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Assoziierungsabkommen

W dokumencie Katowice 2011 (Stron 139-146)

Kapitel IV: Die Osterweiterung der Europäischen Union

1. Die Etappe der Initiierung

2.1. Assoziierungsabkommen

Der Abschluss eines Assoziierungsabkommens stellte die „erste Zäsur“

auf dem Weg der Staaten Mitteleuropas zur Mitgliedschaft in den Europäischen Ge-meinschaften dar. In diesen Verträgen wurde erstmals gemeinsam die Möglichkeit ei-ner eventuellen Erweiterung angekündigt. Malta unterzeichnete seinen ersten Asso-ziierungsvertrag mit den Europäischen Gemeinschaften schon am 5. Dezember 1970;

dieser Vertrag wurde später verlängert. Zypern unterzeichnete ein Assoziierungsab-kommen am 19. Dezember 1972 (inkraftgetreten am 1. Juni 1973). Jedoch wurde seine vollständige Umsetzung durch die türkische Invasion von 1974 aufgehalten.

Die Beziehungen EG-Zypern wurden für einige Zeit eingefroren, denn der Vertrag betraf die ganze Insel. Am 22. Mai 1987 wurde ein Protokoll zum Assoziierungsver-trag von 1972 unterzeichnet, in dem die Bedingungen für die zweite Etappe bestimmt wurden, der Weg zur Zollunion für ganz Zypern innerhalb von fünfzehn Jahren.14

Auf der Tagung des Europarats im Dezember 1989 in Straßburg wurde offi-ziell die Möglichkeit der Erarbeitung von Assoziierungsabkommen mit den Staaten Mitteleuropas signalisiert. Den EU-Mitgliedern war vor allem an der Kreierung ei-ner neuen Form der Kooperation mit dem Ziel der Unterstützung der Transformati-onsprozesse in der Region gelegen. Am16. Dezember 1991 wurden die europäischen Abkommen über die Assoziierung Polens15, der Tschechoslowakei und Ungarns mit den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten unterzeichnet.

Der Bundestag ratifizierte diese Verträge am 18. Juni 1993. Sie traten im Bezug auf Polen und Ungarn am 1. Februar 1994 ins Leben. Nach dem Auseinanderbrechen der Tschechoslowakei wurde der Assoziierungsvertrag neu verhandelt. Separate Ver-träge mit Tschechien und der Slowakei wurden am 4. Oktober 1993 unterzeichnet.

Sie traten am 1. Februar 1995 in Kraft.

In der zweiten Hälfte des Jahres 1993 begann Deutschland, sich für die Un-terzeichnung von Europaabkommen mit den baltischen Staaten, Estland, Litauen und Lettland einzusetzen. Anfang März 1994 erklärte Bundesaußenminister Klaus Kinkel die Unterstützung Deutschlands für die Bemühungen dieser Staaten um Asso-ziierungsverträge und Vollmitgliedschaft in der EU. Die Bundesrepublik werde alle Maßnahmen unternehmen, damit diese Staaten den ihnen zustehenden Platz in Eu-ropa einnehmen können. Kinkel machte deutlich, dass die Bundesrepublik die Rolle

14Vgl.: H. Jenkis, Der Beitritt Zyperns zur Europäischen Union, [in:] S. Paraskewopoulos (Hrsg.), Die Osterweiterung der Europäischen Union: Chancen und Perspektiven, Duncker & Hum-bolt, Berlin 2000, S. 256–258.

15 Vgl. eine Analyse dieses Abkommens und seiner Implementierung durch Polen: A. Doli-Vgl. eine Analyse dieses Abkommens und seiner Implementierung durch Polen: A. Doli-wa-Klepacka, Z. M. Doliwa Klepacki, Członkostwo Unii Europejskiej /Die Mitgliedschaft in der Eu­

ropäischen Union/, Temida 2, Białystok 2008, S. 44–92.

des Fürsprechers und Anwalts dieser Staaten im Annäherungsprozess an die EU ein-nehmen werde. Die Bundesregierung spreche sich für den Abschluss von Europaab-kommen noch in diesem Jahr aus. Die Europäische Union „bliebe unvollEuropaab-kommen“, wenn diese drei Staaten nicht Mitglied würden.16 Die Assoziierungsabkommen mit Estland, Litauen und Lettland wurden am 12. Juni 1995 unterzeichnet.

Europaabkommen wurden auch mit Bulgarien (8. März 1993), Rumänien (1. Februar 1993) und Slowenien (10. Juni 1996) geschlossen. Ihr Ziel war die An-näherung dieser Staaten an das sich integrierende Europa durch Förderung der politi-schen und wirtschaftlichen Beziehungen wie auch die Leistung finanzieller und tech-nischer Hilfe durch die Europäische Union.17

Die Bundesrepublik Deutschland unterstützte aktiv den Abschluss von erwei-terten Handelsabkommen mit diesen Staaten und die Ersetzung der bisherigen Verträge aus den achtziger Jahren durch Assoziierungs- (Europa-) Abkommen. Die neuen Abkom-men schufen eine Plattform für den politischen Dialog18, stimulierten den Handel, die Wirt-schaftsbeziehungen, den Wirtschaftsaustausch und die kulturelle Zusammenarbeit.

Eine wichtige Regel bei den Europaabkommen war das Asymmetrie-Prin-zip. Die EU als wirtschaftlich höher entwickelter Partner öffnete ihren Markt schnel-ler für den Import aus den Staaten Mitteleuropas als umgekehrt. Eine wichtige Be-dingung, die sich aus den Europaabkommen ergab, war die Anpassung des Rechts in den mit der Wirtschaft und dem Handel verbundenen Bereichen an die Anpassung der Gesetzgebung in der Europäischen Gemeinschaft. Deutschland als dasjenige Land der Gemeinschaft, das den Kandidatenländern geografisch am nächsten lag, war sich auch am besten der finanziellen Bedürfnisse der Region bewusst. Deshalb förderte Deutschland aktiv das PHARE-Programm. Die Unterstützung der Bundesrepublik für die Intensivierung der politischen und der Handelsbeziehungen zwischen der Ge-meinschaft und der Region Mitteleuropa waren motiviert von Sicherheitserwägun-gen. Die Anbindung der Region an die Integrationsprozesse in Westeuropa galt als Garantie für politische und wirtschaftliche Stabilität vor allem für Ostdeutschland.19

16K. Kinkel, Die Zukunft des Baltikums liegt in Europa, „Die Welt“ vom 5. März 1994.

17 Vgl.: A. Podraza, Stosunki polityczne… /Die politischen Beziehungen…./, S. 280–304;

J. Wojnicki, Droga Europy Środkowej do Unii Europejskiej (Czechy, Słowacja, Słowenia i Węgry) / Der Weg Mitteleuropas in die Europäische Union (Tschechien, Slowakei, Slowenien, Ungarn)/, Wy-dawnictwo Sejmowe, Warszawa 2007, S. 68–71. Zum Europa-Abkommen mit Polen vgl.: A. Przy-browska-Klimczak, E. Skrzydło-Tefelska (Red.), Dokumenty Wspólnot Europejskich /Dokumente der Europäischen Gemeinschaften/, Lubelskie Wydawnictwo Prawnicze, Lublin 1994, S. 335–387.

18 Der politische Dialog fand statt auf ministerieller Ebene (im Assoziationsrat), mindestens einmal im Jahr, auf der Ebene der politischen Direktoren (im Assoziationsausschuss) sowie im Par-lamentarischen Assoziationsausschus (mit Beraterfunktion), über diplomatische Kanäle und anläs-slich von internationalen Begegnungen. Es fanden auch Konsultationen statt, im Fall von Polen zwi-schen dem polnizwi-schen Präsidenten und den Vorsitzenden des Rats und der Kommission. Die Tätigkeit des Assoziationsrats EU-Polen wurde offiziell am 7. März 1994 in Brüssel aufgenommen.

19 J. Miecznikowska, Chadecja niemiecka wobec integracji europejskiej w latach 1949–1998 /Die deutsche Christdemokratie gegenüber der europäischen Integration in den Jahren 1949-1998/,

Die Europaabkommen vermerkten in der Präambel, dass das Ziel des assozi-ierten Staats die Mitgliedschaft in der EU ist und die Assoziierung nur einen Schritt auf diesem Weg darstellt. Die Mitgliedschaft wurde dabei als Ziel des assoziierten Landes und nicht der Gemeinschaft selbst bestimmt.20 Inhaltlich bezogen sich die Ab-kommen auf viele verschiedene Bereiche der Kooperation: Handel, Warenverkehr, Freizügigkeit von Arbeitnehmern, politischer Dialog, Harmonisierung der Gesetz-gebung, Umweltschutz, Transport, Energiewirtschaft, Finanzen, Kultur etc. Die Ab-kommen wurden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie zielten auf die Schaffung einer Freihandelszone für Industriegüter in einer Übergangsperiode bis maximal 10 Jahren. Vorgesehen wurde auch eine Liberalisierung des Handels mit Agrargü-tern. Die EU engagierte sich für die Unterstützung der Transformationsprozesse in der Region. Unterschieden wurden drei Arten der Finanzhilfe:

nicht rückzahlbare Hilfe im Rahmen des PHARE-Programms,

• auch im Rahmen des neuen Finanzproramms;

Kredite der Europäischen Investmentbank;

• kurzfristige Finanzhilfe in Übereinstimmung mit den Finanzinstituten

• und der Gruppe-24, wenn ein außerordentlicher Bedarf an Unterstützung für einzelne Stabilisierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen auftritt.21 Eine Herausforderung für die EG/EU bei ihren Beziehungen zu den Ländern Mitteleuropas war die Hilfe bei ihrer Vorbereitung auf die künftige EU-Mitglied-schaft oder einer nahen PartnerEU-Mitglied-schaft. In der ersten Hälfte der neunziger Jahre um-fasste die Hilfe der EG vor allem die Unterstützung der Systemreformen im Wirt-schaftsbereich.22 Sie äußerte sich als Erleichterungen bei der Schuldenrückzahlung, Aufrechterhaltung der Konvertierbarkeit der Währungen, Krediterleichterungen u. a. bei der Europäischen Investmentbank und der Europäischen Bank für

Wieder-Elipsa, Warszawa 2007, S. 195–196.

20 V.M. Reyes, Reguły gry czyli o negocjacjach akcesyjnych i łączeniu się Europy /Spielre­

geln. Über die Beitritsverhandlungen und die Einigung Europas/, Wydawnictwo Naukowe Scholar, Warszawa 2000, S. 170.

21A. Podraza, Stosunki polityczne… /Die politischen Beziehungen…./, S. 297–303, Ch. Rand-zio-Plath, Die EG und Mittel­ und Osteuropa. Zur Neuordnung der Beziehungen, [in:] K.-E. Schenk, H.-J. Seeler (Hrsg.), Chancen für ein größeres Europa Ost-Europa auf dem Weg in die EG. Beiträ­

ge zu einem Symposium der Stiftung Europa-Kolleg Hamburg am 10./11. Oktober 1991 in deutscher und englischer Sprache, Nomos, Baden-Baden 1992, S. 93–108; B. Lippert, Möglichkeiten und Grenzen der Europaabkommen in den Mittel­ und osteuropäischen Staaten, [in:] G. Clemens (Hrsg.), Die Integra­

tion der mittel­ und osteuropäischen Staaten in die Europäische Union, LIT, Hamburg 1999, S. 77–94.

22Beata Płonka unterscheidet in der Hilfspolitik der EU für die Staaten Mitteleuropas drei Phasen: 1) 1990–1994 – humanitäre Hilfe und Wirtschaftshilfe für die jungen Demokratien; 2) 1995–

1999 – Schulung von Kadern und Hilfe bei der Anpassung der Infrastruktur an die EU-Normen; 3) 2000–2004 – Finazhilfe für die Vorbereitung auf die Mitgliedschaft. Vgl.: B. Płonka, Polityka Unii Europejskiej wobec Europy Środkowej /Die Politik der Europäischen Union gegenüber Mitteleuro­

pa/, Wydawnictwo Uniwersytetu Jagiellońskiego, Kraków 2003, S. 40–47. Vgl.: A. Podraza, Stosunki polityczne… /Die politischen Beziehungen…/, S. 305–325,

aufbau und Entwicklung; Finanzierung des PHARE-Programms, technische Hilfe und humanitäre Hilfe (Lebensmittel, Medikamente). Es wird geschätzt, dass die Hil-fe der EG in Form von Subventionen vom 1. Januar 1990 bis zum 31. Dezember 1994 sich auf 13 Mrd. ECU belief, die gesamten Hilfszahlungen betrugen 33, 8 Mrd.

ECU.23 In den folgenden Jahren konzentrierte sich die Hilfe der EU auf die Unter-stützung der Anpassung der Infrastruktur und Hilfe im Bereich der Harmonisierung des Rechts der assoziierten Länder an das Gemeinschaftsrecht. Unterstützt wurden auch die Umstrukturierung der Landwirtschaft, die Regionalentwicklung, die Land-wirtschaft, die Entwicklung kleinerer und mittlerer Unternehmen. Das wichtigste Hilfsinstrument war das PHARE-Programm, das nach dem Gipfel in Essen (1994) in die Heranführungsstrategie aufgenommen wurde. Auf einer Sitzung des Europäi-schen Rats am 24.-25. März 1999 in Berlin wurden die in der Agenda 2000 enthalte-nen Vorschläge der Kommission akzeptiert. Die Finanzhilfe aus den Fonds PHARE II, SAPARD (Special Accession Programme for Agriculture and Rural Development) und ISPA (Instrument for Structural Policies for Pre-Accession) wurde auf die Bei-trittskandidaten übertragen.

In der ersten Hälfte der neunziger Jahre wurde versucht, die Beziehungen mit den mitteleuropäischen Staaten zu definieren. Nach der ersten Euphorie in West-europa über die Demokratisierung in MittelWest-europa kam nun die Zeit für konkrete Lö-sungen. Der Europäische Rat bestätigte am 26.-27. Juni 1992 auf seiner Sitzung in Lis-sabon den Willen zur Erteilung von Hilfe im Rahmen der Assoziierungsabkommen mit dem Ziel der Vorbereitung der mitteleuropäischen Staaten auf ihre Mitgliedschaft in der Union. Es wurde festgestellt, dass man sich dabei vor allem auf die Entwicklung der partnerschaftlichen Beziehungen im Rahmen der Europaabkommen sowie den po-litischen Dialog zwecks Festigung der Transformationsprozesse konzentrieren solle.24

Die Europaabkommen mobilisierten die Staaten Mitteleuropas zur Intensi-vierung ihrer gegenseitigen Handelsbeziehungen in der Region. Die Idee eines neuen Regionalismus ermöglichte die bessere Vorbereitung dieser Länder auf ihre eventu-elle EU-Mitgliedschaft. Dies ergab sich – wie Horst Förster bemerkt – aus dem un-terschiedlichen Tempo und der unun-terschiedlichen Intensität der Transformationspro-zesse in der Region, die einen entscheidenden Einfluss auf die Integration hatten.

Dies verursachte vor allem eine „Renaissance des Regionalismus“ in Mitteleuropa.

Das Gebiet des ehemaligen RGW differenzierte sich in eigenständige Integrations-räume unterschiedlichen Maßstabs.25 Die Integrationspolitik des Westens dagegen hatte einen entscheidenden Einfluss auf die Regionalentwicklung im Osten.

23 B. Płonka, op. cit., S. 42,

24 European Council, Conclusions of the Presidency, 26–27 June 1992, Lisbon, „Bulletin of the European Communities“ 1992, No. 6, pkt 1.2.

25H. Förster, Zur Integrationsfähigkeit der mittel­ und südosteuropäischen Länder aus wirt­

schaftsgeographischer Sicht, [in:] G. Stöber (Hrsg.), Polen, Deutschland und die Osterweiterung der EU aus geographischen Perspektiven, Verlag Hansce Buchhandlung, Hannover 2002, S. 42.

Die Staaten Mitteleuropas als „Brücken“ zur Integration mit den Euro-päischen Gemeinschaften und später der EuroEuro-päischen Union machten Gebrauch von den Strukturen des „neuen Regionalismus“, also subregionalen Gruppierungen wie etwa der Visegrád-Gruppe, dem Baltischen Rat, der Mitteleuropäischen In-itiative und dem Rat der Ostseestaaten. Darüber hinaus nutzten sie andere Wege der Annäherung an Europa, wie etwa den Beitritt zum Europarat (Ungarn 1990, Polen 1991, Bulgarien 1992, Estland, Litauen, Tschechische Republik, Rumänien, Slowakei und Slowenien 1993, Lettland 1995, Kroatien 1996) und den Abschluss von Handelsabkommen mit von der EU privilegierten Staaten wie Israel, der Türkei, Marokko oder den EFTA-Staaten (die ersten derartigen Verträge schlossen am 1. Juli 1992 Tschechien, Polen und Ungarn).26

Eines der wichtigsten Abkommen zwischen de Staaten Mitteleuropas war das Mitteleuropäische Freihandelsabkommen (Central European Free Trade Ag-reement – CEFTA) vom 21. Dezember 1992, das in Krakau zwischen der Republik Polen, der Tschechischen Republik, der Slowakei und Ungarn geschlossen wurde.27 Die CEFTA trat am 1. März 1993 in Kraft. Bis Ende der neunziger Jahre schlossen sich dem Abkommen Slowenien (1996), Rumänien (1997) und Bulgarien (1999) an.

In den Deklarationen von Visegrád (15. Februar 1991) und Krakau (6. Oktober 1991) legten die drei Staaten des damaligen Visegrád-Dreiecks – Polen, die Tsche-choslowakei und Ungarn – ein gemeinsames Kooperationsprogramm für den „Weg zur europäischen Integration“ fest. Auch der Baltische Rat der Staaten Litauen, Lett-land und EstLett-land erklärte wiederholt den Willen dieser Staaten zur Mitgliedschaft in der EU (und der NATO).

Auf einer Sitzung der Pentagonale (einer Zwischenstufe zur Mitteleuropäi-schen Initiative) auf ministerieller Ebene am 18. Mai 1991 in Bologna wurde die Idee eines raschen Abschlusses von „Superassoziierungsabkommen“ der Staaten

Mittel-26 Bei der Unterzeichnung der Handelsabkommen der EFTA-Staaten mit den Ländern Mit- Bei der Unterzeichnung der Handelsabkommen der EFTA-Staaten mit den Ländern Mit-teleuropas kann man die Umsetzung der Konzeption der „konzentrischen Kreise“ von Bundesau-ßenminister Hans-Dietrich Genscher und dem Vorsitzenden der Europäischen Kommission Jacques Delors erkennen. Die Grundannahme dieser Konzeption war die Anbindung der EFTA an die Euro-päischen Gemeinschaften (integriertes Zentrum) sowie die Schaffung eines Beziehungsnetzes durch Assoziierungsabkomnmen mit dem Osten. Vgl.: L. Brittan, Europe: the Europe we need, Hamish Hilton, London 1994, S. 204.

27 Das mitteleuropäische Freihandelsabkommen CEFTA, geschlossen von der Tschechi­

schen Republik, der Republik Ungarn, der Slowakischen Republik und der Republik Polen in Krakau am 21. Dezember 1992, [in:] polnisches Gesetzblatt „Dziennik Ustaw“ 1994, nr 129, poz. 637. Vgl.:

A. B. Kisiel-Łowczyc, CEFTA. Środkowoeuropejska Strefa Wolnego Handlu /Die CEFTA. Ein mit­

teleuropäisches Freihandelsabkommen/, Wydawnictwo Uniwersytetu Gdańskiego, Gdańsk 1996;

P. Bożyk, Porównanie poziomów rozwoju krajów CEFTA i Unii Europejskiej /Vergleich des Ent­

wicklungsniveaus in den Ländern der CEFTA und der Europäischen Union/, [in:] P. Bożyk (Hrsg.), Korzyści i zagrożenia związane z przewidywanym członkostwem krajów CEFTA w Unii Europejskiej /Nutzen und Bedrohungen im Zusammenhang mit der zu erwartenden Mitgliedschaft der CEFTA-Länder in der Europäischen Union/, Szkoła Główna Handlowa, Warszawa 2000, S. 49–58.

europas mit der EG vorgebracht. Diese Gruppierung wie auch der im März 1992 gegründete Ostseerat (Council of the Baltic Sea States, CBSS) nahmen eine Zu-sammenarbeit mit der EG auf, wobei ein Vertreter der Europäischen Kommission auf den Sitzungen der unterschiedlichen Organe dieser Gruppierungen teilnahm.

An beiden Strukturen der internationalen Kooperation waren auch Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften beteiligt: an der Mitteleuropäischen Initiative Ita-lien und ab 1995 auch Österreich, am Ostseerat Deutschland, Dänemark, Schweden und Finnland. Dies erleichterte natürlich den mitteleuropäischen Staaten die Annä-herung an die EG/EU.28

Die Visegrád-Gruppe bemühte sich um Annäherung an die Europäischen Gemeinschaften und erwartete ein klares Zeichen bezüglich einer eventuellen Mitgliedschaft. Polen, Ungarn und die Tschechoslowakei postulierten die Festle-gung des Datums für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen auf das Jahr 1996 und für den Beitritt auf das Jahr 2000.29 Auf dem Gipfel von Edinburgh (11.-12.

Dezember 1992) nahmen die Staats- und Regierungschefs der EG einen Rap-port der Kommission an, der sich zum Teil auf den Appell der Visegrád-Grup-pe bezog. In diesem Rapport unter dem Titel In Richtung einer näheren Assozi­

ierung mit den Staaten Mittel­ und Osteuropas wurden die allgemeinen Kriterien für die Aufnahme festgelegt.30 Auf dem nächsten Gipfel in Kopenhagen am 21.-23.

Juni 1993 wurden diese Kriterien ergänzt um die Bedingung der Unterzeichnung von Assoziierungsabkommen vor der Mitgliedschaft. Auf derselben Sitzung wurden die Bedingungen definiert, die von den Neumitgliedern zu erfüllen sind: „Die Mit-gliedschaft erfordert, dass der Beitrittsanwärter eine Stabilität seiner Institutionen gewonnen hat, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenwürde, Minderhei-tenschutz und Marktwirtschaft zulässt, wie auch die Fähigkeit zum Bestehen unter

28R. Zięba, Instytucjonalizacja bezpieczeństwa europejskiego /Die Institutionalisierung der europäischen Sicherheit/, wyd. IV, Scholar, Warszawa 2004, s. 260–263. Vgl.: A. Cottey (ed.), Subregional Cooperation in the New Europe: Building Security, Prosperity and Solidarity from the Barents to the Black Sea, Macmillan, Basingstoke 1999,

29Vgl.: Memorandum polityczne rządów Czeskiej i Słowackiej Republiki Federacyjnej, Re­

publiki Węgierskiej i Rzeczypospolitej Polskiej w sprawie ściślejszej integracji ze Wspólnotami eu­

ropejskimi i perspektywa przystąpienia, Budapeszt, Praga, Warszawa, 11 września 1992 r. /Politi­

sches Memorandum der Regierungen der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik, der Republik Ungarn und der Republik Polen über die eingere Integration mit den Europäischen Gemeinschaften und die Beitritsperspektiven. Budapest, Prag, Warscha. 11. September 1992, „Zbiór Dokumentów“ 1992, nr 3, S. 178. Vgl. dazu eingehender: P. Deszczyński, M. Szczepaniak, Grupa Wyszehradzka – współpraca polityczna i gospodarcza Die Visegr�d-Gruppe – politische Und wirt-Visegrád­Gruppe – politische Und wirt­

schaftliche Zusammenarbeit/, Wydawnictwo Adam Marszałek, Toruń 1995; V. Bunce, The Visegrad Group: Regional Cooperation and European Integration in Post­Communist Europe, [in] P.J. Kat-zenstein (ed.), Mitteleuropa. Between Europe and Germany, Berghahn Books, Providence/Oxford 1997, S. 240–284.

30 European Community, Towards a closer association with the countries of Central and Ea­

stern Europe. Report by the Commission to the European Council, Edinburgh, 11–12 December 1992, Brussels, 02.12.1992, SEC(92) 2301 final.

dem Druck des Wettbewerbs und der Marktkräfte im Rahmen der Union. Die Mit-gliedschaft impliziert die Fähigkeit des Anwärters zur Übernahme der Pflichten der Mitgliedschaft, darunter die Ziele der politischen, ökonomischen und monetären Union.“31 Der Europäische Rat erkannte erstmals offiziell das Recht der assoziierten Länder Mitteleuropas auf Bemühungen um die Mitgliedschaft in der EU an. Nicht näher bestimmt wurde das mögliche Beitrittsdatum, dagegen wurde angekündigt, dass die Beitrittsverhandlungen nicht früher beginnen werden als sechs Monate nach Abschluss der nächsten Regierungskonferenz, die für die 1996/1997 geplant war.32

Eine überaus wichtige Initiative war der Pakt für Stabilität in Europa, der im April 1993 von dem französischen Premierminister Balladur angeregt wurde.

Diese Initiative bekam die Unterstützung der Bundesrepublik und wurde am 12. De-zember 1993 zur ersten gemeinsamen Initiative der EU. Der Stabilitätspakt wurde auf der Konferenz der EU in Paris am 20.-21. März 1995 unterzeichnet. Die Kontrol-le über seine Einhaltung übte die OSZE aus. Die Union verpflichtete sich zur finan-ziellen Unterstützung des Paktes, zu dem politische Erklärungen und um die hun-dert bilaterale Abkommen gehörten. Aus dem PHARE-Fonds wurden für dieses Ziel 200 Mio. ECU aufgewandt. Die Hauptaufgabe des Pakts war die Ermunterung der ehemaligen sozialistischen Staaten zur Aufnahme von bilateralen Abkommen über die Anerkennung der Grenzen und die Anknüpfung gutnachbarschaftlicher Be-ziehungen und der Respektierung der Minderheitenrechte. Die Umsetzung des Pakts sollte der Union weitere Argumente dafür liefern, dass die Staaten Mitteleuropas in der Lage sind miteinander zu kooperieren.33 Bundesaußenminister Klaus Kinkel hob die enorme Bedeutung dieses Pakts für die Intensivierung der bilateralen Kon-takte zwischen den Staaten Mittel- und Osteuropas hervor. Er helfe bei der Überwin-dung gegenseitiger Ängste, baue „Brücken der Verständigung“ und schaffe „ein Eu-ropa der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und guten Nachbarschaft“.34

Individuelle Anträge auf Aufnahme in die Europäische Union stellten die Staaten der Visegrád-Gruppe in der Reihenfolge: Ungarn am 31. März 1994, Polen am 5. April 1994, die Slowakei am 27. Juni 1995, Tschechien am 17. Januar 1996. In diesem Zeitraum erklärte der deutsche Bundeskanzler wiederholt seine

Un-31 Conclusions of the European Council meeting in Copenhagen, held on 21 and 22 June 1992 (extracts only), „European Foreign Policy Bulletin“, No. 93/248, June 1993, S. 21–22

32 Auf der Sitzung des Europäischen Rats 1994 in Korfu wurde beschlossen, dass die in-Auf der Sitzung des Europäischen Rats 1994 in Korfu wurde beschlossen, dass die in-stitutionellen Reformen für eine weitere Erweiterung der EU auf einer internationalen Konferenz 1996/1997 abzustimmen sind.

33 Vgl.: R. Zięba, Unia Europejska jako aktor stosunków międzynarodowych /Die Europä­

ische Union als Akteur der internationalen Beziehungen/, Wydawnictwo Naukowe Scholar, Warsza-wa 2003, S. 153–155;. idem, Wspólna Polityka Zagraniczna i BezpieczeństWarsza-wa Unii Europejskiej /Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union/,, Wydawnictwa Akademickie i Profesjonalne, Warszawa 2007, S. 129–131.

34 Erklärung des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Klaus Kinkel in der Abschlusskonfe­

34 Erklärung des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Klaus Kinkel in der Abschlusskonfe­

W dokumencie Katowice 2011 (Stron 139-146)