• Nie Znaleziono Wyników

Die Etappe der Assoziierung

W dokumencie Katowice 2011 (Stron 113-116)

Kapitel III: Die Erweiterung der Europäischen Union um die Staaten

2. Die Etappe der Assoziierung

2.1. Die Bildung der Europäischen Wirtschaftszone

Die Konzeption des einheitlichen europäischen Markts im Rahmen der EWG, die sich in der Einheitlichen Europäischen Akte17 niederschlug, mobi-lisierte die EFTA-Staaten zur Suche nach neuen Lösungen für ihre Beziehungen zu den Europäischen Gemeinschaften. 1984 initiierten die EFTA-Staaten einen Dia-log mit der EG. Zu diesem Zweck wurde eine spezielle Steuerungsgruppe auf höchs-ter Ebene (High Level Steering Group) einberufen. Schon am 9. April 1984 nahmen die Minister der EFTA-Staaten und der Mitgliederstaaten der EG sowie die Vertreter der Kommissionen der Europäischen Gemeinschaften auf einem Gipfel in Luxem-burg eine Erklärung über das Vorhaben der Schaffung eines einheitlichen gesamt-europäischen Wirtschaftsraums an – des Europäischen Wirtschaftsraums (European Economic Space). Die Erklärung von Luxemburg sah eine Vertiefung und Erweite-rung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zum Zweck der Schaffung eines dyna-mischen, entwicklungsfähigen Wirtschaftsgebiets vor. Dies sollte vor allem durch die Beseitigung der Handelsbarrieren, die Vereinfachung der Zollabfertigungsproze-duren und die Vereinheitlichung der Regelungen bezüglich der Herkunft der Waren vonstattengehen.18 Im Rahmen des Luxemburger Prozesses auf der Grundlage der am 20. Mai 1987 in Interlaken beschlossenen Konvention über vereinfachte Formalitäten im Warenverkehr wurde auch ein Beförderungsdokument erarbeitet, das Einheitliche Verwaltungsdokument (Single Administrative Dokument – SAD)19, das die bislang

17 Die Einheitliche Europäische Akte, die den Vertrag von Rom modifizierte, wurde am 17. Februar 1986 unterzeichnet und trat am 1. Juli 1987 in Kraft. Quelle: http://eur-lex.europa.eu/

pl/treaties/dat/11986U/word/11986U.doc, (Märzc 2008). Vgl.: J. Barcz, A. Koliński, Jednolity Akt Europejski. Zagadnienia prawne i instytucjonalne /Die Einheitliche Europäische Akte. Juristsiche und institutionelle Aspekte/, PISM, Warszawa 1990; Z. Czachór, System europejskiej współpracy politycznej w integrowaniu Europy /Das System der europäischen politischen Zusammenarbeit bei der europäischen Integration/, Wydawnictwo Adam Marszałek, Toruń 1994, S. 44-45; J.J. Węc, Spór o kształt instytucjonalny Wspólnot Europejskich i Unii Europejskiej 1950-200 /DieAuseinan­

dersetzung um die institutionelle Froem der Europäischen Union/, Księgarnia Akademicka, Kraków 2006, S. 174-182.

18 European Free Trade Association, Joint Declaration of the Ministerial Meeting between the European Community and its Member States and the States of the European Free Trade Associa­

tion, Luxembourg, 9 April. 1984, „EFTA Information“ 3/84/F, Press and Information Departament, Geneva 1984; J. Adamiec, Strategia krajów EFTA wobec Jednolitego Aktu Europejskiego, „Sprawy Międzynarodowe“ 1991, nr 10, S. 73-74.

19 Konvention über vereinfachte Formalitäten im Warenverkehr (SAD-Konvention), Interla­

zahlreichen Regelungen für den internationalen Warenverkehr für Einfuhr, Ausfuhr und Transit ablöste. Der Gipfel von Interlaken führte zudem zu einer Definierung der Grundsätze für die zukünftigen Beziehungen EFTA–WE.

Im Rahmen des Luxemburger Prozesses wurde das Streben nach Vertiefung der inneren Integration der EG als Priorität erkannt. Da die EFTA-Staaten keine Einflussmöglichkeiten auf die Beschlüsse der sich reformierenden Europäischen Gemeinschaften hatten, musste auf Gleichgewicht in den beidseitigen Beziehungen und Nutzen für beide Seiten geachtet werden.20

Der Luxemburger Prozess und die ehrgeizige Aufgabe der Schaffung einer gemeinsamen Freihandelszone EG-EFTA bis 1992, für die sich vor allem Jacques Delors einsetzte, fand große Unterstützung in der Bundesrepublik. Die Bundesregie-rung verpflichtete sich dazu, dieses Ziel „aus allen Kräften“ anzustreben. Mit Enthu-siasmus wurde die Bereitschaft der einzelnen EFTA-Staaten zu einer weiteren Libe-ralisierung des Handels mit der Europäischen Gemeinschaft begrüßt. Insbesondere der Beschluss Österreichs über die Einführung der vier Freiheiten (Kapitalverkehr, Freizügigkeit, Warenverkehr und Dienstleistungsverkehr) bereits 1988 fand die vol-le Befürwortung der deutschen Seite.21

Am 17. Januar 1989 schlug der Kommissionsvorsitzende Jacques Delors dem Europäischen Parlament und den EFTA-Staaten eine institutionell und struktu-rell konsolidierte Form der Assoziierung vor: die „struktustruktu-relle Partnerschaft“.22 Ne-ben den bisherigen festen Formen der Partnerschaft (Prozess von Luxemburg) soll-ten seiner Ansicht nach gemeinsame Beschluss- und Verwaltungsorgane geschaffen werden. In der Praxis bedeutete das die Einrichtung einer Freihandelszone – des Eu-ropäischen Wirtschaftsraums (EWR). Dieser Vorschlag ging von der Unterschei-dung unterschiedlicher Integrationsebenen in Europa aus. Den Kern des Systems sollten diejenigen Mitgliedsländer der Gemeinschaft bilden, welche die vollständige ökonomische und politische Integration unterstützen, den nächsten Kreis würden dann die Staaten bilden, die vor allem eine wirtschaftliche Integration (im Rahmen des EWR) anstreben, den letzten Kreis diejenigen Staaten, die an einer Mitgliedschaft und dem Zugang zu den Märkten der Gemeinschaft und finanzieller Unterstützung durch die Gemeinschaft interessiert sind. Der Europäische Wirtschaftsraum wurde als eine Form der Integration nach einer „variablen Geometrie“ verstanden, wie sie

ken, 20. Mai 1987, Quelle: http://www.abc.com.pl/serwis/du/1998/0288.htm, (Juni 2008).

20 Declaration of Commissioner Willy De Clerq during the Join EC­EFTA Ministerial Meet­

ing at Interlaken on 20 May 1987, „Agence Europe“ vom 20. Mai 1987.

21 Rede von Staatssekretär Martin Grüner im Kulturinstitut Hanaholmen in Helsinki am 22. Ja­

nuar 1988, „Bulletin des Presse- und Bundesregierung“ vom 23. Januar 1988, Nr. 10, S. 73-76.

22 J. Delors, Debates of the European Parliament 1988–1989 Session, Proceedings from 16–20 January 1989. Na temat EOG Zob. szerzej: C. Dupon, The Failure of the Nest­Best Solution:

EC­EFTA Institutional Relationships and the European Economic Area, [in:] V.K. Aggarwal (ed.), Institutional Designs for a Complex World: Bargaining, Linkages and Nesting, Cornell University Press, Ithaca 1998, S. 124-160.

von Frankreich und Deutschland unterstützt wurde. Dieses Modell der Partnerschaft in Europa stützte sich auf das Modelle der „konzentrischen Kreise“. Den ersten Kreis um die EU bildeten die Staaten der EFTA, die stärker als an der Mitgliedschaft an ei-nem gemeinsamen Markt interessiert sind, einen weiteren Kreis bilden die Staaten Mitteleuropas, die eine Mitgliedschaft in der EG oder dem EWR anstreben.23

Die Verhandlungen zum Abkommen über den Europäischen Wirtschafts-raum begannen am 19. Dezember 1989.24 Gleichzeitig veröffentlichte der Nordi-sche Ministerrat mit Unterstützung des NordiNordi-schen Rats einen neuen Wirtschafts-plan für die Jahre 1989-1992 unter dem Titel Die Stärkung der nordischen Staaten.

Als Hauptaufgabe wurde die Aufhebung jeglicher Barrieren für den freien Kapital-verkehr bis spätestens 1. Juli 1990 genannt. Dabei wurde die bestmögliche Anpassung der nordischen Märkte an eine eventuelle Integration mit der EWG angestrebt.25

Der Vorschlag von Delors „störte“ die Einreichung des österreichischen Antrags auf Mitgliedschaft in den Europäischen Gemeinschaften (17. Juli 1989).

Die Arbeiten an der Schaffung des gemeinsamen Wirtschaftsraums wurden jedoch fortgesetzt. Die Gespräche des Luxemburger follow-up in der Frage des EWR wur-den ab dem 1. Juli 1990 durch wur-den so genannten Prozess von Oslo und Brüssel er-setzt. Die Verhandlungen über die Errichtung des Europäischen Wirtschaftsraums wurden am 1. Oktober 1991 abgeschlossen.

Die Bundesrepublik Deutschland leistete volle Unterstützung bei den Bestre-bungen der EG und der EFTA-Staaten um die Errichtung eines gemeinsamen Wirt-schaftsraums. Man war sich darüber bewusst, nicht nur in Deutschland, dass die In-tegration mit den EFTA-Staaten der EG/EU greifbare wirtschaftliche Vorteile bringen wird.26 Nach Ansicht von Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher sollten die Bemühungen der EG um Einrichtung einer Europäischen Wirtschaftszo-ne Wirtschaftszo-neben der Politik in der Mittelmeerregion und der Unterstützung der Reformen in Mittel- und Osteuropa vor allem zur Festigung des geeinten Europa und seiner Rolle für die Gestaltung eines dauerhaften Friedens auf dem Kontinent beitragen:

„Wir wollen das ganze Europa, das eine Europa schaffen.“27

23Ch. Preston, EFTA, the EU, and the EEA, [in:] J. Redmond (ed.), The 1995 Enlargement of the European Union, Ashgate, Burlington 1997, s. 22. Por. M. Saeter, The Nordic Countries and Eu­

ropean Integration. The Nordic, the West European and the All­European stages, [in:] Te. Tiilikainen, Ib D. Petersen (eds), The Nordic Countries and the EC, Copenhagen Political Studies Press, Copen-hagen 1993, S. 16-18.

24 Vgl.: C. Church, The Politics of Change: EFTA and the Nordic Countries’ Responses to the EC in the Early 1990’s, „Journal of Common Market Studies“, Vol. 28, No. 4, June 1990, S. 401-430.

25 R. Matera, op. cit., S. 87.

26 Vgl. Economic Integration and the Export Performance of West European Countries Out­

side the EC, „Economic Bulletin of Europe“ 1989/1990, S. 271-297.

27 Die Verantwortung des geeinten Deutschland für ein einiges Europa. Rede des Bundes­

ministers des Auswärtigen, Hans­Dietrich Genscher zur Verleihung der Goldenen Europa­Medaille in Wuppertal am 14. Oktober 1990, „Bulletin des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung“

vom 16. Oktober 1990, Nr. 122, S. 1274-1275.

Am 2. Mai 1992 wurde in Porto das Abkommen über den Europäischen Wirt­

schaftsraum unterzeichnet28, das in Bezug auf Österreich, Island, Norwegen, Finnland und Schweden am 1. Januar 1994 in Kraft trat. Durch einen Volksentscheid vom 6. De-zember 1992 lehnten die Bürger der Schweiz den Beitritt zum EWR ab (dagegen stimmten 50,3% der Wähler). Das Fürstentum Lichtenstein trat aufgrund der ablehnenden Haltung der Schweiz, mit der es durch eine Zollunion verbunden ist, erst am 1. Mai 1995 bei.

Kraft des Vertrags von Porto genießen die Bürger des Europäischen Wirtschafts-raums Freizügigkeit, können sich auf dem gesamten EWR-Gebiet niederlassen und Im-mobilien erwerben. Der freie Verkehr von Kapital und Dienstleistungen wurde eingeführt, die meisten Schranken für den Handel mit Konsumgütern wurden beseitigt. Der Vertrag über den Europäischen Wirtschaftsraum errichtete jedoch keine Zollunion und umfasste auch nicht die Gemeinsame Agrarpolitik, die Gemeinsame Fischfangpolitik und der Ge-meinsamen Handelspolitik.29 Geregelt wurden die meisten dieser Fragen durch bilaterale Verträge zwischen der EWG und den einzelnen EFTA-Staaten.30 Die EFTA-Staaten for-derten die Einberufung eines unabhängigen Organs zur Überwachung des Europäischen Wirtschaftsraums ein. Man vereinbarte die Einberufung eines Pendants zum Europäischen Gerichtshof durch die EFTA zum Zweck der Überwachung des Vertrags über den Euro-päischen Wirtschaftsraum. Zugleich verpflichteten sich die EFTA-Staaten durch ihre Mit-wirkung am Europäischen Wirtschaftsraum zur Übernahme eines großen Teils des Acquis communautaire der EU. Das bedeutete, dass sie überstaatlichen Einrichtungen staatliche Prärogative zugestand und in der Zukunft die Beitrittsverhandlungen erleichterte.

W dokumencie Katowice 2011 (Stron 113-116)