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Etappe der Initiierung

W dokumencie Katowice 2011 (Stron 108-113)

Kapitel III: Die Erweiterung der Europäischen Union um die Staaten

1. Etappe der Initiierung

1.1. Die Geschichte der Beziehungen zwischen den EFTA‑Staaten und den Europäischen Gemeinschaften

Nach dem Ende des 2. Weltkriegs unternahmen die skandinavischen Staaten den Versuch einer regionalen Konsolidierung unabhängig von der Europäischen Uni-on. Im Februar 1948 wurde das Nordische Komitee für wirtschaftliche Zusammenar-beit ins Leben gerufen, zu dem Dänemark, Norwegen, Schweden und Island gehörten, ab 1956 auch Finnland. Die Hauptziele waren Zollsenkungen, die Festlegung eines ge-meinsamen Außentarifs und die Entwicklung des gegenseitigen Handelsaustauschs.

Ein weiterer Integrationsversuch der nordeuropäischen Staaten war der Nor-dische Rat. Diese Initiative wurde von Dänemark, Island, Norwegen und Schweden im März 1952 in Kopenhagen realisiert. Die erste Sitzung des Nordischen Rats fand vom 13.-21. Februar 1953 in Kopenhagen statt. Finnland trat aufgrund seiner beson-deren Beziehungen zur Sowjetunion erst am 27. Januar 1956 bei. Zum Nordischen Rat gehören heute Dänemark mit Grönland und den Färöern, Finnland mit Åland, Schweden, Norwegen und Island. Der Rat hat vor allem Beratungsfunktionen. Er er-teilt Empfehlungen an die einzelnen Regierungen, unter anderem in solchen Be-reichen wie Kultur, Soziales, Transport und Verkehr.1 Die Konvention von Helsin-ki vom 23. März 1962 erweitere seine Kompetenzen im Bereich der juristischen, kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Zusammenarbeit, darüber hinaus wurde auf die Möglichkeit von Konsultationen in außenpolitischen Fragen verwiesen.2 Die Konvention wurde zu einer Zeit erarbeitet, als Dänemark

1 Vgl.: Matera, Integracja ekonomiczna krajów nordyckich /Die wirtschaftliche Integration der nordischen Staaten/, Wydawnictwo Adam Marszałek, Toruń 2001, S. 57-69.

2 Der Text mit den Änderungen vom 13. Februar 1971, 11. März 1974, 15. Juni 1983, 6. Mai 1985, 21. August 1991, 29. September 1995 ist zugänglich auf der Webseite des Nordi-schen Ministerrats. Treaty of Cooperation between Denmark, Finland, Iceland, Norway and Sweden

kApitel iii

und Norwegen sich um die Mitgliedschaft in den Europäischen Gemeinschaft be-warben und Schweden um Assoziierung. So ist sie auch als Manifestation der Ein-heit und GeschlossenEin-heit Nordeuropas gegenüber Westeuropa zu verstehen.3

Am 9. November 1958 wurde auf der 6. Sitzung des Nordischen Rats in Oslo der Rapport des Nordischen Komitees für wirtschaftliche Zusammenarbeit bespro-chen, der einen Entwurf für eine Skandinavische Union enthielt. Er sah die Schaf-fung eines gemeinsamen Markts vor, die Aufhebung der Binnenzölle, die Festlegung gemeinsamer Außenzolltarife und enthielt den Vorschlag zur Gründung einer Nor-dischen Investmentbank.4 Dieser Entwurf wurde jedoch von Dänemark, Norwegen und Schweden auf unbestimmte Zeit ad acta gelegt. Die Versuche der Kreierung einer engeren Kooperation der nordeuropäischen Staaten nach dem Vorbild der Inte-grationsprozesse in Westeuropa stießen auf tiefes Misstrauen der nordeuropäischen Staaten, die sich dafür für die Suche nach Lösungen für die Schaffung einer Frei-handelszone mit Österreich und Großbritannien und eine Annäherung an die Eu-ropäischen Gemeinschaften einsetzten. Das Nordische Komitee für wirtschaftliche Zusammenarbeit war sich der Schwierigkeiten im Zusammenhang mit den langwie-rigen Verhandlungen der einzelnen Staaten bewusst und bereitete 1958 eine Paketlö-sung vor, die Perspektiven für die Schaffung eines gemeinsamen Markts für Agrar-erzeugnisse, einer Zollunion und der Harmonisierung der Standpunkte in den Fragen der Handelspolitik enthielt. Der Entwurf stieß auf eine negative Reaktion Däne-marks und Norwegens und wurde im Februar 1966 auf einer Sitzung des Nordischen Rats verworfen.5 Auf seiner Sitzung in Reykjavik im Jahr 1965 legte der Nordische Rat den skandinavischen Staaten gemeinsame Bemühungen um eine Annäherung an die Europäischen Gemeinschaften nahe.

Großbritannien schlug eine andere Alternative (ohne institutionellen Über-bau) für die neu entstandene EWG vor. Gegen Ende der fünfziger Jahre wurden die Arbeiten an einem Entwurf zur Schaffung einer Freihandelszone beschleunigt, welche die Staaten der Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenar-beit (OEEC) umfasste.6 Am 20. November 1959 wurde in Stockholm der Entwurf der Konvention zur Bildung einer Europäischen Freihandelsassoziation (Euro­

(the Helsinki Treaty), Quelle: http://www.norden.org/ avtal/helsingfors/uk/helsinki_agreement.pdf, (März 2008).

3 R. Matera, op. cit., S. 61.

4 Ebd., S. 73-74.

5 Ebd., S. 78.

6 Die Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit (Organization for Eu- Die Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit (Organization for Eu-ropean Economic Co-operation – OEEC) wurde am 16. April 1948 gegründet. Ihr Ziel war die Ko-ordination der Umsetzung des Marshall-Plans und die Stabilisierung der Währungskurse. Sie wurde von den 16 Staaten ins Leben gerufen, die an dem Programm teilnahmen: Belgien, Dänemark, Frank-reich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Türkei. 1960 wurde die OEEC in die Organisation für wirt-schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organization for Economic Co-operation and Deve-lopment – OECD) umgewandelt.

pean Free Trade Association – EFTA) vorgelegt.7 Die neue Gruppierung entstand am 3. Mai 1960 kraft der Konvention von Stockholm vom 4. Januar 1960. Die Grün-dungsmitglieder der EFTA waren Dänemark, Großbritannien, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und die Schweiz. Finnland entschied sich weder zu einer Voll-mitgliedschaft in der EFTA noch in der EG. Am 27. März 1961 wurde Finnland zu einem assoziierten Mitglied der EFTA kraft einer separaten Assoziation, der FIN-NEFTA. Die Vollmitgliedschaft erlangte Finnland jedoch erst am 1. Januar 1986.

Island trat der EFTA am 1. März 1970 bei.

Als Ziel der EFTA galt die Aufhebung der Zölle für Industrieartikel innerhalb der Mitgliedsländer, was Anfang 1967 geschah. Man konzentrierte sich auf die In-tegration im Handelsbereich bei Aufrechterhaltung der Freiheit der Mitgliedsländer bei der Gestaltung ihrer Wirtschaftspolitik und Vermeidung überstaatlicher Lösungen.

Eine weitere Integrationsinitiative war der Vorschlag eines Vertrags über die Einrichtung einer Nordischen Wirtschaftszone (NORDEK), die am 4. Febru-ar 1970 vorgelegt wurde. Aufgrund der ablehnenden Haltung Finnlands, die durch eine kritische Reaktion der Sowjetunion bedingt war, scheiterte dieses Projekt. Man beschloss sich weiterhin auf die bisherigen Lösungen (EFTA) und auf Gespräche zwischen den skandinavischen Ländern und der EWG zu konzentrieren. Die Attrak-tivität der Europäischen Gemeinschaften verursachte den Beitritt Großbritanniens und Dänemarks am 1. Januar 1973 sowie die zweimalige Stellung eines Aufnah-meantrags durch Norwegen am 30. April 1962 und am 24. Juli 1967. Aus Furcht vor den negativen Folgen der Schaffung eines freien europäischen Markts begannen auch die übrigen EFTA-Staaten sich für eine Annäherung an die Europäischen Ge-meinschaften zu interessieren.

Am 15. Dezember 1961 stellten Österreich, die Schweiz und Schweden (die drei neutralen Mitgliedsstaaten der EFTA Anträge auf Assoziierung mit der EWG kraft Art. 238 des Vertrags von Rom, ein halbes Jahr zuvor hatten Großbritannien, Irland und Norwegen ihre Mitgliedschaft beantragt. Die Verhandlungsgespräche wurden mit den EFTA-Staaten nicht als Gruppe geführt, sondern mit jedem Land gesondert. Die EFTA-Staaten machten ihre endgültige Entscheidung von einem po-sitiven Abschluss der Verhandlungen der EWG mit allen Ländern der EFTA, die sich um Beitritt oder Assoziierung bemühten, abhängig.

Am 28. Januar 1963 wurden die Verhandlungen mit Großbritannien von Frank-reich blockiert. Das bewirkte einen Einbruch bei den Verhandlungen mit den übrigen interessierten EFTA-Staaten. Nichtsdestoweniger trat Österreich einen Monat später nicht von den bilateralen Assoziierungsgesprächen zurück (österreichischer Allein-gang). Die Gespräche mit diesem Land wurden im März 1965 aufgenommen. Die erste Verhandlungsrunde dauerte bis Februar 1966, die zweite von Dezember 1966 bis Fe-bruar 1967. Italien blockierte erfolgreich die Assoziierung Österreichs mit der EWG.

7 Convention Establishing the European Free Trade Association, Quelle: http://www.ena.

lu/, (März 2008).

Der österreichisch-italienische Konflikt um Südtirol wurde erst 1969 durch die Aus-handlung des so genannten Tirolpakets behoben.8 Dennoch musste Österreich aufgrund des Widerstands der UdSSR letztlich auf die Assoziierung verzichten.9

Der Bundesrepublik Deutschland war an einer Aufnahme Österreichs in die westlichen Integrationsstrukturen gelegen. Bundespräsident Heinrich Lübke erklärte schon im Frühjahr 1962, dass Wien auf freundschaftliche Unterstützung bei seinen Integrationsbemühungen zählen könne. Westdeutschland respektierte da-bei die „ewige Neutralität Österreichs“, bemühte sich aber gleichzeitig um eine wirt-schaftliche Anbindung. Die österreichischen Bemühungen um Assoziierung mit der EG, wurden, ähnlich wie die der übrigen EFTA-Staaten, auch vom zweiten christdemokratischen Bundeskanzler Ludwig Erhard (1963-1966) und seinem Nach-folger Kurt Georg Kiesinger (1966-1969) wohlwollend betrachtet.10

Auch dem sozialdemokratischen Kanzler Willi Brandt (1969-1974) lag an ei-ner Gestaltung engerer Beziehungen zwischen der EG und den EFTA-Staaten. Er un-terstützte das Interesse eines Teils dieser Staaten an einer Mitgliedschaft in den Euro-päischen Gemeinschaften, da dies seiner Ansicht nach im Interesse Europas lag.11

Vom Beginn der europäischen Integration an entwickelten sich die Wirt-schaftsbeziehungen zwischen Westdeutschland und Österreich positiv. Im Jahr 1961 lag Österreich an dritter Stelle (3,6%) unter den europäischen Staaten als Importeur von unmittelbaren Auslandsinvestitionen in die Bundesrepublik.12 Ende der siebziger Jahre stellte das deutsche Kapital ein Drittel des ausländischen Kapitals in Österreich dar. Besonders eng miteinander verbunden waren solche österreichische und west-deutsche Wirtschaftszweige wie Stromerzeugung, Elektroindustrie, chemische In-dustrie und Automobilbau. Deshalb war Österreich ein gern gesehener Teilnehmer an den Prozessen der wirtschaftlichen Integration.

8Austrian Foreign Ministry, South Tyrol, Quelle: http://www.bmeia.gv.at/en/ foreign-minis-try/foreign-policy/europe/neighbourhood-policy/south-tyrol.html, (August 2008). Vgl.: D. Popławski, Austriacka polityka neutralności 1955-1995 /Die österreichische Neutralitätspolitik/, Wydawnictwo Naukowe Scholar, Warszawa 1995, S. 91-96.

9 D. Popławski, Austriacka polityka neutralności... /Die österreichische Neutralitätspolitik/, S. 170, 174.

10 M. Gehler, Klein – Großeuropäer. Integrationspolitische Konzeptionen und Wege der Bundesrepublik Deutschland und Österreichs 1947/49–1960 im Vergleich, [in:] M. Gehler, Rai-ner F. Schmidt, H.-H. Brandt, R. Seininger (Hrsg.), Ungleiche PartRai-ner, Österreich und Deutschland in ihrer gegenseitigen Wahrnehmung: historische Analysen und Vergleiche aus dem 19. und 20. Jahr­

hundert, Steiner, Stuttgart 1996, S. 581–642.

11W. Brandt, Begegnungen und Einsichten. Die Jahre 1960-1975, Hoffmann und Campe, Hamburg 1976, S. 321.

12 L. Kasprzyk, Austria wobec zjednoczenia Niemiec, nadzieje i obawy /Österreich ge­

genüber der deutschen Vereinigung. Hoofnungen und Ängste/, [in:] Historia. Polityka. Stosunki Międzynarodowe. Księga Jubileuszowa na 65-lecie Prof. Józefa Kukułki /Geschichte. Politik. Inter­

nationale Beziehungen. Gedenkbuch zum 65. Jubiläum von Prof. Józef Kukułka/, Elipsa, Warszawa 1994, S. 14. Por. D. Popławski, Austriacka polityka neutralności… /Die österreichische Neutralitäst­

politik/, S. 109-110.

Die EFTA erfuhr nach dem Beitritt Dänemarks und Großbritanniens im Jahr 1973 eine Schwächung. Dies führte zur Suche nach neuen Lösungen für die Beziehun-gen dieser Gruppe mit der EG. Zu Beginn der siebziger Jahre nahmen die Mitglieds-länder der EFTA Gespräche über Freihandelsverträge mit der EG auf. Diese Länder, und insbesondere die neutralen Staaten Finnland, Schweden und Österreich, waren nicht auf die vollständige Teilnahme an den Strukturen der EWG vorbereitet, was an den überstaatlichen Eigenschaften der europäischen Gemeinschaften lag. Die Lage änderte sich Ende der sechziger Jahre. Die Verhandlungen mit den EFTA-Ländern, de-nen vor allem an einer Liberalisierung der Handelsbeziehungen gelegen war, wurden wiederaufgenommen. Als Ergebnis entstand schrittweise eine Freihandelszone zwi-schen den Staaten der EFTA und der EG, die auf bilateralen Verträgen beruhte.

Schweden begann offiziell die Beitrittsverhandlungen mit der EWG am 10. No-vember 1970. In Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Davignon-Berichts über die Koordination der Außenpolitik der Mitgliedsstaaten der EWG und dem Werner-Plan über die Wirtschafts- und Währungsunion zog sich Schweden am 18. März 1971 von seiner Mitgliedschaftsbewerbung zurück. Der Beschluss der schwedischen Re-gierung wurde in Bonn mit Verständnis aufgenommen, obwohl er den westdeutschen Erwartungen einer Vollmitgliedschaft Schwedens in der EWG zuwiderlief.13 Nichts-destoweniger wurden die Gespräche zwischen Stockholm und Brüssel über die Libera-lisierung der Handelsbeziehungen weiterhin fortgesetzt. Am 22. Juli 1972 unterzeich-neten Schweden (und Island) mit den Gemeinschaften einen Assoziierungsvertrag, der die vollständige Reduktion der Zölle auf Industrieerzeugnisse bis zum 1. Juli 1977 vorsah. Gleichzeitig wurde ein Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl geschlossen, das schwedischen Unternehmen die Beteiligung an der Festlegung von Preisen für Stahl- und Eisenerzeugnissen ermöglichte.14

Ähnliche Verträge schlossen auch andere Staaten der EFTA. Finnland schloss am 5. Oktober 1973 ein Abkommen mit der EWG, in dem sich beide Seiten dazu verpflichteten, alle Zollbarrieren im Handel mit Industriewaren bis zum 1. Januar 1977 zu beseitigen. Die finnische Seite behielt sich das Recht vor, sich in weitem Umfang eine Klausel der Privilegierung gegenüber der Sowjetunion vorzubehalten.15 Gleichzeitig schloss Finnland einen Vertrag mit der EGKS, der ihr das Recht zuge-stand, den Import von Erdöl, Kohle und Düngemitteln einzuschränken, wenn gültige Abkommen mit RWG-Staaten dies bedingen.16 Norwegen schloss am 14. Mai 1973 ein Freihandelsabkommen mit der EWG, während Österreich den freien Handel mit Industriegütern ab 1. Juli 1977 einführte, ausgenommen solche sensiblen

Wa-13 W. Brandt, op. cit., S. 331-332.

14 R. Matera, op. cit., S. 195.

15 Vgl.: P. Andrzejewski, Neutralność w polityce zagranicznej Finlandii i Szwecji /Die neu­

tralität in der Außenpolitik Finnlands und Schwedens/, PWN, Warszawa–Poznań 1988, S. 290-292.

16 Finnland schloss am 16. Mai 1973 ein Abkommen über dies Zusammenarbeit mit dem RGW.

ren wie Stahlerzeugnisse und Pharmaprodukte. Zu einer Liberalisierung im Handel mit diesen Waren kam es erst am 21. Januar 1984. Der Freihandel zwischen Öster-reich und der EWG beinhaltete nicht Agrarprodukte.

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