung Schwitzwasser­

bildung vermieden wird. Als normale Luftfeuchtigkeit in diesem Sinne kann man eine solche von 55 Proz. ansehen.

*) „ G e s.-In g .“ 62 N r. 43 (19 3 9). Be­

richt nach J. S. Cam m erer, K ältetechn. 4 1 N r. 8 S. 10 9 /16 (19 3 9).

Bei Stallbauten hat m an m it einer hohen und ständig gleichm äßigen L uftfeuchtig­

keit zu rechnen. Wollte man Schw itz­

wasserbildung verm eiden, so w ürde man zu praktisch unerfüllbaren Forderungen gelangen. N ach neueren E rkenntnissen d arf m an aber einen dauernden Schw itz­

wasserausfall von etwa 300 g /q m /T ag bei den üblichen Baustoffen zulassen. Die W ärm eentw icklung im Raum ist bei Stäl­

len durch die natürliche W ärm eabgabe der T iere begrenzt. D a eine M indestlüftung eingehalten w erden m uß, m uß sich der W ärm eschutz der W ände auch danach richten, daß die T ierw ärm e die w ünschens­

werte L u fttem p eratu r noch erzeugen kann.

F ü r Stallungen kann m an als maßgebende relative L uftfeuchtigkeit 8oProz. annehm en.

E n tlü ftu n g von G a ststä tte n . Z ur E ntlüftung einer G aststätte ist es notw endig, über die Ström ungsvorgänge K larheit zu schaffen. Die F risch lu ft dringt zwangsläufig und ausreichend durch u n ­ dichte F enster u n d T ü re n nach. Auch im geschlossenen Z ustand lassen D oppel­

fenster noch F rischluft durch. D ie Frisch­

lu ft ström t nach un ten , durchzieht den Raum u nd steigt erw ärm t, am schnellsten an der gegenseitigen T rennungsw and, nach oben. Sie m üßte also im richtigen Ström ungsvorgang bei gleichm äßiger E r­

w ärm ung des gesam ten R aum es und gleichm äßiger F rischluftverteilung zweck­

mäßig als rauchgeschw ängerte u n d ver­

brauchte A bluft erst u n te r der Decke an der T rennungsw and in richtig ineinander­

fließenden S tröm ungslinien abgeführt werden. Die A bluft w ird bei diesem Ström ungsvorgang u nd größeren Weg stärker erw ärm t, hat also auch m ehr Auf­

trieb.

Bei A nordnung der A bluftström ungen in der M itte der Decke tr itt eine Stauung gegenteiligström ender A bluft bei ungleich­

mäßiger R aum erw ärm ung ein.

Bei der Planung eines Lüftungsschlotes ist zu berücksichtigen, daß die Raumluft un ter der Decke auf höchstens 35 Grad erw ärm t n u r geringen A uftrieb entwickelt, w ährend Heizgase ein m ehrfaches an W ärme aufweisen. F ern er ist zu berück­

sichtigen, daß die R äum e auch bei Still­

stand der E xhaustors en tlü ftet werden müssen. Die A bluft m uß also auch natürlich abström en können, denn es ist für die Gäste kein V ergnügen, dauernd das G eräusch der E xhaustors zu hören.

W ürde ein E xhaustor d auernd im Betriebe sein, so w ürden bei der gewalt­

samen A bsaugung, zu der kein Auftrieb notw endig ist, E te rn itro h re, die von 140 bis 500 m m lichte W eite zu haben sind, vollkom m en ausreichen. E tern itro h re w er­

den als E n tlü ftu n g s- u n d A bsaugleitungen und in allen neuzeitlichen K lim aanlagen in W ohn- u n d In d u strieg eb äu d en benutzt.

1 2 cm starke W angen reichen zur W ärm ehaltung der A bluft n icht aus. Es ist zweckm äßiger, u nd im A rbeitsgang leichter, den Schlot q u adratisch in 6 cm starke H olzw olle-L eichtbauplatten, an der Außenseite in verl. Z em entm örtel geputzt, herzustellen, die w ärm etechnisch gleich einer 60 cm starken Ziegelw and wirken.

D er K o p f m uß m it einem Aufsatz abge­

schlossen w erden, der die aus allen R ichtungen anström enden W inde sicher nach oben abführt, der also eine sau

W irkung ausübt. " nae

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(9)

E infriedigungsloses W ohnhaus in G auting.

A rch itek t: Bruno Majewski, Gauting b. München.

"D auherren, die statt der schönen E rw artung auf eine auch äußerlich schöne H eim stätte dem A rchitek­

ten ein N otizbuch entgegenbringen, in dem sich vielerlei M aßnotizen befinden, hat jeder Baumensch kennengelernt: „N ein , n u r nicht große Fenster, die kosten zuviel H eizgeld!“ „A ber vorn eine große Terrasse m it offenem Sitz u nd nicht durch auffällige Büsche eingeschränkt, aber eine Glaswand !“ So kommt der A rchitekt, ehe er seinen Plan gem acht hat, an R icht­

linien, die ihn zur N üchternheit zwingen. D ennoch entsteht ein sorgfältig bedachter G rundriß m it H erren- und A rbeitszim m er u n d einem „D am enzim m er neben dem Bade“ . D ie K ostenberechnung erreicht schließ­

lich den billigen Preis für das Haus auf weitem G runde.

Das einfriedigungslose Haus ist vor 50 Jahren in USA. in einer Zeit erfunden worden, als die Seltenheit der A rbeits­

kräfte aus der N ot eine T ugend m achte. Dazu kam die Be­

pflanzungsart der Villengärten, kurz, jene G ärten m it der niedrigen Bordschwelle u nd der grünen Grasfläche m it einigen Blum en­

tuffs gediehen auf das herrlichste. N un komme man aber einmal zu den Z ehntausenden von abgelegenen Eigentum splätzen mit den Vorgärten vor H äusern, die ihre O bstbäum e betreuen und schöne seltene L iebhaberblum en in die G ärten stellen. Selbst die um-

Aufnahme: E. Tischler, München.

wallten Friedhöfe werden um Blumen geplündert, die zum Verkauf geraubt werden und die über hintere Friedhofsm auern verschwinden.

Ein solch gutes, vor allen D ingen w irtschaftlich erdachtes H aus draußen im Freien in einer W aldrandnähe gibt doch aller­

hand zu denken. Jeder N achbar hat dort m it sich zu tun. U nd der kleine Hauseigner, der in der D äm m erung seinen G arten bewachen mochte, lehnt die H undesteuer von 36 oder 48 R M . gleichermaßen ab. E r hat auf den G rundriß W ert gelegt als die wichtigste wirtschaftliche und geschlossene Lösung. D er kleine Vorplatz m it W C. am Hauseingang, der auch von der K üche aus unm ittelbar zugänglich ist, gewährleistet Ueberw achung des Vorgarteneinganges u nd ist zugleich V orraum für das A rbeits­

zim m er des H ausherrn. Das zentral gelegene T reppenhaus, das durch G lastüren völlig ausreichend belichtet wird, wirkt als intim er V erbindungsraum der W ohnräum e beider Stockwerke, zumal die K ellertreppe direkt von der Küche betreten wird. — Die ebenerdig seitlich u n ter einem Schleppdach des Hausgiebels angebaute Garage verleiht dem Haus — besonders auf der rück­

wärtigen Gartenseite mit Blumenerker und Sitzterrasse eine be­

häbige freundliche Gesam terscheinung.

U m bauter Raum 750 cbm bei 2 1 0 0 0 R M . Baukosten ohne Bauplatz und Gartenanlage. T i s c h l e r .

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(10)

314 D E U T S C H E B A U H Ü T T E 1939

Erfahrungsaustausch und A uskunftei.

Alle aus dem Leserkreise gestellten fachlichen Fragen werden, soweit sie für die Gesamtheit von Wichtigkeit sind, an dieser Stelle beantwortet.

Beantwortungen der Leser können auch in kurzer Postkartenform er­

folgen. — Bezugsquellen (Firmen- adressen) können, den Vorschriften des Werberates entsprechend, den Lesern nur schriftlich genannt werden.

Anfragen erscheinen

im Anzeigenteil der Zeitschrift.

N r. 3525. P la n b en u tzu n g nach einem Ja h r. W er bezahlt die K osten ? G egenüber dem Sohn — Ihrem eigent­

lichen Vertragsgegner — stehen Ihnen vertragliche Ansprüche nicht m ehr zu.

Sie haben sich mit ihm ohne Zweifel dahin geeinigt, daß die zweite Hälfte des H ono­

rars nu r dann gezahlt werden soll, wenn er — nämlich der Sohn — innerhalb von fü n f Jahren den Bau ausführt oder er anderweitig baut. W enn nun das Bau­

grundstück an den Vater verkauft wird und dieser den Bau ausführen läßt, so fällt das nicht unter die obenerwähnte Vereinbarung, so daß Ihnen auch keine Ansprüche gegen den Sohn zustehen.

Sie können indessen vom Vater die Be­

zahlung der Baupläne fordern. D er Vater ist nicht berechtigt, ohne Ihre Z u­

stimmung nach Ihren Plänen zu be­

bauen. Sie hatten bisher m it dem Vater überhaupt nichts zu tun. E r kann Ihnen deshalb auch nicht einwenden, daß ja sein Sohn die Pläne bereits bezahlt habe. D er Sohn hat das bezahlt, was er bestellt und erhalten hat. Dieser Vertrag ist erledigt.

D er Vater aber verwendet Pläne, die er nicht bezahlt hat. Sie können also sowohl Ansprüche aus dem U rheberrecht und dem Kunstschutzgesetz als auch aus den Bestimmungen über ungerechtfertigte Be­

reicherung herleiten. Verzichtet der Vater auf Ihre Baupläne, so können Sie hier­

gegen nichts unternehm en. Irgendwelche Ansprüche können Sie dann nicht geltend

machen. D r. S t.

N r. 3526. T re p p e n fö rm ig e A u to ­ ab fah rt. Die treppenförm ige Abfahrt, auf 14 m Länge um 2,50 m eingesenkt, ist so herzustellen, daß die Stufen auch einen begehbaren A uftritt gestatten. Das Steigungsverhältnis richtet sich nach der Stärke des Kraftwagens. Die S tufen­

kanten sind leicht (wenig) und rauh zu brechen, also nicht glatt abzufasen oder abzurunden. W ird ein Stufenauftritt von 20 cm gewählt, so ergibt sich ein Stei­

gungsverhältnis von 3,6 cm für jede Stufe, die ein leicht bis m ittelstarker Wagen überw inden kann. Auch die Räder des Kraftwagens müssen auf den Stufen noch einen Halt finden, aber auch beim Anfahren auf der T reppe die Steigung noch überw inden können. Bei einem A uftritt von 26 cm wird sich eine Steigung von 4,5 cm für jede Stufe ergeben. F ür leichte und m ittelstarke Wagen müssen die Stufenkanten schon etwas m ehr ge­

brochen werden. Bei größerem A uftritt erhöht sich auch die Steigung. Es ist daher zweckmäßig, die T reppe im Detail aufzutragen.

Eine Norm über Steigungsverhält­

nisse besteht aber nicht, weil die Ein­

senkung im m er verschieden ist. In den meisten Fällen sind Klinkerrollschichten als Stufen auf Betonunterlage gewählt.

Bei A usführung in Beton ist der Beton durch Gesteinszuschläge in der Sicht­

fläche zu härten und m ittel- bis grob­

körniger Kies zu verwenden. P r e lle . N r. 3527. Flecken an D ecke einer Selch erei. Die Ursache der Versottung ist eine zu weitgehende Abkühlung der Rauchgase. Beschleunigt wird die Ver­

sottung durch zu geringe W ärm edäm ­ m ung der Wände u nd Decken, besonders im Dachraum .

In norddeutschen G ebieten werden die Rauchkam m ern außer dem üblichen M auerwerk m it einer Schwem m steinver­

blendung in 10 cm Stärke, in verlängertem Zem entm örtel oder hochhydraulischem Kalkmörtel, und die Decken mit einer Däm m schicht in gleicher Stärke aus glei­

chem M aterial, in Bitum enm örtel verlegt und vergossen, hergestellt. E rst darauf wird ein wasserdichter Kiesbetonfußboden (Zuschlag von Gesteinsmehl zur Füllung der Poren) hergestellt. A. K n.

N r. 35 27 . Fleck en an der Decke.

Im vorliegenden Fall ist die braune Teerflüssigkeit zwischen dem verzinkten Eisenblech und der W and in die unteren D eckenkonstruktionen und in den Stuck eingedrungen. Es w ird empfohlen, die W ände der Rauchkammer im D achraum an den Innenflächen m it 6 cm dicken H olzwolle-Leichtbaugüteplatten, unm ittel­

bar in verlängertem Zem entm örtel an­

gesetzt, zu dämmen und zu putzen. Die Decke ist an der Aufsicht m it gleichen Platten abzudecken, um einer zu starken A bkühlung der Rauchgase entgegen­

zuwirken. D arauf sind nach Trocknung sämtliche inneren Flächen einschl. Be­

tonboden m it zweimaligem V ersteinerungs­

anstrich zu versehen, der gleichzeitig dichtet.

Es ist aber auch nachzuprüfen, ob der Rauchabzug in den Schornstein in aus­

reichender Größe hergestellt ist, denn auch bei ungenügendem Abzug kühlen die Rauchgase in der K am m er zu stark ab, wodurch die Versottung beschleunigt

wird. P r e l l e .

N r. 3528. V ergü tu n g von P la n ­ b earb eitu n g bei N ich ta u sfü h ru n g . D er H ersteller der technischen Arbeiten kann die vereinbarte oder — wenn eine V er­

einbarung nicht getroffen ist — die an­

gemessene Vergütung von demjenigen fordern, der ihm den A uftrag gegeben hat. H at der Schlossermeister dieses getan, so m uß dieser die geleistete A rbeit bezahlen, auch wenn es infolge des V er­

haltens des Ackerbürgers nicht zum Ver­

kauf des Grundstücks und zur A us­

führung des geplanten Baues gekommen ist. Das würde nu r dann anders sein, wenn bei Erteilung des Auftrages aus­

drücklich vereinbart worden wäre, daß eine V ergütung für die zur Vorlegung bei der Baupolizei bestim m ten Zeichnungen sowie der V orentw urf nicht bezahlt wer­

den solle, wenn es nicht zur Ausführung des Baues komme. D r. Frbg.

N r. 3529. G ip sestrich fü r G e tre id e ­ sp eich er. W enn wir Sie richtig ver­

stehen, ragen die Balken 3 cm über den vorhandenen Bimsbeton heraus, bilden also einzelne Fächer. D er G ipsestrich­

boden dagegen soll durchlaufend verlegt werden. Es ist zu empfehlen, zunächst auf die Decke so viel Sand aufzubringen, daß die Balken noch etwa 1 bis 2 cm überdeckt sind; dann wäre auf diese Sandschicht ein 3 cm G ipsestrich aufzu­

tragen, der nunm ehr in einer d u rch ­ gehenden Fläche hergestellt werden kann.

Es ist festzustellen, ob die Decke diese Last tragen kann; es handelt sich im m er­

hin um ein Gewicht von etwa 1 1 2 kg/qm , eine Last, die im übrigen genau so auf- tritt, wenn Sie statt G ipsestrich einen anderen E strich verlegen und die Balken verschwinden lassen wollen.

Wegen des A bscheuerns des Estriches beim Begehen und Reinigen brauchen Sie keine Bedenken zu haben, w enn der E strich gut und fachgemäß verlegt ist.

Es ist dringend zu em pfehlen, m it der H erstellung des Estriches Spezialfachleute zu beauftragen.

N r. 3530. V e r jä h ru n g von B a u fo r d e ­ ru n gen n a ch 10 Ja h re n ? Aus den uns zugänglich gem achten Schriftstücken ent­

nehm en wir, daß Sie V orstandsm itglied der Genossenschaft waren. Es w ird mit Ihnen also doch ein Anstellungs- oder D ienstvertrag geschlossen gewesen sein, aus dem sich N äheres über Ih re Rechte und Pflichten ergab. Die Beantw ortung der ersten Frage wird also im w esent­

lichen von dem Inhalt dieses Vertrages abhängen. Sollte dieser w ider E rw arten keine A uskunft geben, so w ird von Be­

deutung sein, in welcher Weise die E n t­

schädigungsfrage für gleiche A rbeiten in anderen Fällen w ährend Ih re r V orstands­

tätigkeit behandelt worden ist. Es gibt solche Fälle, wo der E n tw u rf von Bau­

zeichnungen für die G enossenschaft zu den V ertragspflichten und -aufgaben als Vorstandsm itglied gehören u nd nicht be­

sonders zu vergüten sind, als auch die klügere Form , daß für diese A rbeiten eine besondere Entschädigung bezahlt werden m uß, weil sie über den Rahm en der Vorstandstätigkeit hinausgeht. Nach den verschiedenen von Ih n en m itgeteilten Auf­

sichtsratsbeschlüssen hat es den Anschein, daß Sie für die Entw urfsarbeiten keine besondere V ergütung zu beanspruchen hatten, sondern daß Ih n en nu r für die m it der A usführung der Bauten ver­

bundene M ehrarbeit eine V ergütung be­

willigt ist.

Die Frage der V erjährung von A rchi­

tektenforderungen w ird von der R echt­

sprechung nicht einheitlich beantw ortet.

Sie steht einerseits auf dem Standpunkt, daß die Ansprüche des den Bau aus­

führenden A rchitekten innerhalb zwei Jahren verjähren, weil es sich insoweit um Ansprüche aus einem D ienstvertrag h a n ­ dele; sie v ertritt andererseits aber auch die Auffassung, daß die A nsprüche eines akademisch gebildeten A rchitekten aus dem Vertrage auf L ieferung von Bau­

zeichnungen erst in 30 Jahren verjähren.

(Vgl. Steinbeißer, N eues H andw örter­

buch des Baurechts.) W ir neigen der A uf­

fassung zu, daß Ihre Entschädigungs­

ansprüche verjährt sind, weil es sich doch bei Ihnen um A nsprüche auf E ntschädi­

gung von A rbeiten handelt, die Sie auf G rund Ihres A nstellungs- u nd D ien st­

verhältnisses der G enossenschaft geleistet

haben. F rbg.

N r. 3538 . F e n ste rstü rz e in B le n d ­ m a u e rw e rk als So n d e rle istu n g . N ach D IN 19 67 (VOB) Ziffer 12 w erden F e n ster­

stürze einschließlich der A uflager ge­

messen. Es ist auch allgemein üblich, die Fensterstürze einschließlich A uflager in lfd. m zu berechnen, w enn nicht die L eistungsbeschreibung (Kostenanschlag) und besondere V ertragsbedingungen eine andere Berechnung vorschreiben. D er Preis für 1 lfd. m m uß natürlich besonders

kalkuliert w erden. p r .

Herausgeber und verantwortlicher Hauptschriftleiter:

CURT R. VINCENTZ.

Bildtechnik: ALFRIED GARBE.

Geschäftsstelle: Hannover, Am Schiffgraben 41.

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