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Die Zukunft, 28. Mai, Bd. 23.

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Berlin, den 28. Mai 1898.

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Eine Jnfamie.

Vor« drei Monaten warichzu meinemBedauern durcheineProvokationge- zwungen,michhiermit derThätigkeitdesHerrn ProfessorsHansDelbrück, desHerausgebersderPreußischenIahrbücher,zzubeschäftigenLangehieltichmich bei derunerfreulichenArbeitnicht auf, sondernsagtenur—«daHerrDelbrückmich inschwergreifbaren,aberziemlichschnödenSätzeneinerVerletzungdesredaktio- nellenAnstandesbeschuldigthattte——,eineUnterhaltungüberdiesesThemascheine mirzwecklos,weilunsere Auffassungenredaktioneller Anstandspflichtenver- schiedenseien, undbezeichnetedreiPunkte,in denendasVerfahrendesHerrn Delbrück mirnichtanständigschien, währendesinseinen Augen offenbar alsanständiggalt.WennmeineAngaben falschwaren, konnte derProfessor Und Redakteursiein der»Zukunft«,inseinerMonatsschriftoder in einer der fcinem EinflußzugänglichenZeitungenzurückweisen,mit derrücksichtlosenSchärfe, dieerfür nöthighielt.Daswarsein gutes, unbestreitbaresRecht.Ermachte keinenGebrauchdavon. Erhielt für anständig,wederaufdievonmiran-

geführtenThatsachen noch aufdieungefährum dieselbeZeitgegenihnver-

öffentlichtenErklärungenderHerren LamprechtundvonTiedemann-Seehei1n einzugehen;auchderseineschwereBeschuldigungLamprechtsbündigwiderlegende AufsatzdesangeblichvondemleipzigerHistorikerbestohlenenHerrn GeorgWinter schienihm nichtderErwähnungwerth.AlledieseDinge verschwiegerdenLesern

seiner Zeitschrift·Dagegenveröffentlichteerin denPreußischenJahrbücherneine Erklärung,die in den letztenMärztagenbekannt und in der»Zukunft«vomzweiten April wörtlichabgedrucktwurde;darinwarfermir eineschmutzigeLeitungderRe- dAktionund einenauffälligenMangelanSelbstachtungvorundsagtedann:»Was

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denCharakterdesHerrn Harden betrifft, so istdieöffentlicheMeinungüberihn wohl allmählichklargeworden;ichwill aberauch nichtverhehlen,daßichfür seine Jnfamie, ichmeine damit eineehrenrührigeHandlungweise,einenurkundlichenBe- weis inHändenhabe.«DieseErklärung oderauchnur derletzte,michtreffende Satz wurde in denmeistendeutschenundineinigenausländischenZeitungenab- gedruckt;auchmeineErwiderungihrenLesernmitzutheilen,schiendenRedakteuren nichtnöthig.DieWahldesrechtenWegeswarfür michnichtganzleicht.An ein Duell, dasdochhöchstensdieletzteZufluchtdervondenschwerstensittlichenKon- fliktenBedrängtenseindarf,warimErnst nichteineSekundezu denken, schon, weil einDuellnichtsbeweistundjederHammersteinoderEsterhazyeineHeraus- forderungzuleistenvermag.Auchgegen dieAnrufungdesStrafrichters regten sichBedenken. BiszurErledigungeinerPrivatklage vergehenbeiunsMonate;

weilsieDas wissenundihnen nichtunbekannt ist, daßman Prozessemühe- losverschleppenkann,haben öffentlichunlauterer Dinge bezichtigteundwirk- lichfleckigeLeuteoft geradeinletzter Zeit nachdemStrafrichter gebrülltund inzwischeneinWeilchendietief gekränktenEhrenmännergespielt.MitderEnt- hüllungeinervoneinemanweithinsichtbarerStellewirkenden Mannebegangenen

»Jnfamie«durfte, so schienmir,nichtMonate lang gewartetwerden. Undsollte ich,derso häufigempfindlicheMinister getadelt hatte,weilsie Publizistendem BeleidigungenrächendenStaatsanwalt zurBestrafung auslieferten,nun in der undankbaren Rolle desJnjurienklägersauftreten? Zur Austragungeines Handels,wieerzwischenHerrnDelbrückundmir schwebte,schienmir undscheintmirnoch heute einGerichtsfaal nichtdasgeeigneteForum;

unddaunserProzeßrechtnicht mehrdieprovocatio adagendum kennt, die denGegner ohne eigentlichesStrafverfahrengezwungenhätte,mitden Beweisenfür seinedunkleAnschuldigungherauszurücken,damanfernerzur Vor- legungeinesurkundlichenBeweiseskeineGerichtsverhandlungbraucht, versuchte ich zunächst,denHerrn Professor aufeinemanderen WegezumSprechenzu bringen«Ich forderte ihnamzweitenAprilhier auf, erstensdieThatfachenöffent- lichanzuführen,diebeweisen,daßinderRedaktionder»Zukunft«seit ihremBe- stehen jemals auchnur diegeringsteUnsauberkeit irgend welcherArtvorge- kommenist; zweitensdieThatsachenzuenthüllen,die zu einemungünstigen Urtheilüber meinenCharakter»allmählich«Anlaßgegebenhaben;drittensohne Säumen denurkundlichenBeweiszuveröffentlichen,denerfürmeinevonihm behauptete»Jnfamie«inHändenzuhabenerkläre. Da dieEnthüllungderEhr- losigkeitdesHerausgebers fürdieLeserder»Zukunft«besonders wichtigsein müßte,erklärteichmichbereit, dasgesammteMaterial desHerrnDelbrückhier zuveröffentlichen.Er wolltediesenWeg nicht beschreiten,sondern sagtein einem ,,Offenen BriefanHerrn Maximilian Harden«,esseimeinePflicht, ihnzu verklagen.Auch dieserBrief,derdiefrühereBeschimpfunginhochfahrendem

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EineJnfamie. 363

Tonwiederholte,wurdeaufWunschdesVerfassersin denmeistenZeitungenab- gedruckt;vonmeinerErwiderung,dieamnennten April hier erschien,wurdeaber- mals, mit ganzgeringenAusnahmen,nichtNotizgenommen. Nochimmerriethen ernsteMänner, darunter hervorragendeJuristen, mir, nichtzuklagen,sondern den Herrn Professor so lange öffentlicheinenLügnerund Verleumder zunennen, bisermitgreifbaren Beschuldigungenherauskäme,derenWahrheitoderUn- wahrheit sichdannin einemgerichtlichenVerfahren erhärtenlasse. Ich glaubte, diesemRath nicht folgenzudürfen,dennich sahvoraus, daßHerrDelbrück erklären würde,erseiüber dieAngriffeeinesMenschen erhaben,der,trotzdem ihmderschwersteSchimpf angethan sei, nichtvordembürgerlichenGericht denVersuchderReinigungwage, underwerdedeshalbaufmeineAeußerungen unter keinenUmständenreagiren.Jn derMenge,diemichnichtkennt,nurvonZeit zuZeiteineSchandthat erfährt,dieichwieder einmalbegangenhabensoll,und ge- neigt ist,injedem literarischthätigenMenschenmindestenseinenunsicherenKan- tonistenzusehen, hättedannvielleichtMancher gesagt:»EtwasmußanderSache sein, sonst hättederHordendenBeschimpferdochvor denRichter geschleppt;

wahrscheinlichist seine Wäschesehrschmutzigunderhat Grund,eineallzu helle Beleuchtungzuscheuen.«DieRücksichtaufeinenungewöhnlichgroßenLeserkreis undaufdieSchaar angesehenerMänner, die meinBemühendurchihreMitarbeit freundlichundwirksan unterstützen,zwangmich,Alles zuversuchen,umdasAn- klagematerialdesHerrnDelbrückansLichtzufördern;erwollte, wieichseit demfechsundzwanzigstenMärz geahnt hatte, verklagtsein:erwurdeverklagt.·.

Um eineKleinigkeitkonnteessichnicht handeln.Wenn einunbescholtener, geachteterMann,einOrdentlicherProfessoranderberlinerUniversität,öffentlich zweimal behauptet,erhabeeinenurkundlichenBeweisfürdieJnfamie auf Deutschalso :fürdieEhrlosigkeit,dienurmit dembürgerlichenTodeausreichend zusühnenist eines AndereninHänden,dannmußJeder annehmen,derBe- schuldigteseieinbestochenerSchust, habegestohlen,unterschlagenoder ein anderes Verbrechenbegangen,dasauch ohne RichterspruchinderGemeinschaftsittlich empfindenderMenschenfürimmerderEhrenrechteberaubt. Dennoch verhallte dieErklärungdesHerrnDelbrück,derich,wieer,dieweitesteVerbreitung zuschaffenbemühtwar, ohnedievermuthlicherhoffteWirkung; fast einstimmig wurde,namentlichimKreis seiner akademischenKoll»egen,spdieFormseines Vorgehens,dieVerknüpfungdesschwerstenSchimpfesmitdunklen An- deutungenunddieWeigerung,denBeweis sofortanzutretcn,sehr hart getadelt undselbstmeine erbittertsten Feinde wurdenderSache nichtrechtfroh,weilsie inähnlichenFällenseit Jahren schonmancheEnttäuschungerlebt,schonmanchen Versuch,michElenden zuzerschmettern,vereiteltgesehenhattenundnun fürchten Mochten, auch diesmalkönne, wie imFall Schiemann,dieGeschichtemit einerNiederlagedesHerrn Professorsenden. ImmerhinmagesLeutege-

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364 DieZukunft.

geben haben,diedachten: »Man mußabwarten,wasdaraus wird, undeinst- weilendieBerührungmitdemAngeschuldigtenundseinerZeitschriftmeiden.«

Daß HerrDelbrück diebestimmteAbsichthatte,die»Zukunft«zuschädigen, ihrdieMitarbeiter unddie Abonnenten zuverscheuchen,wirdvielleichtschwer nachzuweisensein; dasBewußtsein,daßdieäußersteSchädigungmöglich,sogar wahrscheinlichsei,kannihm nicht gefehlthaben,daerunmittelbar vordem Be- ginneinesneuen Quartals seinenBannfluchveröffentlichteundsichfürdieEr- füllungderihmobliegendenVeweispflichteineFrist setzte,die, wieerwissenmußte, erst nachMonaten ablaufenkonnte. Jch habedieSache nicht allzu tragischge- nommen, auchdenVorschlag,nachwertheimischemMusterdenHerrn Professor auf GrunddesGesetzesüber den unlauteren Wettbewerb zuverfolgen,abgelehntund ruhigdenTagerwartet, woesihmbeliebenwürde,seindunklesGeheimnißzu enthüllen.Jetzt istdieserTag erschienen:ineinemvomRechtsanwaltDr.Sello unterzeichnetenSchriftsatz,der mir, alsKlagebeantwortung,vorein paarTagen übersandtwurde,hatHerrDelbrück Allesvorgebracht,was ervorzubringen hat,um meine»Jnfamie«zubeweisen.Jch habe also endlich erreicht,was ichvorMonaten vergebenszuerreichen suchte:dieVeröffentlichungdesAn- klagematerials Da.ichvom erstenAugenblickangewünschthabe, dieseVer- ösfentlichungnichtumeine Stunde verzögertzusehen,und daichin der ganzen Angelegenheitnichts, auchkeine Finte desGegners, verbergen,verschweigenoder vertuschen möchte,lasse ich,gegendenüblichenBrauch,denSchriftsatz hier wörtlichfolgen, ohnedieadvokatorischeVerpackunganzutasten:

Namens desAngeschuldigten,dessenVollmachtwirinderAnlageüber- reichen,wirdaufdiePrivatklage vom20.April Folgendeserwidert.

DerAngeschuldigtetritt denBeweis derWahrheit fürdieBehauptung an,daß sichderPrivatklägereinerJnfamie,d.h.einerehrenriihrigenHandlung- weise,schuldig gemachthabe.

InseinemAufsatzeinNr.23der»Zukunft«vom5.März1898Seite 450fgg., der denAngeschuldigtendazu veranlaßt hat, öffentlichjenenschweren Vorwurfgegenihnzuerheben, führtderPrivatklägerunter Anderein Folgen- desaus: »Ich hatte schon früher Herrn Delbrück, obgleich ich ihnalsPolitiker damals bereits füreinekläglichkomischeFigur hielt,zur Mitarbeit aufgefordert, weilichmeinenpersönlichenGeschmacknichtzurNorm Dessen mache,was ich einemgroßen Leserkreisezubietenoderzuversagen habe,undweilman, wie mirscheint,bekannten PersönlichkeitennichtdieGelegenheit nehmen darf,sich aucheinmal imhellsten Lichtzublamiren·« DerPrivatkläger hatdenAnge- schuldigteninderThat zweimalzurMitarbeit ander»Zukunft« aufgefordert;

dasersteMalindem inAbschrift anliegenden Briefevom 7.September1892, worin erdenAngeschuldigten seiner Verehrungversichert,ihnum seinen Bei- standzuni gutenWerkebittetundvondergroßen Freudespricht,dieesihm gewährenwürde,einenMann anseiner Tafelzusehen,denerfürdenbeinahe einzigen Publizisten großenStils inDeutschland halteunddessen Ansehen zur

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EineJnfamie. 365

Klärungverworrener Meinungen sovielbeitragen könne-HDerAngeschuldigte hat dieses Schreiben nichtbeantwortet. Dies hatdenPrivatklägerabernicht abgehalten, seine Bitte indeminAbschrift anliegendenSchreibenvom2.März 1895M)zuwiederholen,dasmitderVersicherung »ausgezeichneterHochachtung«

demManne gegenüberschließt,dener nach seiner Versicherung füreine kläglichkomische Figurgehalten habenwill. Die Urschriftenbeider Briefe, derenEchtheitderPrivatklägernichtbestreitenwird,solleninderHauptver- handlung vorgelegtwerden.

Daesoffenbar unmöglichist, daßeineunddieselbe Personeinekläg-

IF)DerBrieflautetnachderbeigelegtenAbschrift:

Berlin W.9,den7.September1892.

27Köthenerstraße HochgeehrterHerr,

ineiner hastigen Zeit,dieFragederWeltausstellungbewies eswieder, genügteinmonatlicherscheinendesBlatt nichtimmer demAnsprucheinesum die AufhellungderWahrheit bemühtenPublizisten. Einunabhängiges,nicht im Dienst einer Partei oderGenossenschaftstehendes Wochenblattkann auch Jhnendannvielleichtwillkommen sein;undich brauche Ihnen, hochber- ehrter Herr, eigentlich nichtzusagen,wiegroßmeine Freude wäre,wenn ich anmeiner TafeleinenMann sähe,denich fürdenbeinahe einzigenPublizisten großenStils inDeutschlandhalteunddessenAnsehenzurKlärungverworrener Meinungensovielbeitragenkönnte. Jhren Beistandzugutem Werkeerbitte ich,dasnur gelingen kann,wenn dieBesten zusammenstehen. Gernhätteich meineWünschepersönlichvorgebracht, doch fürchteichzustören-

JnVerehrung ergebenst

gez.Harden.

M)DerBrieflautet:

Berlin W.9,den 2.März1895.

27Köthenerstraße.

HochgeehrterHerr,

zumeinerFreude sehe ich JhrenNamen unter einerPetitiongegendas bekannte GesetzmitdemunaussprechlichenNamen undInhalt. Aberistwirk- lich§13011dereigentlicheSitzdesUebers? Mir scheint §111ederheblich schlimmerund,weilervonderKommissionangenommen ist, auch ernsterBe- kämpfungwerther. In Dem,was daverbotenwird, stecktdochrechteigentlich

HerLebensnerv dertragischenundsatirischenDichtung.DerZweck dieser Zeilen Ist- Ihnenzusagen, daßichmich sehr freuen würde,wennSiefür solcheFälle, WodieJahrbücherzuspät für Das,wasSieaussprechen möchten,erscheinen,sich der »Zukunft«bedienen wollten.’«·)(EntschuldigenSiediesen mißlungenenSatz;

dieInfluenza,merkeich,wirktunheilvoll aufdenStil.) Jn«ausgezeichneterHochachtung

ergebenst gez.Harden.

se)Beiträge fürdienächsteNummer mußichimmer allerspätestens Montaghaben.

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366 DieZukunft.

lichkomischeFiguralsPolitiker abgebenundgleichzeitigeinpolitischerPubli- zist großenStils seinkann, dessen AnsehenzurKlärungverworrener Meinun- genvielbeitragen kann, so hatderPrivatklägerentweder inseinemSchreiben vom7.September1892 oderindemAufsatzevom März1898 bewußtdie Unwahrheit gesprochen. Hater,wieman nach diesem Aufsatze annehmen muß, einenMann,vondessen LeistungenundFähigkeitenalsPolitikererschonda- mals die denkbarungünstigsteMeinung hatte,durchdenKöderbewußt wahr- heitwidrigerSchmeicheleizur Mitarbeit für seineWochenschriftzuverlocken gesuchtund haterdurchdieMitarbeiterschaftdesAngeklagten seinemUnter- nehmenunzweifelhaft dochnicht schaden,sondern nützen wollen, so trifft ihnder Vorwurf, daßeraus eigennützigenBeweggründenundmitvollerUeberlegung dieUnwahrheitgesagtunddaßer,um seinInteressezufördern, selbstdas Mittel derHeucheleinicht verschmähthat. In nochungiinstigeremLichter- scheintseineHandlungweise,wenn man ihm glauben muß, daßer durch-jene AufforderungdemAngeschuldigtenbewußtermaßen habe Gelegenheit geben wollen, »sichimhellstenLichtzublamiren«. Erhat also nach diesem Zuge- ständnißdemAngeschuldigten geradezueineFalle stellen wollen,alserihnein- lud, fürdie»Zukunft«undfürdasInteresseihres Herausgeberszuarbeiten, undwenn ervon diesem Versuche nachdererstenstillschweigendenAblehnung nichtabließ, sondern ihn aufdas Dringendsteund inbesondersschmeichel- haftenAusdrückenwiederholte, währenderdochdenschadenfrohenHintergedanken hegte, daßerseinenLeserndasSchauspielbietenwerde,wiesicheinkläglich komischerPolitikerimhellsten Lichtblamire,sokannderAngeschuldigtealler- dingsnichtumhin,indiesem Verhalteneineplanmäßige Treulosigkeitzuer- blicken,dieernichtanders bezeichnenkann,alswieeresgethan hat.

Ingleich ungünstigemLichtehatsichdasVerhaltendesPrioatklägers auch in einem früheren ähnlichenFalle gezeigt.Nachdem ProfessorQuidde in MünchenimFrühjahr1894seineSchrift »Caligula«veröffentlichthatte; die, wiebekannt,außergewöhnlichesAufsehenerregte,hatihnderPrioatkläger gleich- falls zweimalbrieflich gebeten,ander»Zukunft«mitzuarbeiten,unddabeibeson- dersdarauf hingewiesen, daßder»Caligula«inder»Zukunft«eine,,außerordent- lichweiteWirkung« gehabt habenwürde. Dies wird ProfessorQuidde in München,Leopoldstraße34, bezeugen. Alsdiese Aufforderung erfolglos blieb unddann einallgemeinerSturm derEntriistunggegen diequiddischeSchrift losbrach, erschien auchderPrivatkläger aufdemPlane, um ineinem Artikel inNr.88der»Zukunft«Von1894 dieselbeSchrift,dererinseinem Privat- briefeandenVerfasserdie,,außerordentlichweiteWirkung«einer Veröffent- lichunginder»Zukunft«gewünschthatte,vorseinen Lesern öffentlichalseine ,,flüchtigeKompilation«,als ein,,unkritisches, werthlosesundlangweiliges«

Machwerkzubrandmarken unddenVerfasser,dessenMitarbeiterschafterkurz zuvorsodringenderbeten hatte,mitdenhöhnendenWorten zuvernnglimpfen, daßeindeutscherProfessornichtverpflichtet sei,Talent zubesitzen.Wennsich«

derPrivatkläger,alsihmdieserWiderspruchöffentlichvorgehalten wurde,damit entschuldigt hat, daßerden»Caligula« erst gelesen habe,nachdemerdenVer- fasser aufdasUrtheilAndererhinschonzurMitarbeiterschaftaufgefordertgehabt habe, so isteskaumglaublich,daßersichinseinemUebereifer,einenneuen

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EineJufamie. 367

Mitarbeiter zugewinnen, nichteinmal dieZeit gegöunt haben sollte,eineallge- mein verbreitete DruckschriftvomUmfange wenigerSeiten durchzulesen; wenig- stensindemZwischenraum zwischen seinenbeiden Aufforderungschreiben hätte erhinlänglicheMusse hierzu gehabt-

Manwirddeshalb namentlichmitRücksichtdarauf, daßsicheinsoüber- aus geschickterJournalistwiederPrivatkläger schwerlichdieBlöße geben wird, nur aufdieEmpfehlungAndererhin einem bisherUnbekannten dieBlätter seinerZeitschriftzuöffnen,kaumniuhin können,indemFalleQuiddeein über- raschendesSeitenstückzumFalle Delbrückzuerblicken.

Aberauch nacheineranderen Richtung hin hältderAngeschuldigteden VorwurfeinerehrenrührigenHandlungweisegegendenPrivatkläger für begründet.

Esist bekannt, daßdie»Zukunft« unablässigeine schrankenlose Begeisterung nichtblos fürdiePerson, sondern auch fürdiestaatsmännischenLeistungendes Reichskanzlers Fürsten Bismarck zurSchau trägtunddaß sieeinen großen Theil ihrer unlengbaren äußeren Erfolgediesem enthusiastischenBismarckkultus zudanken hat.DaßaberdieseBegeisterung nicht ehrlich gemeint seinundnicht aus wahrhafter Ueberzeugung quellen kann,wirdalleinschonaus derThatsache gefolgertwerden müssen, daßderPrivatklägerdenbekannten SchriftstellerDr.

FranzMehring freilich erfolglos aufgefordert hat, sichmitihmzurgemein- schaftlichenHerausgabeder»Zukunft«zuverbinden,obwohl auch ihmdieoffen- kundige Thatsache bekanntsein mußte, daßDr.FranzMehringeinerklärter Anhänger der Sozialdemokratieundeinschroffer GegnerdesFürsten Bismarck ist,derMancherleiausdenprivaten VerhältnissendesFürsten,ausderBewirth- schaftung seinerGüteru.s.w.inbitterer undschonungloserWeiseandieOeffentlich- keitgetragenhat.Alles DieswirdDr.Franz Mehr-ing bezeugen.Esist nicht glaubtich, daß sicheinwahrhaft überzeugter VerehrerdesFürsten Vismarck mit einem seiner erbittertstenGegner aus dem LagerderSozialdemokratie zu demgemeinsamenLebenswerke derHerausgabeeinerMochenschriftsolltever- bindenkönnen.

Zudergleichen Schlußfolgerungwirdman durch folgende Thatsachen gedrängt.AmzehntenAugust1890 veröffentlichtedieVolkszeitung,derengrund- sätzlicheGegnerschaftgegendiePolitikund diePersondes Fürsten Reichs- kanzlersbekannt ist,unter derUeberschrift »EinKleiner vonden Seinen«einen Leitartikel,dermitdenWorten beginnt:»DenBismarck sindwirlos,abernoch längst nichtdieBismärckerei·« Amzwanzigsten August erschienindemFeuilleton derselbenZeitungeinAufsatz,dersich aufdas Engstean diesengegen den FürstenBismarck undseinSystem gerichteten Leitartikel anschließt,diegleiche Ueberschriftwiedieser trägtundderenVerfasser sich so vollständigmitdem StandpunktderVolkszeitung identifizirte, daßervonihrer Reduktion ausdrücklich als von,,unsererRedaktion« sprach. Jn diesem Feuilleton-Artikelwird der SchriftstellerPaulLindau aufdasSchärfsteangegriffenundihmu.A.wörtlich vorgeworfen, daßer»die StellungeinesLeibjournalistenundNachrichten-Unter- händlersderFamilie Bismarck geschicktmitseinerkritischenThätigkeitin einem freisinnigenBlatte zuverbinden verstanden habe-« HerrDr.FranzMehring wirdbezeugen, daß dieserArtikel wörtlichaus derFederdesPrivatklägers stammt. Verdient esalsonachdemeigenenUrtheildesPrivatklägers schon

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HohnundTadel,wenn einSchriftsteller persönlicheBeziehungenzumFürsten Bismarck unterhältundgleichzeitig Theater-Krücken füreinfreisinniges Blatt schreibt, sowirddasUrtheilüber einenJournaliften kaumhartgenugausfallen können,dernach außendenglühendstenBismarckenthusiasmuszurSchau,da- beiaberkeinBedenken trägt,einemerbitterten sozialdemokratischenGegnerdes FürstendieHandzurgemeinsamenHerausgabeeinerZeitschriftzubietenund ineinemoffenkundigen bismarckfeindlichendemokratischenBlattunter demSchutz derAnonymitäteinenanderenSchriftstellerwegenseiner AnhänglichkeitanBis- marckzuverhöhnen-

DaßdemAngeschuldigteninrechtlicher BeziehungderSchutzdes§193 St.G.B.zurSeite steht,wirdnichtfüglich bestrittenwerdenkönnen;erist zuseinerallerdings scharfen Abwehr durchdenAngriffgezwungen worden,den derPrivatklägerinNr.23der»Zukunft«vomfünftenMärz1898 gegenihnge- richtet hatteundder,wiebeiGelegenheitderWiderklage dargelegtwerdenwird, nichtsalseineKettederschwersten VerhöhnungenundVerunglimpfungendes Angeschuldigtenbildet.

DerPrivatkläger hatte sich ihm gegenüberso wahrheitwidrigundtreulos verhalten,erhatte sich dieser Treulosigkeitunter schmählicherVerhöhnung seines Gegnersmitsooffenbarem Behagen gerühmt,daßesdeinAngefchuldigtenun- möglichverdachtwerden kann,wenn erdieses Verhalten öffentlichinderihm alleinrichtig erscheinenden Weise charakterisirt hat«DerAngeschuldigiebe- streitet,mitdieserCharakterisirungdieGrenzendesnach §193Erlaubten über- schrittenzuhaben-

Daßdie vondemAngeschuldigtengewähltenAusdrückemitRücksichtauf dieganzaußergewöhnlichenUmständedesFalles keineswegszuscharf find,wird d.-rPrivatkläger selbstamWenigsten bestreiten wollen,wenn ersicheinesanderen, ganzähnlichenFallesaus seiner eigenen journalistischenThätigkeiterinnert. Jn der»Zukunft«vom dreißigstenJuni1894 hatderPrivatkliigerdenChefredak- teurderFrankfurter Zeitung Mamroth beschuldigt,erhabe ihm »beweihräuchernde Briefe« geschriebenundihn trotzdem öffentlichangegriffen.Erwirft ihmdes- halb »Ehrlosigkeit«vor,nennt ihneinen»journalistischenWegelagerer«undfährt dann wörtlich fort:»EinMann beschuldigt mich öffentlicheinerJnfamie und ich soll nichtdasRechthaben,zusagen:Sehther, dieserMann isteinfeiler Schust,erhat zwei Meinungen,einefür seine Korrespondenzundeinefürden DienstdesHerrnSonnemann?« WennsichHerr MamrothgegendiesenAusbruch sittlicherEntrüstung durchden Einwandschützenkonnte,erhabeeben in derZwischen- zeitzwischenbeidenKundgebungenaus triftigenGründen sein Urtheilüberden Privatkläger geändert, sokanndieserdiegleicheEntschuldigung nicht vorbringen.

Haterdoch selbst zugestanden, daßerdenAngeschuldigten,schonalserihn

»beweihräuchernd«fastdeneinzigen Publizisten großenStiles inDeutschland nannte,füreinen kläglichkomischenPolitiker gehalten habe.Undwenn erschon Herrn Mamroth, obwohlerihn nicht beschuldigenkann, ihm arglistigeineFalle gestelltzuhaben,öffentlicheinenEhrlosen,einenWegelagerer,einenfeilen Schuft nennt,wiewürdeerselberdannin einemFalle haben urtheilen müssen,inwelchem sderVorwurfderDoppelzüngigkeitdurchden desVerrathes geschärftwerdenmuß?

ErhatkeinRecht,sichzubeklagen,wenn Andere sein Thunmitdem gleichen

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