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Handelsabkommen und die Normalisierung der politischen Beziehungen

W dokumencie Katowice 2011 (Stron 134-139)

Kapitel IV: Die Osterweiterung der Europäischen Union

1. Die Etappe der Initiierung

1.1. Handelsabkommen und die Normalisierung der politischen Beziehungen

zwischen den Europäischen Gemeinschaften und den Staaten Mittel- und Osteuropas.1 Erst im Juni 1988 wurde in Luxemburg eine gemeinsame Erklärung über die Zusam-menarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe unterzeichnet.2 Diese Erklärung war ausgesprochen allgemein gehal-ten, besaß aber dennoch eine erhebliche politische Bedeutung. Die RWG erkannte darin offiziell die Europäische Gemeinschaft an und diese öffnete sich den Weg zur Aufnah-me von Beziehungen bzw. ihrer Normalisierung mit den einzelnen Staaten des Ost-blocks. Der erste Staat, mit dem ein Kooperations- und Handelsabkommen geschlossen wurde, war Ungarn; dies geschah am 26. September 1988. Das Abkommen sah einen schrittweisen Abbau der Kontingentbeschränkungen für den Import von Konsumgü-tern mit Ausnahme von Agrarerzeugnissen, Textilien und Stahl sowie eine Verbesse-rung der Zusammenarbeit in verschiedenen Wirtschaftsbereichen vor. Am 19. Septem-ber 1989 wurde ein Kooperations- und Handelsabkommen mit Polen unterzeichnet.

Ein Handelsabkommen mit der Tschechoslowakei wurde am 19. Dezember 1988 ge-schlossen und am 7. Mai 1990 durch ein günstigeres ersetzt. Analoge Kooperations- und Handelsabkommen wurden am 8. Mai 1990 mit Bulgarien und am 22. Oktober mit Rumänien geschlossen. Sie sahen eine Liberalisierung des Handels mit Industrie- und Agrargütern (mit Ausnahme von Stahlerzeugnissen) in einem Zeitraum von fünf Jahren vor.3 Ab 1. Januar wurde der zollfreie Warenverkehr in bestimmten

Kontin-1 Eine Ausnahme stellte das von Rumänien im Juli 1980 unterzeichnete Abkommen über den Handel mit Industriegütern dar.

2 Joint Declaration on the establishment of official relations between the European Econo­

mic Community and Council for Mutual Economic Assistance, 22 June 1988, Luxembourg, „Official Journal of the European Communities“ 157/35, 24.6.88, Quelle: http://aei.pitt.edu/ 1691/01/joint_de-claration_east_bloc.pdf, (Novemebr 2007).

3 Zob. Annotated summary of agreements linking the Communities with non­member coun­

genten (mit Ausnahme von Textilien, Stahl und Kohle) auf Bulgarien, die Tschecho-slowakei, Polen, Rumänien und Ungarn ausgedehnt. Mit den baltischen Republiken wurden am 11. Mai 1992 Kooperations- und Handelsabkommen für einen Zeitraum von 10 Jahren unterzeichnet und in der Folge durch Freihandelsabkommen ersetzt, die am 1. Januar 1995 in Kraft traten. Am 5. April 1993 wurde ein Handelsabkommen mit Slowenien unterzeichnet. Alle Handelsverträge sahen die Möglichkeit einer Asso-ziierung der mitteleuropäischen Staaten mit der EG vor.

Die Europäischen Gemeinschaften und später die Europäische Union streb-ten durch die Instreb-tensivierung ihrer Beziehungen zu den Ländern Mitteleuropas nach Umsetzung ihrer grundlegenden politischen Ziele: zum ersten – der Konfliktlösung und Gewährleistung politischer, wirtschaftlicher und sozialer Stabilität in diesen Staaten, um dadurch die eigene Sicherheit zu festigen, zum zweiten – der Vorbe-reitung der Staaten dieser Region auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit bzw.

die zukünftige Mitgliedschaft in der Europäischen Union.

Bundeskanzler Helmut Kohl sprach sich im siebten Punkt seines Zehn­Punk­

te-Programms zur Überwindung der Teilung Deutschlands und Europas (28. No-vember 1989) für eine Öffnung der EG auf die Staaten Mittel- und Osteuropas aus: „Die Anziehungs- und Ausstrahlungskraft der Europäischen Gemeinschaft ist und bleibt eine entscheidende Konstante der gesamteuropäischen Entwicklung.

Wir wollen und müssen sie weiter stärken. Die Europäische Gemeinschaft ist jetzt gefordert, mit Offenheit und Flexibilität auf die reformorientierten Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas zuzugehen.“4 Dieses Programm lässt sich als Deklaration des Kanzlers verstehen, selbst die Rolle des Fürsprechers und Anwalts (in Brüssel) für seine Partner aus dem Osten zu übernehmen, eines Anwalts, der es der Europäi-schen Union nicht gestatten wird, sich dem Ostteil des Kontinents gegenüber zu ver-schließen. Indem er die Vision der neuen Rolle Deutschlands in Europa skizzierte, besänftigte Kohl die Gegner der deutschen Wiedervereinigung. Für ihn war die Ei-nigung Europas nicht nur ein rationales Projekt auf der Basis einer Kosten-Nutzen-Rechnung, sondern eine „historische Chance“ zur Aufrechterhaltung des Friedens auf dem Kontinent und der deutschen Position in der neuen europäischen Ordnung.5

tries European Commission, Directorate-General for External Relations, Brussel 1993, S. 95; A.

Podraza, Stosunki polityczne i gospodarcze Wspólnot Europejskich z państwami Europy Środkowej i Wschodniej /Die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen der Europäischen Gemeinschaften mit den Staaten Mittel- und Osteuropas/, Redakcja Wydawnictw Katolickiego Uniwersytetu Lubels-kiego, Lublin 1996, S. 160–186.

4 Rede des Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl vor dem Deutschen Bundestag am 28.11.1989 zum Zehn-Punkte-Programm zur Überwindung der Teilung Deutschlands und Europas, Quelle: http://

www.bundestag.de/geschichte/parlhist/dokumente/dok09.html, (Januar 2007).

5W. Weidenfeld, Die Wende, der Wechsel und Europa, Europapolitik des vereinten Deutsch­

land, [in:] A. Siedschlag (Hrsg.), Realistische Perspektiven internationaler Politik, Festschrift für Karl­Gottfried Kindermann zum 75. Geburtstag, Leske+Budrich, Opladen 2001, S. 134. Vgl..:

L. Rühl, Deutschland als europäische Macht. Nationale Interessen und internationale Verantwor­

tung, Bouvier Verlag, Bonn 1996, S. 128–129; idem, Deutschland und das erweiterte Europa, „Die

Am 30. Januar 1991 unterstrich er in einer Rede vor dem Bundestag: „Europa ist die Zukunft.“ Deshalb betrachtete Deutschland die Einigung des Kontinents als absolute Priorität. Die EG musste sich den europäischen Staaten, die nicht zu ihr gehörten, öffnen: „Das bedeutet nicht, dass sie von heute auf morgen alle Länder Europas aufnehmen könnte. Aber es bedeutet ebenso wenig, dass wir europäische Nachbarn in irgendeiner Weise ausgrenzen wollen.“ Kohl machte deutlich, dass die Staaten Ost-, Mittel- und Südeuropas „eine europäische Perspektive“ benötigen und Deutschland zusammen mit anderen Mitgliedern zur Unterstützung der Refor-men in dieser Region beitragen und dem geplanten Abschluss von Assoziierungsab-kommen wohlwollend gegenüberstehen wird.6

Der Europäische Rat fasste am 8.-9. Dezember 1989 auf seiner Sitzung in Straßburg – mit voller Unterstützung des Bundeskanzlers – einen Beschluss über die Unterstützung der Wirtschaftsreformen und die Einrichtung des PHARE-Programms (Poland-Hungary Assistance for Restructuring of their Economies) der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung. Das PHARE-Pro-gramm wurde zur Koordinierung der nicht rückzahlbaren Hilfeleistungen an Polen und Ungarn aus der Europäischen Gemeinschaft und der Gruppe 24 ins Leben geru-fen.7 Die EU-Mitglieder signalisierten zudem die Möglichkeit der Unterzeichnung von Assoziierungsverträgen mit den auf dem Weg der Umsetzung wirtschaftlicher und politischer Reformen am weitesten fortgeschrittenen Staaten. Der Europäische Rat beschloss auf seiner Sitzung in Dublin endgültig den Abschluss dieser Verträge, was die volle Zustimmung der Bundesrepublik fand.8

In den Beziehungen der Bundesrepublik zu den mitteleuropäischen Staaten gestalteten sich in den Jahren 1989-1992 zwei Hauptprobleme, die sich auf Inhalt und Intensität (und auch die Atmosphäre) der gegenseitigen Kontakte auswirken sollten: zum einen die Frage der Unterzeichnung des Vertrags über die endgülti-ge Anerkennung der polnisch-deutschen und tschechisch-deutschen Grenze durch die Bundesrepublik, zum zweiten die Frage der Vereinigung der beiden deutschen Staaten und die Definierung ihres Status im zukünftigen Europa.

Am Beispiel der Beziehungen mit Polen in den neunziger Jahren lässt sich gut die Verwandlung der Bundesrepublik zum wichtigsten Partner der mitteleuropä-ischen Staaten in Europa nachvollziehen.

Politische Meinung“, Jg. 39, Nr. 31, Dezember 1994, S. 15–20;

6Regierungserklärung des Bundeskanzlers vor dem Deutschen Bundestag am 30. Januar 1991. Unsere Verantwortung für die Freiheit. Deutschlands Einheit gestalten – Die Einheit Europas vollenden – Dem Frieden der Welt dienen, „Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundes-regierung“ vom 31. Januar 1991, Nr 11, S. 72–73.

7 Das Program umfasste außer Polen und Ungarnim Jahr 1990 auch Bulgarien, die Tsche-Das Program umfasste außer Polen und Ungarnim Jahr 1990 auch Bulgarien, die Tsche-choslowakei, die DDR (zog sich im Oktober 1990 zurück); später kamen hinzu: 1991 Jugoslawien und Rumänien sowie 1992 Slowenien, Albanien und die drei baltischen republiken Litauen, Lettland und Estland.

8Vgl.: A. Podraza, Stosunki polityczne… /Die politischen Beziehungen…/, S. 280–281.

Am 14. November 1990 unterzeichneten die Außenminister Hans-Dietrich Genscher und Krzysztof Skubiszewski in Warschau den Vertrag zwischen der Bun­

desrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwi­

schen ihnen bestehenden Grenze (Deutsch-polnischer Grenzvertrag). Kurz darauf wurde ein Abkommen über den visumsfreien Besucherverkehr zwischen Polen und der Bundesrepublik geschlossen, der am 8. April 1991 in Kraft trat. Die Aufhe-bung der Visumspflicht im Grenzverkehr mit Deutschland bedeutete für die Polen die Öffnung eines „Einfahrtstors“ nach Westeuropa; sie symbolisierte die Rückkehr Polens nach Europa.9 Bundespräsident Richard von Weizsäcker sagte bei seinem offiziellen Staatsbesuch noch vor Unterzeichnung des Vertrags (2.-5. Mai 1990):

„Wenn die Polen ein wachsendes wirtschaftliches Interesse an West-Europa haben, was zu unserer Freude der Fall ist, dann empfiehlt sich im beiderseitigen Interesse ein Weg nicht über die Deutschen hinweg, sondern zusammen mit ihnen. Die Hin-wendung Polens, dieser ureuropäischen Nation, zur politischen und gesellschaftli-chen, zur wirtschaftlichen und geistigen neuen Realität Europa ist ein wahrer Ge-winn für alle. Das empfinden wir Deutschen zutiefst, und wir können und wir wollen dabei helfen.“10

Die Sicht auf Deutschland als einen Partner und Fürsprecher in Europa wuchs besonders nach der Unterzeichnung des Vertrags zwischen der Bundesrepu­

blik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundliche Zusammenarbeit am 17. Juni 1991. Deutschland verpflichtete sich darin zur Unter-stützung der polnischen Aspirationen auf Mitgliedschaft in den europäischen Struk-turen. In Art. 8 steht: „1.) Die Vertragsparteien messen dem Ziel der Europäischen Einheit auf der Grundlage der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit höchste Bedeutung bei und werden sich für die Erreichung dieser Einheit einsetzen.

2.) Mit dem Abschluss eines Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und der Republik Polen legen die Europäischen Gemeinschaf-ten, ihre Mitgliedstaaten und die Republik Polen die Grundlage für eine politische und wirtschaftliche Heranführung der Republik Polen an die Europäische Gemein-schaft. Die Heranführung wird von der BRD im Rahmen ihrer Möglichkeiten nach Kräften gefördert. 3.) Die Bundesrepublik Deutschland steht positiv zur Perspektive eines Beitritts der Republik Polen zur Europäischen Gemeinschaft, sobald die Vor-aussetzung dafür gegeben sind“.11

9Vgl.: I. Janicka, Obraz transformacji polskiej i relacji polsko­niemieckich w prasie nie­

mieckiej w latach 1989/1990–1998 /Das Bild der polnischen Transformation und die polnisch-deut­

schen Beziehungen in der deutschen Presse in den Jahren 1989/1990-1998/, Wydawnictwo Adam Marszałek, Toruń 2002, S. 39, 121; D. Korger, Die Polenpolitik der deutschen Bundesregierung von 1982­1991, Europa Union Verlag, Bonn 1993, S. 111–113.

10Staatsbesuch des Bundespräsidenten in der Republik Polen vom 2. bis 5. Mai 1990. An­

sprachen im Hotel Victoria in Warschau, „Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesre-gierung“ vom 9. Mai 1990, Nr. 56, S. 441.

11 Zit. nach: Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polenk

Einen Artikel mit ähnlichem Inhalt enthielten auch die Verträge mit Ungarn vom 6. Februar 1992 (Art. 3) und der Tschechoslowakei vom 27. Februar 1992 (Art. 10).12

Die Erweiterung der EU um die Staaten Mitteleuropas wurde zu ei-nem der Hauptziele der Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesrepublik. Bun-deskanzler Kohl sprach sich explizit für diese Osterweiterung aus: „Für mich als Deutschen ist der Gedanke völlig inakzeptabel, dass die Ostgrenze Deutschlands auf Dauer die Ostgrenze der Europäischen Union sein könnte“, erklärte Kohl im No-vember 1992 in einem Vortrag über die Einheit Europas im Oxforder St. Antony College. Dabei hob er hervor, dass den mittel- und südeuropäischen Staaten ein klare Perspektive der Mitgliedschaft zu geben sei. Als ungefähren Beitrittszeitpunkt nann-te er das Jahrhundernann-tende. Eine eventuelle Mitgliedschaft von Staanann-ten der ehemali-gen Sowjetunion hielt Kohl zwar nahezu für ausgeschlossen, dennoch appellierte er um eine besonders enge Kooperation mit diesen Ländern.13

Das Herangehen der Regierung Kohl an die Erweiterung war von Vorsicht geprägt. Vorrang hatte die Vertiefung der Integration der EG/EU. Dieser Stand-punkt war im Grunde genommen zurückhaltend, wenn auch in der Rhetorik von ei-ner gleichzeitigen Umsetzung der Erweiterung und der Vertiefung die Rede war.

Das Prinzip „Sowohl als auch“ wurde von der deutschen Gesellschaft mit Miss-trauen aufgenommen, genauso wie von einigen Bundesministerien – vor allem dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundeslandwirtschafts-ministerium. Dies sollte sich erst 1993 mit dem Ausbruch des Bürgerkriegs im ehe-maligen Jugoslawien und den steigenden Ängsten vor einer Destabilisierung in der Region ändern. Erst ein Papier der CDU/CSU-Fraktion vom September 1994 verband die Frage der EU-Erweiterung mit der Vertiefung der Integration.

Wolfgang Schäuble und Karl Lamers belegten darin, dass ohne eine innere Festi-gung der EU, die BewältiFesti-gung der Herausforderungen infolge der Osterweiterung außerordentlich schwierig sein werde.“

über gute Nachbarschaft und freundliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991, Quelle: http://www.

auswaertiges-amt.de/diplo/de/Europa/DeutschlandInEuropa/BilateraleBeziehungen/Polen/Vertraege/

Nachbarschaftsvertrag.pdf (JUni 2008).

12Vgl.: Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ungarn über freundliche Zusammenarbeit und Partnerschaft in Europa, „Deutschland Archiv“25/1992, S. 767–

774; Vertrag zwischen Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen und Slowakischen Föde­

rativen Republik über gute Nachbarschaft und freundliche Zusammenarbeit, Ebd., s. 774–781. Vgl.:

M. Kosman, Zjednoczone Niemcy w procesie integracji europejskiej (1990–2002), Wydawnictwo Adam Marszałek, Toruń 2004, S. 123–124.

13 In der europäischen Einigung liegt unsere nationale Zukunft. Ansprache des Bundes­

kanzler in Oxford am 11. November 1992, „Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bun-desregierung“ vom 25. November 1992, Nr. 125, S. 1143. Vgl. auch: Perspektiven Deutschlands im erweiterten Europa. Rede des Bundeskanzlers in Schwäbisch Hall am 4. Mai 1994, „Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung“ vom 10. Mai 1994, Nr. 42, S. 367. Vgl.:

Erklärung des Bundeskanzlers Helmut Kohl vor der Presse in Warschau am 7. Juli 1995, „Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung“ vom 14. Juli 1995, Nr. 58, S. 575–576.

2. Die Etappe der Assoziierung

W dokumencie Katowice 2011 (Stron 134-139)